Scheidung von Thailänderin

27. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)
Scheidung von Thailänderin

Hallo,

eine Bekannte von uns ist wie meine Frau Thailänderin.
Sie ist etwas mehr als 2 Jahre in Deutschland verheiratet.

Nun hat Ihr Mann zur Ihr gesagt, daß er sich von Ihr scheiden lassen will, weil Sie Ihm Widerworte gibt und arbeiten gehen will. ( Meinung des Authors: Unmögliches Verhalten des Mannes! :bang: )

Sie kann nach einer Scheidung in Deutschland bleiben, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt selber bestreiten kann, auch wenn Sie noch keine unbefristete Arbeitsgenehmigung hat. Das ist schon geklärt.
(Sie hat schon eine Arbeitsstelle in Aussicht! :dance: )

Nun die Fragen:
1. Gibt es ein Scheidungsjahr?
2. Bekommt Sie Unterhalt, wenn ja wie lange?
3. Hat Sie sonstige Ansprüche an den Mann?
4. Was sind die nächsten Schritte?

Danke im Voraus!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo SVielha,

meinst Du mit Scheidungsjahr das Trennungsjahr? Bis man die Scheidung einreichen kann, muß man ein Jahr getrennt gelebt haben (ok.. es gibt auch Ausnahmen)

Während des Trennungsjahres steht ihr Trennungsunterhalt zu.

Welche sonstigen Ansprüche? Zugewinn? Kommt auf die Vermögensverhältnisse an.

Trennung einleiten, mit allen Konsequenzen. Also... los und eigene Wohnung suchen. Möglichst Job anfangen und eben wenn notwendig zum Anwalt und Trennungsunterhalt einfordern

LG
Squit

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#2
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich würde sagen, sofort zum Anwalt. Wenn die Dame schon in der Ehe eingeschüchtert wird, kann sie hinterher jede Hilfe gebrauchen.

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#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

-Nun hat Ihr Mann zur Ihr gesagt, daß er sich von Ihr scheiden lassen will, weil Sie Ihm Widerworte gibt und arbeiten gehen will. ( Meinung des Authors: Unmögliches -

Er sollte sich ´mal dies durchlesen:

§ 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt
1Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. 2Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.

Es ist nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Ehepartner, für den Familienunterhalt durch Arbeit zu sorgen.

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#4
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

@meri
das wird der Mann bestimmt wissen, ich denke mal eher das er seine Frau im Hause behalten will weil er Angst hat das sie ihm zu selbständig wird. Na ja, der Schuss ging ja wohl eh eher nach hinten los.

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#5
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--Na ja, der Schuss ging ja wohl eh eher nach hinten los. --

Dem kann ich nur beipflichten. Da trifft die alte Lebensweisheit zu: Wer klammert, der verliert.

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#6
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Eins kann man gewiss sagen.

Thaifrauen verlassen ihre Männer nur, wenn Sie schlecht behandelt werden.

Ohne Grund würde das nicht passieren.

Die Frau war in Thailand Lehrerin und möchte halt in Deutschland auch ein Leben außerhalb der Wohnung haben.

Der Mann verbietet Ihr sogar sich mit anderen Leuten zu treffen oder Abends mal wegzugehen.

So geht es ja auch nicht.

@Squit
Also so schnell wie möglich die Arbeit annehmen und kurz darauf die Wohnung verlassen, sobald man was eigenes gefunden hat.

Außerdem bekommt Sie also im Trennungsjahr den Trennungsunterhalt.
danach bekommt Sie wohl nichts mehr, da Sie nur 2,5 Jahre verheiratet waren. Denke ich mal.

Ein Anwalt muß erstmal bezahlt werden oder gibt es da irgendeine Unterstützung vom Staat?

-- Editiert von SVielha am 27.07.2007 10:27:11

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#7
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

Hallo.

Natürlich gibt es ein Trennungsjahr. Die Frage des Trennungsunterhaltes sollte hier nicht zu sehr genannt werden, weil die Frau wohl eine Stelle in Aussicht hat und wohl verm. selbst für sich sorgen kann.

@henriette:

Wo steht bitte geschrieben, dass die Frau eingeschüchtert ist? Schliesslich will sich der Mann trennen und nicht umgekehrt.
Oder ist das Ihrerseits eine eigene Schlussfolgerung?



Grüsse
A.Posen

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#8
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Die Frau hat meiner Frau einen Brief geschrieben, in dem steht, was ich oben beschrieben habe und zusätzlich, daß Sie sich nun auch von Ihm trenne möchte, weil Sie so nicht leben möchte, was meines Erachtens verständlich ist.

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#9
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

@SVielha:

Hallo. Ich möchte Ihnen nicht zu Nahe treten, aber das Thai-Frauen NUR ihren Mann verlassen, wenn sie schlecht behandelt werden, halte ich -mit Verlaub-für ein Gerücht.

Es wird hier zu sehr auf den Mann eingeschossen, vielleicht ist es richtig, vielleicht geben Sie nur alles nur von*hörensagen*weiter. Schade eigentlich, dass es viele gibt,die heiraten, aber sich dessen eigentlich garnicht bewusst sind, was die Ehe eigentlich bedeutet..........

Grüsse
A.Posen

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#10
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--Die Frau war in Thailand Lehrerin und möchte halt in Deutschland auch ein Leben außerhalb der Wohnung haben. --

Mit Sicherheit ist die Frau aber auch nicht auf die Lebensweise in Deutschland genügend vorbereitet worden.

Deutschland ist nicht nur klimatisch, sondern auch in zwischenmenschlichen Beziehungen ' kalt ', was mir meine bessere Hälfte ab und zu auch `mal vorhält. Wir haben halt nicht das Temperament und die Herzlichkeit der Menschen, die aus wärmeren Regionen kommen, dies muss man ganz einfach sehen.


Es ist ganz besonders für ausländische Frauen wichtig, dass sie sich mit Landsleuten treffen, die schon länger hier leben.

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#11
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

@meri:
Da muss ich Ihnen Recht geben, aber die Frage ist auch, wie soll eine Vorbereitung stattfinden?

Wenn ich ganz böse wäre, würde ich behaupten, dass kein normal denkender Mensch seinen Ehepartner zwingt, in einem Land zu leben, in der es an menschlicher Wärme,Zuneigung, Herzlichkeit usw.fehlt.

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@Posen:

Des Geldes wegen braucht man bei Ausländerinnen keinen Zwang anzuwenden.

Um Spekulationen keinen Raum zu geben:

Ich habe meine bessere Hälfte hier im kalten Deutschland kennengelernt.

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#13
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Trotzdem sollten wir auf das Thema zurück kommen.

Was sollten die nächsten Schritte sein?

Arbeit
Wohnung
Scheidung
oder doch ganz anders?

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#14
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Anwalt (Beratungsgespräch)
Wohnung
Arbeit

Ich würde als erstes einen Anwalt kontaktieren, das erste Beratungsgespräch ist auch meist nicht so teuer). Die Scheidung kann erst dann eingereicht werden wenn das Trennungsjahr fast vorbei ist (ich glaube 3 Mon. vorher). Der Anwalt kann dann prüfen ob ihr Ehegattenunterhalt zusteht und wie das mit dem Aufenthaltsrecht ist.

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#15
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Wodurch beginnt das Trennungsjahr?

Durch den Auszug?

Muß man dies irgenwo melden?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Bei mir war es so das das Trennungsjahr mit dem Auszug begonnen hat. (Man gibt dann beim Einwohnermeldeamt bei der Ummeldung getrennt lebend an).
Beratungstermin beim Anwalt reicht evtl. auch aus. Man muss später beweisen können das man sich zum angegebenen Termin getrennt hat. Das ist dann wichtig wenn der Mann z. B. nicht in die Scheidung einwilligt. Außerdem muss der Ehemann den Trennungstermin bestätigen. Tut er dies nicht ist es ganz gut wenn man was in der Hand hat. Ich hoffe ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Trennungsjahr beginnt mit der Trennung von Tisch und Bett. Man kann also durchaus in einer Wohnung getrennt leben.
Wenn die Frau Unterhalt fordert und keinerlei Leistungen mehr für den Mann erbringt wird der Mann wohl kaum seine Zustimmung zur Scheidung verweigern. Er hätte nur Nachteile beim Fortbestand der Ehe.

Zunächst einmal wäre zu klären, wie denn die finanzielle Lage des Mannes ist..Ist er denn überhaupt in dem Maße leistungsfähig? D.h. könnte die Frau von dem TU leben?
Solange sie noch in der ehelichen Wohnung lebt, sollte es ein leichtes sein an diese Informationen zu kommen.

LG
Squit

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