Scheidung und Wohnungszuweisung

4. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nasi123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung und Wohnungszuweisung

Hallo zusammen,

ich möhte meinem Bekannten helfen, dem es gerade gar nicht gut geht. Er war mit seiner Frau verheiratet, die durch ihn aus dem ausland hier einen Aufenthalt erhalten hat. Sie hat sich vor vier Wochen getrennt und die Wohnung plötzlich verlassen, als er arbeiten war. Sie hat ihm aber gedroht damit, ihm alles weg zu nehmen unter anderem die Wohnung. Ich halte das alles für heiße Luft, aber er hat extreme Ängste nun seine Wohnung wegen einer möglichen Wohnungszuweisung zu verlieren. Er ist psychisch und finanziell auch nicht in der Lage zu einem Anwalt zu gehen. Vielleicht kann uns hier jemand helfen:

Sie ist freiwillig ausgezogen und hat die Wohnungsschlüssel mitgenommen sowie alle ihre Sachen. Auch Fotos an der Wand hat sie mitgenommen. Im Ausland hat sie bereits die Scheidung eingereicht, da sie nach ausländischem Recht geheiratet haben. Er hat nachdem er nach Hause kam das Schloss ausgewechselt, für den Fall dass sie wieder kommt in seiner Abwesenheit und ihm noch die Möbel stiehlt. Denn sie entnahm auch Wertgegenstände, die auch ihm gehörten und die er noch abbezahlt.

Nun hat er aber massive Angst, dass sie im Nachhinein mit einem Antrag auf Wohnungszuweisung ihm seine Wohnung wegnimmt. Daher meine Frage; geht das so einfach? Was müssten dafür die Voraussetzungen sein? Es kann doch nicht einfach ein ausgezogener Ehepartner dafür sorgen, dass der verlassen seine Wohnung verlassen muss??

Meine zweite Frage geht in Richtung Ausländerrecht. Sie hat ihn genau dann verlassen, als sie von der Ausländerbehörde unbefristet erhalten hat. Ein paar Monate vorher haben aber beide unterschrieben, dass sie nicht die Absicht haben, die Lebensgemeinschaft zu beenden. Somit hat sie sowohl ihn als auch die Ausländerbehörde betrogen. Könnte man dagegen vorgehen? Es ist ziemlich offensichtlich, dass sie die Ehe beendet hat sobald sie ihre Papiere erhalten hat...

Falls es Stellen gibt, wo man ehrenamtlich als Anwalt Menschen helfen kann, die finanziell nicht in der Lage sind, wäre ich für Beratungsadressen sehr dankbar.

VG
Nasiha

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125944 Beiträge, 40563x hilfreich)

Zitat (von Nasi123):
Er ist psychisch und finanziell auch nicht in der Lage zu einem Anwalt zu gehen.

Für das psychische gibt es Spezialisten.
Für das finanzielle gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe



Zitat (von Nasi123):
Somit hat sie sowohl ihn als auch die Ausländerbehörde betrogen.

Beweisen könnte man das nun wie genau?



Zitat (von Nasi123):
Daher meine Frage; geht das so einfach?

Wenn an weis wie es geht, dann ja.



Zitat (von Nasi123):
Was müssten dafür die Voraussetzungen sein?

Eine glaubwürdige Darlegung, das die Zuweisung unabdingbar ist.



Zitat (von Nasi123):
Es kann doch nicht einfach ein ausgezogener Ehepartner dafür sorgen, dass der verlassen seine Wohnung verlassen muss??

Wenn man weis wie es geht, ist es eigentlich immer einfach.
Wobei in DE in der Regel eine gerichtliche Überprüfung stattfindet, man also nicht ganz wehrlos ist.

Zur Sicherheit würde ich allerdings die wichtigsten Sachen eine Zeitlang woanders lagern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39908 Beiträge, 14222x hilfreich)

Ob hier ein Anwalt, der in Deutschland praktiziert, hilfreich ist, ist schwer abzuschätzen. Denn offensichtlich wird die Scheidung ja nicht in Deutschland nach deutschem Recht durchgezogen. Ich würde dem Ausländeramt und dem Einwohnermeldeamt mitteilen, dass die Lady ausgezogen ist, gegebenenfalls auch die neue Adresse und warten, was passiert. Schauen, ob im ausländischen Scheidungsantrag auch Unterhalt geltend gemacht wird, oder was da sonst noch beantragt wird. Ganz um einen Anwalt wird er nicht herum kommen, die Frage ist nur wann und wo.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35039 Beiträge, 5988x hilfreich)

Zitat (von Nasi123):
Meine zweite Frage geht in Richtung Ausländerrecht.
Nun ja, unbefristetes Aufenthaltsrecht erhält sie mW durch eine NE/Niederlassungserlaubnis. Seit wann ist sie als Ehefrau hier in D ?
Man kann im Ausland heiraten und diese Eheschließung dann hier nach dt. Recht anerkennen lassen, dann wird die Scheidung auch nach dt. Recht behandelt.


Zitat (von Nasi123):
Ein paar Monate vorher haben aber beide unterschrieben, dass sie nicht die Absicht haben, die Lebensgemeinschaft zu beenden.
Ging es dabei um den Antrag auf die NE? Dann war ihre Aussage/Unterschrift kein Betrug. Sie hat sich erst vor 4 Wochen von ihm getrennt und ist vermutlich nach dt. Recht verheiratet.
Zitat (von Nasi123):
Es ist ziemlich offensichtlich, dass sie die Ehe beendet hat sobald sie ihre Papiere erhalten hat...
Ja, das kommt häufig vor. Sie weiß offenbar sehr viel mehr als ihr Mann.
Ist der Ehemann Deutscher?
Warum hat er nun Angst, dass ihr die Ehewohnung zugewiesen werden könnte?

Zitat (von Nasi123):
Daher meine Frage; geht das so einfach?
Nein, so einfach geht das nicht und erst recht nicht, weil der Mann Angst hat.
Zitat (von Nasi123):
Denn sie entnahm auch Wertgegenstände, die auch ihm gehörten und die er noch abbezahlt.
Ihm allein, oder in der Ehe angeschafft?


Meine Meinung: Jetzt wird ein Anwalt noch nichts tun können. Die Trennung ist vollzogen, die Wohnung ist mit neuem Schloss gesichert, die Frau hat woanders eine Unterkunft gefunden.
Konten prüfen und Geld abheben----fällt mir noch ein.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39908 Beiträge, 14222x hilfreich)

Anami, wenn im Ausland ein Ehescheidungsverfahren bereits anhängig ist, dann wird auch da geschieden und die Ehescheidung dann gegebenenfalls in Deutschland implementiert. Und im Ausland geschlossene Ehen werden in der Regel auch in Deutschland anerkannt, wenn es denn reguläre Eheschliessungen nach Landesrecht sind.

Die Reihenfolge, in der jetzt vorzugehen ist, hatte ich ja schon geschrieben. Wobei mir sschleierhaft ist, wieso man psychisch nicht in der Lage sein kann, einen Anwalt aufzusuchen, aber diese psychischen Probleme nicht bestehen, wenn jemand anderes den Anwalt finanziert.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35039 Beiträge, 5988x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
wenn im Ausland ein Ehescheidungsverfahren bereits anhängig ist, dann wird auch da geschieden und die Ehescheidung dann gegebenenfalls in Deutschland implementiert.
Ja, wenn. Aber ist das hier so?
Sie hat sich vor 4 Wochen (nach X Jahren gelebter Ehe in D) getrennt, ist ausgezogen und hat mitgenommen.

Die ABH, bei der sie vor Monaten eine NE beantragt hat, ging von einer in D gemeinsam gelebten Ehe nach dt. Recht aus und hat nach dem Kreuzchen bei JA die unbefr. AE erteilt. So verstehe ich die Schilderung.

Zitat (von wirdwerden):
Denn offensichtlich wird die Scheidung ja nicht in Deutschland nach deutschem Recht durchgezogen.
Wieso offensichtlich? Wozu sollte die Frau sich eine unbefristete AE/NE beschaffen, um sich im Ausland scheiden zu lassen?

Der Mann soll seine Ehefrau bei der ABH anschwärzen? ach ne, mitteilen, dass sie ausgezogen ist?
Sie hat eine unbefristete AE, die ABH hat vorerst weder aus Trennungs-noch aus Scheidungsgründen was mit der Frau zu tun.

Das mit der Wohnungszuweisung ist scheinbar die ärgste Angst des Ehemannes.
Eine erste Beratung von einem Anwalt (Familienrecht und oder Ausländerrecht) kostet nicht die Welt.
---> Man könnte sich an den Anwalt wenden, der kürzlich die TE beraten oder vertreten hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39908 Beiträge, 14222x hilfreich)

Es ist doch geschrieben, dass im Ausland die Scheidung bereits eingereicht ist. Sie ist also entweder anhängig oder rechtshängig. Und da in Deutschland das Trennungsjahr wohl noch nicht abgelaufen ist, kann man im Augenblick scheidungstechnisch ohnehin nichts machen.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35039 Beiträge, 5988x hilfreich)

Hast Recht...das hatte ich überlesen. :sweat:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39908 Beiträge, 14222x hilfreich)

Ich habs nur deshalb aufgegriffen, weil auch hier einfach bei Auslandsbezug familienrechtlich schon ganz viele falsche Auskünfte gegeben wurden. Aber, selbst wenn das Verfahren wo auch immer schon bei Gericht liegt, hindert das den Ehemann in unserem Fall hier natürlich nicht, einiges gerichtlich auch in Deutschland zu klären. Zumindest für die Trennungszeit. Aber, man kann doch abwarten. Man muss dokumentieren, dass die Frau nicht mehr da wohnt, dann hilft auch keine Polizei der Frau beim Zutritt. Wenn noch kein Unterhalt gefordert ist, ist es vielleicht taktisch geschickt, erst einmal zu schauen, was passiert. Im Ausland.

So würde ich vorgehen.

wirdwerden

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#9
 Von 
Nasi123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Erst einmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Ich wollte noch mal bestätigen, dass die Ehe sowohl im Ausland geschlossen worden ist und dass der Scheidungsantrag ebenfalls im Ausland eingereicht worden ist. Und es läuft jetzt dort. D.h. direkt hat das jetzt mit der Trennung oder Scheidung in Deutschland erst mal nichts zu tun. Mir ging es nur darum, dass sie fast tagesgenau ihn verlassen hat, nachdem sie ihren unbefristeten Aufenthalt erhalten hat. Aber vermutlich würde man dagegen nichts tun können. Vermutlich hat sie ihn hier einfach ausgenutzt.

Wegen der Wohnungszuweisung besteht also wohl doch noch im Nachgang die Möglichkeit hier was zu machen. Aber wahrscheinlich wird da auch nichts mehr kommen, denn in den letzten vier Wochen kam da ja bisher auch nichts. Außerdem selbst wenn, soweit ich weiß, müsste es Triftige Gründe geben, warum man eine Wohnungszuweisung beantragt wie zum Beispiel Gewalt zu Hause. Dies fand aber nicht statt und auch wenn könnte sie es ja gar nicht belegen, da Polizei oder Zeugen überhaupt nicht involviert waren. Also schätze ich mal wird sie es eher schwer haben, hier zu argumentieren, warum die Wohnung hier zu gewiesen werden soll, anstatt dass er darin bleibt.

Mein Bekannter hat mittlerweile auch mitbekommen, dass sie sich bereits umgemeldet hat. Ob das jetzt positiv oder gleichgültig ist bei diesem Thema weiß ich nicht. Ich schätze eher, dass da nichts mehr kommt und dass das auch eher schwierig wird.

Vielen Dank für eure Antwort und eure Hilfe!

Viele Grüße
Nasi

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125944 Beiträge, 40563x hilfreich)

Ausgezogen, umgemeldet (wohin?) und im Ausland.
Das sind 3 Punkte die gegen eine Zuweisung sprechen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39908 Beiträge, 14222x hilfreich)

Harry, ich hatte weniger eine Zuweisung im Kopf, sondern dass die Lady plötzlich vor der Tür steht, mit der Polizei, der sie erklärt hat, man habe sie ganz plötzlich aus der Wohnung geschmissen, wie wohne noch da. Man weiß ja nie .....

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35039 Beiträge, 5988x hilfreich)

Zitat (von Nasi123):
dass sie fast tagesgenau ihn verlassen hat, nachdem sie ihren unbefristeten Aufenthalt erhalten hat.
Die Frau scheint sich gut auszukennen, hat gründlich *geplant* und dann gehandelt. Dagegen kann die ABH derzeit vermutlich nichts tun, denn sie ist nicht für Scheidungsverfahren im Ausland zuständig.
Zitat (von Nasi123):
Vermutlich hat sie ihn hier einfach ausgenutzt.
Ja, oder es kann auch ganz anders gewesen sein.
Zitat (von Nasi123):
dass sie sich bereits umgemeldet hat.
Ok, denn wer umzieht und eine andere Wohnung in D bezieht, meldet sich mit der neuen Meldeadresse um.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Nasi123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist umgemeldet, er hat das beim Einwohnermeldeamt erfahren, allerdings nicht wohin. Vermutlich hat sie eine Auskunftssperre drin.

Kann man sich auch ummelden, wenn man im Frauenheim ist? Vermutlich nicht, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125944 Beiträge, 40563x hilfreich)

Zitat (von Nasi123):
Kann man sich auch ummelden, wenn man im Frauenheim ist?

Ja, kann man.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35039 Beiträge, 5988x hilfreich)

Zitat (von Nasi123):
Kann man sich auch ummelden, wenn man im Frauenheim ist? Vermutlich nicht, oder?
Doch. Falls diese Ehefrau Anlass hat, ins Frauenhaus zu *flüchten* und sie dort vom Betreiber auch aufgenommen wurde, dann hat sie eine Meldeadresse. Ich finde es relativ logisch, dass der Ehemann darüber dann keine Auskunft erhält.
Zitat (von Nasi123):
Vermutlich hat sie eine Auskunftssperre drin.
Ja, vermutlich hat man ihren Antrag beim EMA bewilligt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html

Ich verstehe noch nicht ganz, warum er nun wissen will, wo die Frau wohnt.

Er wird für das weitere Scheidungsverfahren Post von xy an seine Adresse erhalten und sie eben an ihre Adresse.
Falls noch Post für die Ehefrau kommt (was 4 Wochen nach Auszug durchaus trotz Nachsendeauftrag möglich ist), könnte er auf dieser ungeöffneten Post die Adresse durchstreichen und mit dem Vermerk *Empfänger unbekannt verzogen* in den gelben Postbriefkasten werfen.
Vielleicht hat er mit dem Schlosswechsel auch das Namensschild an Briefkasten und Klingel geändert. Dann lässt das mit der *fremden Post* bald nach.

Signatur:

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