Scheidung - was wird behandelt?

16. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Anni19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung - was wird behandelt?

Hallo Zusammen,

ich bin seit Oktober 12 von meinem Mann getrennt. Die Scheidung wurde im Oktober 13 beantragt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (5).
Leider verweigert mir mein Mann jegliche Kommunikation. Er will mit mir nichts mehr zu tun haben, wie er gesagt hat. Als Vermittler in Sachen Umgangsregelung haben wir die Caritas an unserer Seite. Momentan ist der Umgang nur 1 mal wöchtenlich. Übergaben finden in der Caritas statt, da mein Mann mich nicht sehen will. Er fordert nun mehr Umgänge, auch übernacht am Wochenende. Aber mit mir über Belange, was unseren Sohn angehen, zu sprechen lehnt er trotzdem rigoros ab.
Wie ist das im Scheidungsverfahren, werden da Dinge wie Umgangsregelung und Sorgerecht auch mit angesprochen oder muss sowas extra beantragt werden?
Hätte ich eine Chance das alleinige Sorgerecht, aufgrund der fehlenden Kommunikation, zu beantragen? Es sieht leider nicht so aus, als ob sich das zukünftig ändern wird. Nächstes Jahr kommt unser Sohn in die Schule und dann muss ich ihn darin ja mit einbeziehen.

LG Ani

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6 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Mal ganz platt gesagt: es wird nur das verhandelt, was auch beantragt ist. Einzige Ausnahme: Versorgungsausgleich. Der ist von Amts wegen durch zu führen.

Wenn Du hinsichtlich des Kindes was erreichen oder verhindern willst, was auch immer, dann muss das beantragt werden.

Sorgerecht und Schule haben eigentlich wenig miteinander zu tun. Da es eine Schulpflicht gibt, wird das Kind auch ohne Unterschrift des Vaters eingeschult. Haben wir bei uns oft bei ausländischen Eltern. Und über die schulische und sonstige Entwicklung musst Du doch ohnehin dem Vater in halbjährlichem Abstand schriftlich berichten.

Was spricht dagegen, wenn er das Kind bei sich übernachten lässt? Ist doch eigentlich üblich, und tut Vater und Kind gut.

Ich würde erst mal Scheidung und was sonst noch so beantragt ist, durchziehen. Vielleicht (häufig ist das der Fall) entspannt sich die Lage dann im Laufe der Zeit.

Geh es einfach gelassen an. Und dann sollte es eigentlich funktionieren. Tja, und Kindsübergabe. Das Kind ist doch eigentlich groß genug, um dem vor der Tür wartenden Vater allein zu begegnen. Da muss doch keine förmliche Übergabe statt finden.

Viel Erfolg und Gelassenheit wünscht Dir

wirdwerden

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#2
 Von 
Anni19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja für mich ist eine Kommunikation schon wichtig, wenn er dort über Nacht bleiben soll. Ich finde das bei der Übergabe schon kurz das wichtigste besprochen werden sollte. Ausserdem hab ich die Befürchtung, dass er mich nicht anruft, wenn irgendwas wär mit unserem Sohn (krank, Unfall, etc.)? Desweiteren kommt dazu, das mein Mann eine Computerspielsucht hat (war der Trennungsgrund) und dieser Sucht leider auch in der Umgangszeit mit unserem Sohn nachgeht. Diese hat während der Ehe schon Probleme bereitet. Er war hauptsächlich für die Betreuung zuständig, da er nur geringfügig arbeit. In seinem Spielwarn hat er unseren Sohn sehr oft sich selbst überlassen und teilweise auch nicht gemerkt das er krank war bzw. hoch fieberte. Ich habe nicht das vertrauen, das er sich gut um ihn kümmert in der Umgangzeit.

Ich spreche ja generell auch nicht gegen die Umgänge, ich möchte nur das diese zum Wohl des Kindes geschehen!

Und was die Übergaben angehen, da stellt er sich so quer. Ich hatte auch schon vorgeschlagen, das er einfach unten klingeln soll und ich schicke unseren Sohn runter und umgekehrt genauso. Aber er lehnt das ab!




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-- Editiert Anni19 am 16.01.2014 13:35

-- Editiert Anni19 am 16.01.2014 13:36

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Begleitete Übergaben sind nur zeitlich begrenzt üblich. Das kostet nämlich einiges. Wenn der Vater hier ernsthaft regelmäßig sein Kind sehen will, muß er sein kindisches Verhalten ablegen.
"Ich will die Mutter nicht sehen" ist kein Grund, auf Dauer begleitete Übergaben durchzuführen.



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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ Altona: das Kind ist doch in einem Alter, in welchem es die drei Schritte von der Haustür bis zum Vater auch alleine gehen kann. Wo ist das Problem?

Und - wenn die Mutter das Kind offensichtlich während der gemeinsamen Zeit ganztags dem Vater überlassen hat, und zwar ständig, dann sollte das doch jetzt auch an einigen Wochenenden möglich sein. Er hat nicht nur das Recht, sondern auch die Chance verdient. Das sehen die Gerichte auch so.

Ich kann nur dringend empfehlen, einfach mal anzufangen, und dann sieht man weiter. Hier haben wir einen Vater, der sich kümmern will. Dann soll er es auch tun.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anni19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was blieb mir den anderes übrig als unseren Sohn während der gemeinsamen Zeit bei ihm zu lassen? Ich bin Vollzeit berufstätig und habe das Geld für uns verdient. Wie gesagt, er hat unseren Sohn auch schon während dieser Zeit sich meist allein überlassen und ausschliesslich am PC gegessen. Haushalt, Kind usw. blieben nach der Arbeit an mir hängen. Die Sucht am Computer zu spielen und alles andere dadurch zu vernachlässigen, war für mich der Trennungsgrund. Und auch jetzt ist es noch so, das mein Mann seiner Sucht nachgeht, da er auch während der Umgangszeit ständig spielt. Er hat unseren Sohn 1 mal in der Woche für 3 Stunden und schafft es nicht den PC mal auszulassen? Für mich ein Unding. Ich habe kein Vertrauen dadurch, das er sich gut um ihn kümmert und ihn nicht vernachlässigt.

Und natürlich kann unser Sohn 3 Schritte von der Haustür bis zu meinem Mann gehen. ABER das will mein Mann ja nicht. Er möchte nicht vor meiner Haustür stehen und ich soll nicht vor seiner stehen. Selbst die Idee das ich gar nicht mit runter gehe und unseren Sohn alleine runter schicke, möchte er nicht! Er will nun einen Freund schicken, der unseren Sohn in Empfang nimmt und zu ihm bringt und dieser Freund soll ihn auch wieder an mich übergeben. Das geht mal gar nicht. Was ist das denn für Kindergarten?!

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#6
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Du kannst im Prinzip über alles streiten vor Gericht, ein Antrag über den Rechtsanwalt und los gehts. Doch irgendwann wirst auch du dich fragen, tut das auch noch meinen Kindern gut, wenn diese schon zum 12 mal vor Gericht stehen und für oder gegen den Vater aussagen.
Irgendwann wird er auch seine Übernachtungen bekommen, selbst wenn er es gerichtlich erstreiten muss. Was Du nicht regeln kannst, dass er an den Wochenenden das tut, was du willst, soweit gehen die Rechte eines Elternteils dann doch nicht.Ich kann nur sagen, meine Kinder sind sehr gestört durch diese ganzen Prozesse. Und so manche Frage, da fragt man sich schon, dürfen Richter sowas fragen? Nun ja, ich halte es immer noch für das Beste, es ohne Prozesse hinzubekommen. Doch auch ich hatte das Jugendamt gegen mich und schon deshalb bin ich mit größeren Geschützen aufgefahren.Versuche auch nie, die Kinder auszufragen, was habt ihr beim Papa so gemacht. Sie werden dir ohnehin das erzählen, was sie offen legen wollen.Dass sich Eltern nicht mehr verstehen ist eine Sache, während der Scheidung hauen die Rechtsanwälte zu, denn die Streitwerte braucht man, um die Kosten in die Höhe zu treiben.Doch auch die Gegenseite hat ihren Anwalt.Irgendwann wenn jeder seine hohen Rechnungen auf dem Tisch hat, einigt man sich wieder. Dasselbe wäre auch mit weit weniger Unkosten gegangen. Doch so ein Schlagabtausch schaut schon mal gut aus vor Gericht, den anderen in die Enge zu treiben. Denkt immer daran, dass Kinder beide lieben. Benutzt Kinder niemals für eure Machtspiele.

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