Hallo zusammen,
ich bin seit April 2008 mit einer indonesischen Staatsbürgerin verheiratet. Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen. Meine Frau bekam mit der Eheschließung zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, gekoppelt mit der Bedingung in dem Jahr den Integrationskurs zu beginnen.
Wegen unüberwindbarer kultureller Differenzen haben wir uns dann im Januar 2009 getrennt. Sie ist seitdem in ihr Heimatland Indonesien zurück und wurde nie wieder gesehen. Ihr Aufenthaltsort ist mir unbekannt. Die Trennung habe ich im Januar 2009 schriftlich beim Einwohnermeldeamt und bei der Ausländerbehörde registriert, dies erfolgte auf Anraten der beiden Behörden.
Mittlerweile würde ich mich gerne offiziell scheiden lassen, was genau kommt da eventuell auf mich zu, wie sieht es in dem Fall mit den Kosten aus? Wie läuft das ab? Es weiß ja keiner wo sie heute ist, macht das die Sache einfacher, oder gibt es dadurch gemeine Fallstricke?
Wäre nett wenn mir jemand dazu mal Auskunft geben könnte, falls mehr Infos nötig sind kann ich die natürlich beantworten.
Beste Grüße,
der Onkel Sorglos
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Scheidung von ausländischer Ehefrau
9. Mai 2013
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Frage vom 9. Mai 2013 | 15:53
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 9x hilfreich)
Scheidung von ausländischer Ehefrau
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#1
Antwort vom 9. Mai 2013 | 21:26
Von
Status: Unbeschreiblich (38490 Beiträge, 14014x hilfreich)
Ich gehe mal davon aus, dass Ihr nach deutschem Recht geschieden werdet. Dies bedeutet, dass Du zunächst einen Rechtsanwalt benötigst. Dieser wird den Scheidungsantrag einreichen, gepaart mit dem Antrag auf öffentliche Zustellung. Ist zwar etwas zeitraubend, aber es ist die Angelegenheit wert.
Schon deshalb, weil im Falle der Nichtscheidung die Noch-Ehefrau an Deinem Versorgungsausgleich teil nimmt. Und das ist aufs ganze gesehen bei der Konstellation nicht nur sehr unerfreulich, sondern auch sehr teuer für Dich.
Also, ab zum Anwalt.
wirdwerden
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