Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt ist gegeben:
Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen. Zu diesem Zweck habe ich einen Anwalt beauftragt, die Scheidung für uns abzuwickeln. Dadurch, daß wir keinen Ehevertrag vereinbart haben, haben wir diesen kurz nach der Trennung notariell abgeschlossen und gegenseitigen Unterhaltsverzicht, sowie den Ausschluss des Versorgungsausgleichs vereinbart. Nachdem das Trennungsjahr nun mittlerweile vorbei ist, bat ich meinen Anwalt den Scheidungsantrag vor Gericht einzureichen. Die Gerichtskosten übernahm mein Anwalt im Vorfeld und ich werde ihm das Geld überweisen.
Nun kommt der eigentliche Knackpunkt:
Wie wir beide erst leider jetzt erfahren haben, soll es auch möglich sein, die Scheidung auch ohne Anwalt vor Gericht durchzusetzen. Ich muss dazu sagen, daß wir uns friedlich getrennt haben und auch die Scheidung friedlich über die Bühne bringen wollen. Wie gesagt, Versorgungsausgleich und Unterhaltsverzicht stellen keine Probleme dar und auch sonst haben wir uns bzgl. der Aufteilung des Hausrats friedlich geeinigt.
Ich würde nun gerne wissen, ob es zum einen überhaupt noch möglich ist, den Anwalt wieder abzubestellen und ob wir dadurch, daß wir beide als Privatpersonen vor Gericht erscheinen würden (ohne Anwalt) überhaupt noch etwas sparen oder lohnt sich das jetzt nicht mehr ?
Ich danke vielmals für Tipps und Ratschläge.
Christian