Scheidung vor Gericht: Wann muss man sein Kontostand offenlegen?

28. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)
Scheidung vor Gericht: Wann muss man sein Kontostand offenlegen?

Hallo,
nehmen wir mal an Herr X lebt in Trennung von seiner Frau.
Nun erhält Herr X in der Trennungszeit ein paar tausend Euro
von seiner Schwester.
Etwas später nach der 1-jährigen Trennungszeit kommt es nun zur Scheidung vor Gericht.
In welchen Fällen muss Herr X sein Konto / Konten vor dem Richter offenlegen?
In der Ehe wurden zusammen Schulden gemacht bzw. ein Kredit für die Schulden aufgenommen.
Es gibt sonst keine großen Werte wie Haus, Auto etc. aus der Ehe....nur die Schulden die Herr X alleine
trägt da seine Frau sich um das gemeinsame Kind kümmert.
In welchem Fällen verlangt der Richter Kontoauszüge von Herrn X?
Wenn Herr X alle Kontoauszüge offenlegen muss, was wäre mit dem Geld von seiner Schwester?
Zählt das als Zugewinn oder muss er vor Gericht zumindest erklären warum er Geld
von der Schwester bekommen hat?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Das Geld wurde von der Schwester überwiesen?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Erst einmal kommt es darauf an, was Gegenstand des Scheidungsverfahrens ist. Bei Unterhaltsansprüchen muss man sein Einkommen nachweisen, ebenso, wenn man Prozesskostenhilfe/Verfahrenkostenhilfe beantragt hat. Ab er keine Angst, wenn das Gericht die Unterlagen haben will/benötigt, dann weist es schon drauf hin.

wirdwerden

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#3
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Das Geld wurde von der Schwester überwiesen?

edy


Ja genau.
Aber wann möchte das Gericht oder der Scheidungsanwalt von Frau X Kontoauszüge
wenn doch die monatlichen Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden?

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#4
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Erst einmal kommt es darauf an, was Gegenstand des Scheidungsverfahrens ist. Bei Unterhaltsansprüchen muss man sein Einkommen nachweisen, ebenso, wenn man Prozesskostenhilfe/Verfahrenkostenhilfe beantragt hat. Ab er keine Angst, wenn das Gericht die Unterlagen haben will/benötigt, dann weist es schon drauf hin.

wirdwerden


"Gegenstand des Scheidungsverfahrens" ?
Da Herr X keine Wertgegenstände aus der alten Wohnung mitgenommen hat, ist die Gütertrennung klar.
Es könnte höchstens um Kindesunterhalt gehen, richtig? Auch wenn das gemeinsame Kind (15 J.) bei der Mutter lebt,
die Mutter aber eine Teilzeitstelle hat und das Unterhaltsgeld für das Kind schon tituliert ist, sollte es
doch keine Fragen nach den Kontoständen geben, oder?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32126 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von pixelshaker):
In welchen Fällen muss Herr X sein Konto / Konten vor dem Richter offenlegen?
Kein Richter beschäftigt sich im 20-minütigen Gütetermin/Scheidungstermin noch mit der Kontrolle alter Kontoauszüge.
Zitat (von pixelshaker):
Aber wann möchte das Gericht
Wenn der Anwalt von Frau X dir das schreibt und weitere Nachweise zu Einkünften verlangt. Dann erst musst du das vorlegen.
Das Gericht wird dir sowas nicht schreiben.

Hat deine Schwester dir das Geld geborgt/geliehen oder geschenkt? Könnte man ja durchaus schriftlich vereinbart haben.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von pixelshaker):
Da Herr X keine Wertgegenstände aus der alten Wohnung mitgenommen hat, ist die Gütertrennung klar.
Keineswegs. Gütertrennung ist hier zudem der falsche Begriff, Hausratteilung wäre der richtige; und der Anspruch besteht auch jetzt noch.



Zitat (von pixelshaker):
Es könnte höchstens um Kindesunterhalt gehen, richtig?
eher nicht, wenn der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.

Zitat (von pixelshaker):
sollte es doch keine Fragen nach den Kontoständen geben, oder?
Das kann man nicht vorhersagen. Der Zugewinnausgleich steht noch im Raum, da wären die Kontostände im Bestreitensfall zu belegen.

Zitat (von pixelshaker):
Aber wann möchte das Gericht oder der Scheidungsanwalt von Frau X Kontoauszüge
wenn doch die monatlichen Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden?

Der Anwalt der gegenseite immer dann, wenn er Zweifel an den Angaben hat.
Das Gericht, wenn es die Vorlage zur Sachverhaltsaufklärung für erforderlich hält.
Es gibt da keine schwarz/weiß-Abgrenzung.
Einige Fallkonstruktionen sind denkbar, eintreten muss nicht eine.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von pixelshaker):
Da Herr X keine Wertgegenstände aus der alten Wohnung mitgenommen hat, ist die Gütertrennung klar.
Keineswegs. Gütertrennung ist hier zudem der falsche Begriff, Hausratteilung wäre der richtige; und der Anspruch besteht auch jetzt noch.



Zitat (von pixelshaker):
Es könnte höchstens um Kindesunterhalt gehen, richtig?
eher nicht, wenn der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.

Zitat (von pixelshaker):
sollte es doch keine Fragen nach den Kontoständen geben, oder?
Das kann man nicht vorhersagen. Der Zugewinnausgleich steht noch im Raum, da wären die Kontostände im Bestreitensfall zu belegen.

Zitat (von pixelshaker):
Aber wann möchte das Gericht oder der Scheidungsanwalt von Frau X Kontoauszüge
wenn doch die monatlichen Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden?

Der Anwalt der gegenseite immer dann, wenn er Zweifel an den Angaben hat.
Das Gericht, wenn es die Vorlage zur Sachverhaltsaufklärung für erforderlich hält.
Es gibt da keine schwarz/weiß-Abgrenzung.
Einige Fallkonstruktionen sind denkbar, eintreten muss nicht eine.

Berry


: Dafür muss es ja einen Verdacht geben.
Z.B. das man etwas besitzt aus der Ehe wie ein Haus dass in der Ehe/Trennungszeitraum an Wert gestiegen ist.
Wenn Herr X aber keine Besitztümer hat, warum sollte dann ein Anwalt hier nachhacken?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32126 Beiträge, 5651x hilfreich)

Bitte nur auf ANTWORTEN klicken. Danke. Das Beiträge-Zitieren nervt.
------------------------------------------

Zitat (von pixelshaker):
Wenn Herr X aber keine Besitztümer hat, warum sollte dann ein Anwalt hier nachhacken?
Vielleicht schreibst du einfach mal, was der Anwalt von Frau X jetzt von dir wissen will. :???:
Noch seid ihr verheiratet und ganz ohne Verdacht könntest du morgen im Lotto gewinnen.
Kann der Anwalt von Frau X das heute wissen?
Comprende?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ich verstehe ganz offen gestanden die Diskussion nicht so ganz.

Die Kontostände spielen doch nur im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Rolle. Und da gelten die Stichtage:

Anfangsvermögen: Zeitpunkt der Eheschließung.

Endvermögen: Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.

Wenn der Zugewinnausgleich geltend gemacht wird, dann würde ich genau DIESE Kontostände offenlegen.
Werden weitergehende Unterlagen verlanget, dann wäre danach zu fragen, auf welche Rechtsgrundlage diese Kontosauszüge angefordert werden.

Die Zuwendung der Schwester hat in diesem Fall m.E. überhaupt keine Bedeutung ! Sie ist ihm allein gewidmet und fällt deshalb nicht in das Endvermögen des Ehemannes!

Worüber diskutiert ihr hier eigentlich ?



-- Editiert von Marcus2009 am 30.11.2019 12:43

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Marcus, die Frage kann auch ganz andere Gründe haben. Etwa so: "wie verheimliche ich Teile meines Einkommens, damit ich wenig Kindesunterhalt zahlen muss, wenig Exenunterhalt, wenig Gerichts- und Anwaltskosten....." . Jedenfalls stecken hinder so Gedankengängen in der Regel nicht so ganz koschere Absichten, vorsichtig formuliert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32126 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Worüber diskutiert ihr hier eigentlich ?
Diskutieren ist das eigentlich nicht.
Vor 11 Monaten zu Beginn der Trennung gab es für den TE hier schon *Seminare* mit vielen Antworten in genau dieser Sache.
Nun ist das Trennungsjahr um, und die gleichen Gedanken treiben ihn wieder um....damit sie bloß nicht 1Cent zu viel kriegt...
Er könnte es selber nachlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also ich sehe hier nicht den geringsten Hinweis darauf, dass der Fragesteller sein Einkommen verheimlichen will.

Ich sehe hier nur die verständliche Sorge, dass die ihm gewidmete Zuwendung seiner Schwester nun auch anteilig seiner zukünftigen Ex zukommen könnte.

Aber diese Sorge ist unbegründet. Das habe ich dargelegt. Und mehr ist dazu m.E. aus rechtlicher Sicht auch nicht anzumerken.

Was da vor einem Jahr diskutiert worden sein mag, ist in diesem Zusammenhang für mich erst mal völlig irrelevant.

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