Scheidung ohne Trennungsjahr

20. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
ya256289-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Scheidung ohne Trennungsjahr

Folgende Situation:
Ich bin deutscher Staatsbürger und seit Mai 2010 mit einer Chinesin verheiratet.
Wir kennen uns seit Mitte 2009 und sie war über Weihnachten 2009 bei mir in deutschland zu Besuch und wurde ungeplant schwanger. Wir haben dann gemeinsam entschieden, daß das Kind in deutschlkand geboren wird und wir möglichst schnell heiraten. Nach vielem Bürakratiekram haben wir dann auch Anfang Mai 2010 geheiratet. Drei Wochen vor der Hochzeit gestand sie mir, daß sie das Kind doch lieber in China zur welt bringen will. Ich habe ihr zuliebe zugestimmt und sie ist am Tage der Hochzeit (!!) nach China geflogen. Drei Tage später rief sie an und teilte mir mit, daß sie gesundheitliche Probleme hat. Daraufhin bin ich nach China geflogen und sie ist mit mir nach hause geflogen. Nach dreiwöchiger Zwischenstation in der Uniklinik Amsterdam hat sie dann unsern Sohn in der Uniklinik Frankfurt als Frühchen in der 26. SSW Ende Juni geboren. Unserem Sohn geht es mitlerweile gut. Vor vier Wochen sagte mir meine Frau, sie müsse, bevor unser Sohn aus dem Krankenhaus nach hause kommt, einige Dinge in China klären und erledigen. So ist sie vor drei Wochen geflogen. Als sie eine Woche in China war, teilte sie mir telefonisch mit, daß sie nicht mehr zurückkommen werde!!!!!!
Das war natürlich für mich der Oberschock!!
Nun sitze ich alleine Zuhause und unser Sohn soll in ca. 1 Woche aus dem Krankenhaus entlassen werden. Da ich Vollzeit arbeite und auch häufig längere Zeit beruflich im Ausland bin, werde ich unseren Sohn notgedrungen in eine Pflegefamilie geben. müssen.
Ich habe in vielen Telefonaten meine Frau versucht zur Rückkehr zu bewegen, leider erfolglos.
Sie hat mir eindeutig zu verstehen gegeben, daß sie nicht mehr nach Deutschland zurückkehren will, so daß wir uns scheiden lassen müssen. Sie will das auch.
Jetzt meine Frage:
Ist vor dem geschilderten Hintergrund eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich, vor allem auch, weil es garkeine Zeit der ehelichen Gemeinschaft gab.
Ich will jetzt nicht überstürzen, aber wenn ich mir überlege, noch mehr als ein Jahr mit ihr verheiratet sein zu müssen, geht mir der Hut hoch.
Vielen Dank für die Unterstützung.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8089x hilfreich)

http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/scheidung-im-haertefall-bzw-bei-unzumutbarer-haerte/

Nach dem, was im Link zu lesen ist, reichen die Gründe für eine Scheidung ohne Trennungsjahr nicht aus.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit als eine Pflegefamilie?
Was ist mit deinem Eltern? Hast du Geschwistern? Könnten sie deinen Sohn nehmen, wenn du ins Ausland musst? Oder Tagesmutter?
Könntest du erstmal Elternzeit nehmen und dann in Ruhe überlegen und alles organisieren?

Sicher wird es erstmal hart, aber ihn wegzugeben bereust du vielleicht irgendwann.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Hallo,

ich würde Dir auch empfehlen, dass Du alles Mögliche versuchst, um für Dein Kind da zu sein. Pflegefamilie sollte da der absolut letzte Ausweg sein.

Deine erwählte Frau hatte offensichtlich keine Lust auf Familie. Sei froh dass sie in China bleiben will. Könnte Dir viel Geld sparen. Sollte sie auf irgendeinem Weg Trennungunterhalt fordern, so würde dieser um 3/4 geringer ausfallen, als wenn sie in Deutschland leben würde. China ist in der Landergruppeneinteilung des BFM in der Stufe 4 eingeordnet. Damit würde nur 1/4 anfallen.

Kümmere Dich um euer Kind und treibe sie Scheidung voran. Am Besten gehst Du gleich morgen zu einem Fachanwalt für Familienrecht und leitest die entsprechenden Schritte ein. Der RA wird Dir auch sagen können, wie die Chance steht auf das Trennungsjahr verzichten zu können.

Hier seint ja offensichtlich nicht mehr die Möglichkeit zu bestehen, die eheliche Gemeinschaft wieder herzustellen. Daher könnte evtl. auf das Trennungsjahr verzichtet werden. Schließlich möchte die Dame nicht wieder nach Deutschland zurück kehren. Unter den Umständen dürfte die Wiedervereinigung schwierig werden. Aber dazu soll das Trennungsjahr dienen.

LG nero

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya256289-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
danke rstmal für die Antworten.
An Hamburgerin1:
Bezüglich meines Begehrens ohne Trennungsjahr zu scheiden, gebe ich zu Bedenken, daß
1. Nie eine eheliche Lebensgemeinschaft bestand und
2. Die Mutter ihr noch im Kramkenhaus befindliches Kind im Stich läßt.
An Schneechen:
Eine Tagesmutterlösung würde ich gerne anstreben, geht aber nicht.
Ich habe keine Eltern mehr, keine Geschwister oder Verwandte in der Nähe, einfach niemand, außer Freunde und die kann ich nicht einfach einspannen.
Berufliche Auslandsaufenthalte kann ich nicht absagen und Elternzeit geht nicht, da ich kein nArbeitnehmer bin sondern selbstständig.
Das mit der Pflegefamilie ist nicht das was ich will, sondern das was bleibt.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya256289-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

An Nero,
danke für die Antwort.
Genau so sehe ich das auch. Durch Ihren Entschluß in China zu bleiben ist das Trennungsjahr verzichtbar. Mit ner Tagesmutter werde ich die Sache nicht in den Griff kriegen, habe mich auch schon mit dem Jugendamt unterhalten.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Hallo ya,

wie stehst Du den zur Zeit zu eurem Kind? Wenn die Pflegefamilie die letzte Möglichkeit ist, so versuche auf jeden Fall eine Bindung zu dem Kind aufzubauen und besuch es regelmäßig. Bei einer Pflegefamilie kannst Du das Kind ja besuchen. Das Kind kann für den ganzen Mist nichts.

Der Kontakt zum JA ist hier sicherlich hilfreich.

LG nero

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ya256289-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Nero,
selbstverständlich möchte ich engen Kontakt zu meinem Sohn und ihn nicht "abschieben"!!!
Es bleibt mir nur nichts anderes übrig.
Peter

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
GismosMama
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Peter,

natürlich weiß ich nicht, wie es um Deine finanziellen Verhältnisse steht. Aber wie sieht es denn mit einem Kindermädchen aus, das in Deinem Haushalt lebt und sich dort um Deinen Sohn kümmert? Wenn Du weg bist, wäre sie ja dann für das Kind da, andererseits könnte Dein Sohn wenigstens bei einem leiblichen Elternteil aufwachsen.

Liebe Grüße und alles Gute für euch zwei!

-----------------
"Vowärts immer, rückwärts nimmer"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ya256289-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja über ein Kindermädchen oder Aupair habe ich auch schon nachgedacht auch zusammen mit dem Jugendamt. Aber das scheidet aus. Dafür brauchs eine eigene abgeschlossene Wohnung in meinem Haus. Ist aber nicht vorhanden. Und Kindermädchen bezahlen und Wohnung mieten und einrichten, das geht finanziell nicht.
Peter
Weis noch jemand was bezüglich Scheidung ohne Trennungsjahr in meinem Falle.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1503 Beiträge, 259x hilfreich)

Fuer ein Au-Pair braucht man definitiv KEINE abgeschlossene eigene Wohnung im Haus.

Ein Au-Pair sollte nur ein eigenes Zimmer haben. Alles andere kann gemeinschaftlich genutzt werden.

Ob das bei einer Live-in-Nanny auch so reicht (gesetzlich), weiss ich nicht. Kann mir aber nicht vorstellen, dass es da so viel anders ist.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 515x hilfreich)

Und schon mal an eine Annulierung der Ehe gedacht? Scheinbar hat deine Frau ja gar nicht geplant, mit dir überhaupt eine Ehe zu führen.
Was sagt sie denn zu dem Kind? Vielleicht weist in China ja niemand von diesem Kind und sie verzichtet auf das Sorgerecht.

Bei einem Frühchen in der 26 SSW besteht sicher erheblicher Förderbedarf der sicher nicht durch ein Au-Pair gewährleistet wäre. Vermutlich benötigst du sogar eine Pflegefamilie, die bereit ist, ein behindertes Kind aufzunehmen, oder ist soweit alles in Ordnung?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Elterngeld kannst du auch als Selbständiger beantragen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Tja, das kommt davon, wenn man aus einem Katalog aussucht.

Sorry, aber so dämlich kann man(n) doch gar nicht sein!

*kopfschüttel*

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40823 Beiträge, 14419x hilfreich)

Vielleicht ist die Frau ja einfach mit dem europäischen Leben nicht zurecht gekommen. Für die Frau wäre die Heirat doch nur dann sinnvoll gewesen, wenn sie hier geblieben wäre, also sich auf diesem Weg eine Aufenthaltserlaubnis hätte ertrotzen können.

Also, schleunigst die Scheidung einreichen. Ob mit oder ohne Trennungsjahr, das wird das Gericht dann schon mitteilen. Wird wohl ohnehin alles dauern, denn das Scheidungspaket muss ja in China zugestellt werden.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.931 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.431 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen