Scheidung und Haus auszahlen

18. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sandra71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung und Haus auszahlen

Hallo zusammen,
mein Mann hat die Scheidung eingereicht, und will jetzt Geld für das Haus sehen. Zur Sache: mir wurde gut die Hälfte meines Elternhauses überschrieben, wir haben dann gemeinsam umgebaut und dafür einen Kredit aufgenommen. Ich stehe für "unsere" Hälfte allein im Grundbuch. Alles ist während unserer Ehe abgelaufen, wir haben eine Zugewinngemeinschaft. Nun ist mein Noch-Mann vor einem Jahr ausgezogen, und möchte jetzt die Hälfte des bisher abgezahlten Kredites haben. Ich hatte schon meine Schwierigkeiten bei der Bank, nach der Trennung den Hauskredit mit geringerer Rate alleine auf mich laufen zu lassen. Ich kann mir keine Auszahlung leisten, und steht ihm das überhaupt zu?
Dankeschön




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41942 Beiträge, 14647x hilfreich)

Wer zahlt denn den Kredit ab, seit der Trennung?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sandra71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wer zahlt denn den Kredit ab, seit der Trennung?

wirdwerden

Ich

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41942 Beiträge, 14647x hilfreich)

Prima, dann haben wir da klare Verhältnise. Dann sind wir auf der Zugewinnsebene. Der Mann ist auf Antrag hälftig hinsichtlich des Wertanstieges des Hauses zu befriedigen, und das wars. Immerhin hat er da ja auch gratis drinne gewohnt, oder?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sandra71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss ich denn überhaupt mit irgendwas rechnen, dass er vom Haus irgendwas bekommt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41942 Beiträge, 14647x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, stehen die Eltern hälftig im Grundbuch, die andere Hälfte gehört Dir?

Dann ist es so, dass nur die Wertsteigerung Deines Hausanteils in den Zugewinn einfliesst, und eben hälftig zu berücksichtigen ist. Weder was investiert worden ist, noch sonstwas. Hatte ich doch schon geschrieben. Und - woanders hätte er doch auch Miete zahlen müssen. Der Kredit interessiert in diesem Zusammenhang überhaupt nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sandra71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der Kredit interessiert in diesem Zusammenhang überhaupt nicht.


Entschuldige, aber da muss ich Dir bei deiner ansonsten richtigen Einschätzung widersprechen.

Der Kredit der Frau zählt mit dem zum Zeitpunkt resultierenden Restwert ebenso zum Zugewinn.

Vom Mehrwert des Hauses kann man noch, wenn man sich die Arbeit machen will, den Inflationsausgleich abziehen - der Mehrwert wird damit geringer.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sandra71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"Der Kredit der Frau zählt mit dem zum Zeitpunkt resultierenden Restwert ebenso zum Zugewinn."

Was heißt das jetzt? Darf ich den Kredit von der Wertsteigerung abziehen?
Welche Stichtage habe ich bei der Wertsteigerung? Anfang vor oder nach Umbau, Ende ist klar.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo,

Dir gehört eine Haushälfte. Die hat einen gewissen Verkehrswert (z.B. 200 000€).

Die komplette Haushälfte gehört dir aber erst ganz, wenn sie Schuldenfrei ist.

Wenn der Restkredit noch z.B. 50 000€ beträgt, dann ist die Haushälfte rechnerisch für die Zugewinn-

berechnung nur 150 000€ wert.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.542 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.