Scheidung/Unterhalt/ PKH

25. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Bubulino
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung/Unterhalt/ PKH

Hallo, Die Scheidung steht bald an und das Ehehende ist schon festgesetzt.

Frage1, falsche Angaben im VKH Antrag des Gegners haben welche Auswirkungen?

Frage 2, Und Vermögen bzw. die Zinsen daraus welches nur auf dem Giro-Konto vorhanden ist gehört nicht in den Versorgungsausgleich?

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37861 Beiträge, 6317x hilfreich)

Zitat (von Bubulino):
Die Scheidung steht bald an und das Ehehende ist schon festgesetzt.
Vermutlich ist der Gütetermin in der Sache A/B ist festgesetzt. An diesem Termin wird versucht, die Ehe noch nicht für gescheitert zu erklären. Gelingt das nicht, wird die Ehe geschieden.
Du kannst also das Ende der Ehe ebenso wenig festsetzen wie deine Frau. Das ist allein Sache des Gerichts.

zu 1: Ob und welche Auswirkungen das hat, wird dein Anwalt beantworten können.
zu 2: Nein, falls der gesetzliche Versorgungsausgleich gemeint ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Bubulino
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, das Ende der Ehezeit ist im JAN 24 gerichtlich festgesetzt. Scheidung kommt ja noch. Wahrscheinlich nur für den VS gemeint.

Danke

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#3
 Von 
Bubulino
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Das rechtliches Ende Ihrer Ehezeit ist sodann der letzte Tag des Monats, in dem der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wurde. Beispiel: Die standesamtliche Trauung fand am 26.08.2007 statt. Scheidungsantrag wurde am 18.10.2017 eingereicht. Bestand Ihrer Ehe = Ehezeit: vom 01.08.2007 bis zum 31.10.2017.16.11.2017

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8507 Beiträge, 4630x hilfreich)

Zitat (von Bubulino):
Hallo, Die Scheidung steht bald an und das Ehehende ist schon festgesetzt.

Die Ehe endet erst nach Rechtskraft der Scheidung.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__530.htm
l
Zitat (von Bubulino):
Das rechtliches Ende Ihrer Ehezeit ist sodann der letzte Tag des Monats, in dem der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wurde

Nö.

-- Editiert von User am 25. März 2024 13:23

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#5
 Von 
Bubulino
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Steht aber im Schreiben vom Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37861 Beiträge, 6317x hilfreich)

Zitat (von Bubulino):
das Ende der Ehezeit ist im JAN 24 gerichtlich festgesetzt.
Nö. Was soll das sein?
Zitat (von Bubulino):
Das rechtliches Ende Ihrer Ehezeit
Wo hast du das denn ausgegraben? Wofür sollte das wichtig sein?

Ansonsten: 1. Trennung, 2.Scheidungsantrag durch einen Anwalt, 3. Festsetzung Gütetermin, da gibts evtl. die Scheidung durch den Familienrichter/F-Richterin.

Zitat (von Bubulino):
Steht aber im Schreiben vom Gericht.
Was steht aber?
Zitat (von Bubulino):
Wahrscheinlich nur für den VS gemeint.
Was ist VS und ???
gehts evtl. in ganzen Sätzen, was du wissen willst? :pc:

Ansonsten frag den Anwalt, denn ohne diesen geht gar nichts.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1564.html
https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/index.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8507 Beiträge, 4630x hilfreich)

Zitat (von Bubulino):
Steht aber im Schreiben vom Gericht.

Mit Ehezeit ist hier wohl das Datum zur Berechnung des Versorgungsausgleichs gemeint.

Die Ehe wird erst durch die rechtskräftige Ehe geschieden.
Zitat:
Frage1, falsche Angaben im VKH Antrag des Gegners haben welche Auswirkungen?

Welche falschen Angaben?
Zitat:
Frage 2, Und Vermögen bzw. die Zinsen daraus welches nur auf dem Giro-Konto vorhanden ist gehört nicht in den Versorgungsausgleich?

Nein, der Versorgungsausgleich ist lediglich der Ausgleich der Rentenansprüche.

-- Editiert von User am 25. März 2024 14:11

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41239 Beiträge, 14511x hilfreich)

Im Scheidungsverfahren sind letztlich zwei Termine von Bedeutung: einmal der Termin, ab welchem die Scheidung rechtshängig ist, und dann eben der Termin der Rechtskraft der Scheidung. Der erste Termin ist für den Versorgungsausgleich von Bedeutung, ab da wird insoweit was die Altersversorgung angeht, nicht mehr in einen Topf gewirtschaftet, sondern getrennt; außerdem können erhebliche wirtschaftliche Transaktionen nicht mehr unbedingt beiden zurechenbar sein.

So, dieser Termin der Rechtshängigkeit teilt das Gericht in der Regel den beiden Parteien mit. Leitet das Versorgungsausgleichsverfahren ein, bzw. holt die Auskünfte bei den Rentenversicherungen ein, so dass man dann die in der Ehe erworbenen Anwartschaften verteilen kann. Über was das Gericht ansonsten zu entscheiden hat, das ergibt sich aus den gestellten Anträgen.

wirdwerden

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