Scheidung von Ehefrau, die Rente bezieht..

27. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Gabriel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung von Ehefrau, die Rente bezieht..

Hallo weerte Leser,

ich hoffe, das mir jemand helfen kann. Meine Frau hat sich, nachdem sie mich sehr oft betrogen hat, von mir getrennt und das vor etwa 2 Jahren. Sie hatte bei ihren Eskapaden einen Neuen kennen gelernt und wollte mit ihm eine neue Zukunft aufbauen. Wir hatten bis vor kurzem noch ein gemeinsames Konto, um den Dispo gemeinsam abzuzahlen und jetzt, wo das Konto glatt ist, habe ich es getrennt, da ich mittlerweile in einer sehr glücklichen und ernsthaften Beziehung lebe.

Meine Frage ist folgende.

Meine Frau hat Mukoviszidose und bezieht eine Rente von etwa 850 €. Sie verdient sich nebenbei noch einiges zu und hat auch als Halbtagskraft ihren Fähigkeiten entsprechend, gearbeitet. Angeblich sucht sie wieder einen neuen Halbtags - Job, was ich aber bezweifel. Ich bezahle ihr derzeit noch die Miete , in etwa 350€ und sonst nichts.
Ich verdiene nicht sooooo viel und darum möchte ich gerne wissen, ob sie überhaupt einen Anspruch auf Unterhalt haben könnte, sie hat doch ein gesichertes Einkommen! Ich habe keine Lust, ihr bequemes Leben weiter zu finanzieren!
Ihr Freund lebt mittlerweile mit in dem Haus.. aber nicht in derselben Wohnung ( haha ).
Gemeinsames Vermögen haben wir nicht und der Haushalt ist bereits einvernehmlich getrennt.

Hat vielleicht jemand diesbezüglich Erfahrung oder kann mir raten??
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort, da mir die Sache echt die Nerven zerfrißt.

Vielen Dank!!!
Gabriel

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ob sie Anspruch auf Unterhalt hat- und wieviel - , kommt in erster Linie auch auf dein Einkommen an.
Bei 850 EU Rente müsstest du über mindestens 2000 EU bereinigtes Nettoeinkommen verfügen, um ihr auch nur einen Cent dazu zahlen zu müssen.
Ob ihre Tätigkeit voll angerechnet wird, kann ich dir nicht sagen. Dies könnte evtl. als überobligatorisch deklariert werden und somit nur zum Teil oder gar nicht angerechnet werden.
Ein eheähnliches Verhältniss ( dabei müssen sie nicht zwangsläufig in der gleichen Wohnung leben ) gilt erst ab 2 Jahren als gefestigt. Erst dann wird auch das Gehalt ihres Lebensgefährten bzw. die häusliche Ersparnis angerechnet.
Anna

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#2
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

wie kommst Du denn auf 2000 Eur Teufelchen?

2000 + 850 = 2850 daraus folgt 3/7 = 1.221 also würde ihr doch bei 2.000 Eur schon 371 Unterhalt zustehen.

wichtiger wäre vielleicht mal zu klären, ob sie tatsächlich, bzw. wieviel sie noch nebenbei verdient

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#3
 Von 
Gabriel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die Antworten!

@teufelin
Das mit den 2000 EU hört sich interessant an! Ich verdiene nämlich nicht soviel! Mein Netto liegt eindeutig darunter. Könntest du das vielleicht näher erklären?

Ihre LG geht berets seit mindestens zwei Jahren.. er ist ja sogar aus der Schweiz extra hierhin gezogen.

Gabriel

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#4
 Von 
Gabriel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat jemand hier schön erfahrungen gemacht? Bin für jede Hilfe dankbar.

@ Teufelin

würdest du mir bitte das ganze näher erläutern?
Wäre dir sehr dankbar dafür!!

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#5
 Von 
PH
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

850 € Rente ,nebenbei Arbeiten und Freund im gleichen Haus(wenn auch nichtr in der gleichen Wohnung) .
Ich würde sofort die Zahlungen einstellen und das Geld nicht mehr aus dem Fenster schmeißen.Warte dann mal ab was pasiert ,......höchst warscheinlich nichts.

Frohes neues Jahr euch allen
PH

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Na, also die Zahlungen eifach einstellen.... damit wäre ich immer sehr vorsichtig. Sowas sollte durch ein anwaltliches Schreiben abgesichert sein, ansonsten gibts nur Ärger. ( Abgesehen davon, dass sie noch keine 2 Jahre in fester Beziehung lebt und krank ist, deshalb auch dieser Fall nicht so ganz eindeutig ist. )
@ Michael:
Nicht : 2000 + 850, sondern 2000 MINUS 850 EU. Das ist die Differenz und daraus berechnen sich auch die 3/7 !!!!
3/7 der Differenz, nicht 3/7 des Gesamteinkommens !!!!
Gabriel, ob etwaige Zusatztätigkeiten deiner Frau angerechnet werden, kann ich dir nicht sagen. Das muss ein Richter im Einzellfall entscheiden evtl. unter Berücksichtigung eines ärztlichen Gutachtens. Wenn deine Frau nicht einer " Erwerbsobliegenheit " ( egen Krankheit oder Kinderbetreuung ) unterliegt, wird ihr Einkommen u.U. auch nicht voll mit angerechnet.
Ich hoffe, dass dir jetzt alles etwas klarer geworden ist... ansonsten frag einfach nach !
Gruß
Anna

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#7
 Von 
PH
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)


Hi Teufelin
Zahlung einstellen nicht grundsätzlich ...ok.
Aber die Kohle die er eventuell schon zuviel gezahlt hat ist auch wech oder.
Das ganze Anwaltlich klären kostet auch Geld ,
und wenn dan ein Anwalt nötig ist wird Sie ihn aufsuchen und versuchen das ausgebliebene Geld einzufordern.
Gabriel muß doch das geld erst mal nur zurückhalten und abwarten was pasiert.
So wie ich das Posting von Gabriel verstehe
sagt sich seine Ex,: ich bleib erst mal ruhig ,der Gabriel wird schon nicht so schnell merken das er nicht mehr zahlen müßte.
PH

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#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hy PH,
Stimmt, die Kohle, die zuviel gezahlt wurde, ist wech !! Hat aber leider nix mit den künftigen Zahlungen zu tun! Die kann er nicht so einfach einstellen.
Ich bin in diesem Falle gar nicht der Meinung, dass er as Geld zurückhalten darf/sollte, sondern so schnell, wie möglich über einen Anwalt eine Neuberechnung veranlassen muss.
Nicht, dass ich hier wieder als " männerfeindlich " bezeichnet werde.... das bin ganz und gar nicht. Die Gesetze aber sprechen für sich!

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@ gabriel, schreib doch mal, was du verdienst... wenn du magst ! DAnn kann man mal genau rechnen, was du zahlen müsstest, wenn sie berechtigt ist/wäre. ( inkl. Weihnachts-und Urlaubsgeld ) Habt ihr auch gemeinsame Kinder ?
@PH.... wenn er jetzt die Zahlung ohne amtliche Neuberechnung einstellt, muss er den dann anfallenden rückständigen Betrag nachzahlen. Dann wird es mit Sicherheit zum Prozeß kommen, den er verlieren wird, da er " eifach so " die Zahlungen eingestellt hat. Wenn er jetzt eine Neuberechnung veranlasst, stehen die Chancen evtl. sehr gut, dass man eine aussergerichtliche Einigung treffen kannund die Kosten damit gesenkt werden. Selbst, wenn es daraufhin zum Prozeß kommt, hat er die besten Chancen, diesen zu gewinnen und liegt damit auch kostengünstiger, als wenn er jetzt überstürzt die Zahlung einstellt.

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#10
 Von 
Gabriel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
alter Schwede.. jetzt geht es aber ab hier :-) Danke euch.

@ Teufelin:
Also, ich verdiene etwa mon. 1700 - 1800 netto. Urlaubsgeld gab es diesmal nicht und WG nur 300€. Davon bezahle ich zusätzlich noch jede Menge Sprit, da ein Arbeitsweg etwa 50km ist.
Wir haben keine Kinder und meine Noch - Frau ist ewerbsunfähig aufgrund der Krankheit. Sie darf aber auf dieser ehemaligen 936DM steuerfrei arbeiten.
Außerdem IST sie bereits seit mehr als zwei Jahren mit dem anderen zusammen. Sie hat sich ja wegen ihm von mir getrennt. Das kann ich auch beweisen. Gemeinsam im selben Haus leben sie seit Ostern vergangenen Jahres: Treu war sie, beweisbar, in der Ehe auch nicht.
Ich hoffe die Infos taugen was für dich und vielen vielen Dank!

Lieben Gruß
Gabriel

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#11
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

@ teufelchen

mit Deinem Beitrag vom 17.12. komm ich trotzdem noch net klar. Wegen mir, wird da die Differenzmethode zur Unterhaltsermittlung angewandt. Mit der kommt aber der Unterhaltspflichtige ja nur noch schlechter weg.

Bei unterstellten 2000 Eur zu 850 Eur, würde m.E. ein Unterhaltsbetrag von EUR 493 rauskommen.

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#12
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

@Teufelchen: meinte natürlich 27!!.12. - man sollte so spät einfach nimmer schreiben ;-)

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#13
 Von 
PH
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi
Also ich bleib dabei, ich würde die zahlung einstellen.Sie lebt so gut wie, in einer Eheänlichen Gemeinschaft. 850 € + 400 € sind ne menge Kohle und wenn er weiter zahlt ,also 350 € hat Sie ein Super leben und sogar mehr wie er. Wenn mann das zusammen rehnet wird klar wie Sie denkt.
MFG
PH

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#14
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Gabriel,
sorry, ich hatte n Denkfehler. Tut mir leid !! Hab versucht, nachzuvollziehen, was ich da gerechnet hab, komm aber nicht dahinter !
Gehen wir mal von 1825 EU mtl. aus. (1800 + Weihnachtsgeld ) Dann würden ihr - wenn man die 5% berufsbedingte Aufwendungen zugrunde legt - 495 EU zustehen.
Aaaaaaaber: Was ist dein zuständiges OLG ? Je nachdem kannst du nämlich deine tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen. Ab 30 km einfache Fahrt allerdings wird ein geringerer Km-Pauschbetrag zugrunde gelegt.
Desweiteren : Wie lange ward ihr verheiratet? Deine Frau ist häufiger " fremdgegangen" !?
Deine Frau kann mit den 850 EU ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten !! Auch ohne neuen Lebenspartner. Dieser wird aber eine Gerichtsentscheidung deutlich leichter machen !
Das alles wird eine Rolle vor Gericht spielen, wenn es denn überhaupt soweit kommen muss....
Und noch was : Ist der Unterhalt eigentlich tituliert worden oder zahlst du ihr freiwillig die Miete ? Falls nicht tituliert wurde, musst du auch nichts zahlen. Falls doch : Zahlung nicht einfach einstellen, sondern durch anwaltliches Schreiben eine Neuberechnung veranlassen !!!!!!
@ PH: Recht HABEN ist nicht gleich RECHT BEKOMMEN. Sie lebt " SO GUT WIE " in einer eheähnlichen Gemeinschaft, bedeutet vor dem Gesetz nicht : SIE LEBT IN EINER EHEÄHNLICHEN GEMEINSCHAFT !! Und ob sie ein Super Leben hat..... magst ja Recht haben, wird der Richter evtl. genau so sehen.... aber deshalb - nur weil man meint, man hat hier ein moralisches Recht - einfach so die Zahlungen einstellen..... iss nicht. Bringt nur Ärger und fördert ganz bestimmt nicht das Wohlwollen eines Richters in einem anschliessenden Prozeß !!!
Und wieso hat sie dann mehr, als er ???? Sie hat dann genauso viel, wie er und das ist auch der Sinn der Sache.

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#15
 Von 
Gabriel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Teufelin

deine Info's sind wirklich sehr hilfreich!

Ja, meine Frau ist in der Ehe oft fremd gegangen und ich bezahle die Miete freiwillig. Du meinst also, das ich ihr, bei der Rente die sie bezieht u.U. gar keinen Unterhalt zahlen muß? Ist das eigentlich korrekt, das die Medikamente, die sie selber bezahlen muß, von der Rente VOR der Unterhaltsberechnung abgezogen werden?
Ich könnte also beim Anwalt den Unterhalt berechnen lassen und die momentane Zahlung einstellen? Ich bin doch aber zur Zahlung während der Trennung verpflichtet, um ihr den sogenannten "gewöhnten Lebensstatus" zu gewährleisten, oder?
Mir hängt dieser ****** sowas von aus den Ohren... zumal ich mit meiner Partnerin endlich Nachwuchs haben möchte und ich Angst habe, uns dann nicht ernähren zu können während sie sich ein schönes Leben macht :-((
Ach ja, kann ich eigentlich jeden Anwalt nehmen, den ich will? Ich habe von einem guten Anwalt aus Dü'dorf gehört, der günstig sein soll.. ich lebe aber in der Nähe von Remscheid. Oder wie sieht es mit online - Scheidungen aus? Sollen ja auch ein drittel günstiger sein. Poste ich vielleicht mal unter einem neuen Thema.

Lieben Gruß
Gabriel

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gabriel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nochmal @ Teufelin

wie sieht das eigentlich aus, wenn ich nach der Scheidung meine neue Partnerin heirate und wir sogar unser Wunschkind haben? Wird da der ev. Unterhalt an meine Ex wegfallen?

Ich hoffe ich nerve dich nicht :-)

Gabriel

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
PH
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi Teufelin
Sie hat locker 100 € mehr wie Gabriel.
@ Teufelin ich gebe dir ja recht. Ich bin da einer von den Radikaleren Typen. Imerhin haben wir Gabriel zum nachdenken gebracht und auf die richtige Fährte gelockt.
Der Sinn der der Sache ist Gleichberechtigung und der ist in diesem Fall (noch ) nicht erreicht.
PH:)

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#18
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@PH
Meinetwegen kannst du ja "radikal" sein, das entbindet dich aber nicht von den Unterhaltszahlungen. Die müssen trotz allem ( sofern ein Titel bestehen würde ) - und wenn sie 1000 EU mehr hätte , als er - vom Gericht, bzw. durch anwaltliche Schreiben abgesegnet sein. Ansonsten wird gepfändet...... und ob dir das gefallen würde ????
@ Gabriel
Sofern du wieder heiratest und ein gemeinsames Kind geboren wird, bist du 2 Personen mehr unterhaltspflichtig. Zu aller erst wird der Kindesunterhalt von deinem Einkommen abgezogen. Wenn der verbelibende Rest der " Verteilmasse " nicht ausreicht, um beiden Frauen Unterhalt zu zahlen, wird prozentual aufgeteilt.
Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
caladiki
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe das auch so. Die "freiwillige" Zahlung der Miete würde ich (evtl mit schreiben vom anwalt) sofort einstellen. Wenn ansonsten keine weiteren Unterhaltszahlungen im Moment festgelegt sind brauchen auch keine gezahlt werden. Wenn du aber so wenig verdienst kannst du auch "Kostenübernahme ???" bei deinem Anwalt beantragen.
Lass dir dan mal einen evtl.´en Unterhaltsanspruch ausrechnen. Vielleicht bist du ja mit der Mietzahlung noch billig dran und wenn du keine schlafenden Hunde weckst ist sie mit der Miete zufrieden und will keinen Unterhalt.

0x Hilfreiche Antwort

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