Scheidung/Geld

7. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.10.2019 20:11:19
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung/Geld

Wird beim Tag der Trennung / Gang zum Anwalt schon die Steuerklasse geändert oder erst nach dem 1 Trennung wenn die Scheidung erfolgt ist?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Ehepartner entscheiden, wann die Steuerklasse geändert wird. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, versteht sich.

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Schyra,

die Steurklassen müssen im Folgejahr der Trennung in 4 bzw2/4
geändert werden, vorher könnt ihr, müsst aber nicht.
Im Trennungsjahr werdet ihr noch gemeinsam veranlagt.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
entstehen dem einen Ehepartner durch Beibehalt der alten Steuerklassen Nachteile (z. B. 3/5) sind diese auszugleichen, im Allgemeinen geschieht dies durch einen entsprechenden Trennungsunterhalt.
Habt ihr jetzt schon 4/4 ist ein Steuerkalssenwechsel zu 1, was die monatliche Belastung angeht bedeutungslos.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#4
 Von 
guest-12315.10.2019 20:11:19
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)


Jetzt verdiene ich ca 300 Euro
Er 3000 Euro

Gut minus 550 Kredit und 323 Euro Kindesunterhalt,er hat noch ein uneheliches Kind,der Unterhalt geht vor,das weiss ich,
und wenn er weiter 3000 Netto verdient müsste er doch wenigstens 200-300 Euro an Unterhalt für mich zahlen können trotz seiner Pflichten?

Den Kredit hat er vor der Ehe aufgenommen,und selbst aufgenommen.
Er meinte er müsste mir keinen Unterhalt zahlen,ich müsste ihm sogar 250 zahlen wegen seinem Kredit...

-- Editiert Schyra am 08.07.2012 17:44

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
Informationen über Trennungsunterhalt findest du hier

Aus der Differenz eurer bereingten Nettoeinkommen ergibt sich der Trennungsunterhalt. 3/7 der Differenz wären als TU fällig.
Beispiel: Mann bereinigtes Netto 2000
Frau 600
Differenz 1400
Davon 3/7 600
In dem Beispiel wären €600 TU zu zahlen.
Gruß
Andreas

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