Hallo, Die Scheidung steht bald an und das Ehehende ist schon festgesetzt.
Frage1, falsche Angaben im VKH Antrag des Gegners haben welche Auswirkungen?
Frage 2, Und Vermögen bzw. die Zinsen daraus welches nur auf dem Giro-Konto vorhanden ist gehört nicht in den Versorgungsausgleich?
Danke
Scheidung/Unterhalt/ PKH
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Vermutlich ist der Gütetermin in der Sache A/B ist festgesetzt. An diesem Termin wird versucht, die Ehe noch nicht für gescheitert zu erklären. Gelingt das nicht, wird die Ehe geschieden.ZitatDie Scheidung steht bald an und das Ehehende ist schon festgesetzt. :
Du kannst also das Ende der Ehe ebenso wenig festsetzen wie deine Frau. Das ist allein Sache des Gerichts.
zu 1: Ob und welche Auswirkungen das hat, wird dein Anwalt beantworten können.
zu 2: Nein, falls der gesetzliche Versorgungsausgleich gemeint ist.
Danke, das Ende der Ehezeit ist im JAN 24 gerichtlich festgesetzt. Scheidung kommt ja noch. Wahrscheinlich nur für den VS gemeint.
Danke
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Das rechtliches Ende Ihrer Ehezeit ist sodann der letzte Tag des Monats, in dem der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wurde. Beispiel: Die standesamtliche Trauung fand am 26.08.2007 statt. Scheidungsantrag wurde am 18.10.2017 eingereicht. Bestand Ihrer Ehe = Ehezeit: vom 01.08.2007 bis zum 31.10.2017.16.11.2017
ZitatHallo, Die Scheidung steht bald an und das Ehehende ist schon festgesetzt. :
Die Ehe endet erst nach Rechtskraft der Scheidung.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__530.htm
l
ZitatDas rechtliches Ende Ihrer Ehezeit ist sodann der letzte Tag des Monats, in dem der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wurde :
Nö.
-- Editiert von User am 25. März 2024 13:23
Steht aber im Schreiben vom Gericht.
Nö. Was soll das sein?Zitatdas Ende der Ehezeit ist im JAN 24 gerichtlich festgesetzt. :
Wo hast du das denn ausgegraben? Wofür sollte das wichtig sein?ZitatDas rechtliches Ende Ihrer Ehezeit :
Ansonsten: 1. Trennung, 2.Scheidungsantrag durch einen Anwalt, 3. Festsetzung Gütetermin, da gibts evtl. die Scheidung durch den Familienrichter/F-Richterin.
Was steht aber?ZitatSteht aber im Schreiben vom Gericht. :
Was ist VS und ???ZitatWahrscheinlich nur für den VS gemeint. :
gehts evtl. in ganzen Sätzen, was du wissen willst?

Ansonsten frag den Anwalt, denn ohne diesen geht gar nichts.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1564.html
https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/index.html
ZitatSteht aber im Schreiben vom Gericht. :
Mit Ehezeit ist hier wohl das Datum zur Berechnung des Versorgungsausgleichs gemeint.
Die Ehe wird erst durch die rechtskräftige Ehe geschieden.
Zitat:Frage1, falsche Angaben im VKH Antrag des Gegners haben welche Auswirkungen?
Welche falschen Angaben?
Zitat:Frage 2, Und Vermögen bzw. die Zinsen daraus welches nur auf dem Giro-Konto vorhanden ist gehört nicht in den Versorgungsausgleich?
Nein, der Versorgungsausgleich ist lediglich der Ausgleich der Rentenansprüche.
-- Editiert von User am 25. März 2024 14:11
Im Scheidungsverfahren sind letztlich zwei Termine von Bedeutung: einmal der Termin, ab welchem die Scheidung rechtshängig ist, und dann eben der Termin der Rechtskraft der Scheidung. Der erste Termin ist für den Versorgungsausgleich von Bedeutung, ab da wird insoweit was die Altersversorgung angeht, nicht mehr in einen Topf gewirtschaftet, sondern getrennt; außerdem können erhebliche wirtschaftliche Transaktionen nicht mehr unbedingt beiden zurechenbar sein.
So, dieser Termin der Rechtshängigkeit teilt das Gericht in der Regel den beiden Parteien mit. Leitet das Versorgungsausgleichsverfahren ein, bzw. holt die Auskünfte bei den Rentenversicherungen ein, so dass man dann die in der Ehe erworbenen Anwartschaften verteilen kann. Über was das Gericht ansonsten zu entscheiden hat, das ergibt sich aus den gestellten Anträgen.
wirdwerden
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