Wird beim Tag der Trennung / Gang zum Anwalt schon die Steuerklasse geändert oder erst nach dem 1 Trennung wenn die Scheidung erfolgt ist?
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Scheidung/Geld
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Ehepartner entscheiden, wann die Steuerklasse geändert wird. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, versteht sich.
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Hallo Schyra,
die Steurklassen müssen im Folgejahr der Trennung in 4 bzw2/4
geändert werden, vorher könnt ihr, müsst aber nicht.
Im Trennungsjahr werdet ihr noch gemeinsam veranlagt.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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Hallo,
entstehen dem einen Ehepartner durch Beibehalt der alten Steuerklassen Nachteile (z. B. 3/5) sind diese auszugleichen, im Allgemeinen geschieht dies durch einen entsprechenden Trennungsunterhalt.
Habt ihr jetzt schon 4/4 ist ein Steuerkalssenwechsel zu 1, was die monatliche Belastung angeht bedeutungslos.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Jetzt verdiene ich ca 300 Euro
Er 3000 Euro
Gut minus 550 Kredit und 323 Euro Kindesunterhalt,er hat noch ein uneheliches Kind,der Unterhalt geht vor,das weiss ich,
und wenn er weiter 3000 Netto verdient müsste er doch wenigstens 200-300 Euro an Unterhalt für mich zahlen können trotz seiner Pflichten?
Den Kredit hat er vor der Ehe aufgenommen,und selbst aufgenommen.
Er meinte er müsste mir keinen Unterhalt zahlen,ich müsste ihm sogar 250 zahlen wegen seinem Kredit...
-- Editiert Schyra am 08.07.2012 17:44
Hallo,
Informationen über Trennungsunterhalt findest du hier
Aus der Differenz eurer bereingten Nettoeinkommen ergibt sich der Trennungsunterhalt. 3/7 der Differenz wären als TU fällig.
Beispiel: Mann bereinigtes Netto 2000
Frau 600
Differenz 1400
Davon 3/7 600
In dem Beispiel wären €600 TU zu zahlen.
Gruß
Andreas
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