Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt ist gegeben:
Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen. Zu diesem Zweck habe ich einen Anwalt beauftragt, die Scheidung
für uns abzuwickeln. Dadurch, daß wir keinen Ehevertrag vereinbart haben, haben wir diesen kurz nach der Trennung notariell abgeschlossen und gegenseitigen Unterhaltsverzicht, sowie den Ausschluss des Versorgungsausgleichs vereinbart. Nachdem das Trennungsjahr nun mittlerweile vorbei ist, bat ich meinen Anwalt den Scheidungsantrag vor Gericht einzureichen. Die Gerichtskosten übernahm mein Anwalt im Vorfeld und ich werde ihm das Geld überweisen.
Nun kommt der eigentliche Knackpunkt:
Wie wir beide erst leider jetzt erfahren haben, soll es auch möglich sein, die Scheidung auch ohne Anwalt vor Gericht durchzusetzen. Ich muss dazu sagen, daß wir uns friedlich getrennt haben und auch die Scheidung friedlich über die Bühne bringen wollen. Wie gesagt, Versorgungsausgleich und Unterhaltsverzicht stellen keine Probleme dar und auch sonst haben wir uns bzgl. der Aufteilung des Hausrats friedlich geeinigt.
Ich würde nun gerne wissen, ob es zum einen überhaupt noch möglich ist, den Anwalt wieder abzubestellen und ob wir dadurch, daß wir beide als Privatpersonen vor Gericht erscheinen würden (ohne Anwalt) überhaupt noch etwas sparen oder lohnt sich das jetzt nicht mehr ?
Ich danke vielmals für Tipps und Ratschläge.
Christian
Scheidung ohne Anwalt ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- editiert vom Admin
Also in dem Fall bin ich ja der Antragsteller und ich brauche demnach einen Anwalt, den ich ja habe. Die Scheidung komplett ohne Anwalt zu regeln, wenn in allen Punkten Einigkeit herrscht, ist also nicht möglich ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zumindest ist solch ein Verfahren ohne Anwälte in Planung:
http://www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/0505/08_178-180.pdf
Kaum aber ist die „Scheidung light“ vom
Tisch, taucht die alte Zielvorstellung einer Erleichterung der
Scheidung im neuen Gewande wieder auf, diesmal als „Vereinfachtes
Scheidungsverfahren“ ohne Anwaltszwang: §§ 143, 130
Abs. 1 S. 2 des Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren in
Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit (FamFG). Zwar soll das vereinfachte Scheidungsverfahren
nur unter bestimmten Voraussetzungen (kinderlose
Ehe, notarielle Einverständniserklärung der Ehegatten, verbindliche
Vorabregelung von Unterhalt, Ehewohnung und
Hausrat) stattfinden und dann als Parteiverfahren i.S.d. § 79
ZPO durchgeführt werden……
Heißt also, solange es keine "Scheidung light" gibt, brauch eine Seite in jedem Fall einen Anwalt ? Ist das so korrekt ?
So ist der Stand im Moment.
In Deutschland gilt für Scheidungen der sogenannte Anwaltszwang. Einen Scheidungsantrag kann nur ein Anwalt bei Gericht einreichen. Hier gibt es mehr Infos dazu, warum das nicht möglich ist: http://scheidung-online-kanzlei.de/scheidung-ohne-anwalt/ . Selbst bei Online Scheidungen sind, entgegen manchen Meinungen, richtige Anwälte involviert. Da wird nicht via Online-System eine Scheidung abgefertigt.
-- Editiert Benni02 am 18.12.2013 08:49
Warum holst Du dieses Uralt-Möhrchen wieder hoch? Glaubst Du wirklich, dass die beiden nach über vier Jahren immer noch nicht geschieden sind?
wirdwerden
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