Scheidungsantrag Stellungnahme 2 Wochen Fristverlängerung

10. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Caps Lock
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidungsantrag Stellungnahme 2 Wochen Fristverlängerung

Hallo zusammen, ich habe vor 12 Tagen einen Scheidungsantrag zugestellt bekommen und sollte innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme abgeben. Ich habe also noch 2 Tage und schaffe es aus gesundheitlichen Gründen definitiv nicht. Ich kämpfe seit gut 3 Wochen mit Corona, das ich mir in der Klinik gefangen habe.

Kann ich als Privatperson eine Fristverlängerung beantragen?
Reicht die Begründung "Corona" heute noch aus?
Geht das Beantragen per Fax?

Danke euch.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Zitat (von Caps Lock):
Kann ich als Privatperson eine Fristverlängerung beantragen?
Ja. Ehepartner sind Privatpersonen. Fax genügt.
Krankheit/Gesundheitliche Gründe genügt. Diagnose ist unwichtig.
Du kannst die Frist auch verstreichen lassen. Kein Weltuntergang folgt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Caps Lock
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön. Das hört sich gut an :smile: .

Zitat (von Anami):
Du kannst die Frist auch verstreichen lassen. Kein Weltuntergang folgt.


Läuft dann nicht das Prozedere weiter, wenn ich die Frist versäume?

Ich werde das Fax gleich senden und möchte erst einmal Zeit gewinnen, um Nachweise zusammensuchen zu können, denn im Antragsschreiben ist so gut wie alles falsch.

Darf man selbst eine Frist bei der Verlängerung vorschlagen? Also z.B. 1 Monat? Oder sind das immer nur 14 Tage?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Zitat (von Caps Lock):
Darf man selbst eine Frist bei der Verlängerung vorschlagen? Also z.B. 1 Monat?
Darf man. Das Gericht wird antworten. Es könnte ja durchaus sein, dass du außer Krankheit noch andere Gründe hast, die 2-Wochenfrist nicht einhalten zu können.
Übrigens bist du nicht verpflichtet, zu jeder *Falschaussage* Stellung zu nehmen... Geht es denn um richtig oder falsch?? :???:
Der Scheidungsantrag soll zur Scheidung führen...gescheiterte Ehe...

Zitat (von Caps Lock):
Läuft dann nicht das Prozedere weiter, wenn ich die Frist versäume?
Ja, sicher. Das Gericht würde dich nochmal anschreiben und dich zur Stellungnahme auffordern. :smile:

Im Netz gibts etliche gute Hinweise, wie so ein Scheidungsverfahren abläuft.
google hilft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40887 Beiträge, 14427x hilfreich)

Entscheidend ist doch, was man will. Wird man dem Scheidungsantrag zustimmen, oder nicht? Normalerweise wird im Scheidungsverfahren doch nur geprüft, ob die Ehe gescheitert ist und ob man zum Zeitpunkt der Scheidung (Termin zur mündlichen Verhandlung) mindestens 1 Jahr getrennt lebt. Abgesehen davon habe ich meine Zweifel daran, ob, wie @Anami meint, in einem Verfahren mit Anwaltszwang ein solcher Antrag ohne Anwalt von einer Partei gestellt werden kann. Schau mal in §114 FamFG.

wirdwerden

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#5
 Von 
Caps Lock
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Übrigens bist du nicht verpflichtet, zu jeder *Falschaussage* Stellung zu nehmen... Geht es denn um richtig oder falsch?? :???:


Zur Verkürzung des Trennungsjahres wurden falsche Angaben gemacht. Das kann ich so nicht stehen lassen, benötige aber noch etwas Zeit, denn ich habe tatsächlich noch andere Gründe, die den Monat wohl rechtfertigen.
Wäre klasse, wenn das klappt.

Zitat (von Anami):
a, sicher. Das Gericht würde dich nochmal anschreiben und dich zur Stellungnahme auffordern. :smile:

Und mehr passiert dann nicht?

Zitat (von Anami):
google hilft

Google schreibt, dass mehr als 1 Monat Fristverlängerung nicht möglich ist. Ist das korrekt?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40887 Beiträge, 14427x hilfreich)

Lies doch mal die genannte gesetzliche Bestimmung durch. Und es erschließt sich mir immer noch nicht, warum du da was nicht so stehen lassen kannst. Der Scheidungstermin ist wahrscheinlich frühestens in 6 Monaten. Es ist in der Fülle der Fälle also völlig wurscht, ob der Trennungstermin richtig oder falsch angegeben ist. Du kannst nun mal keine Anträge ohne Anwalt stellen, und das willst Du ja hier.

Spielt aber letztlich vom Ergebnis her keine Rolle, wegen der langen Dauer der Verfahren. Den Rekord, den ich kenne ist eine Dauer von etwas über 6 Jahren.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon habe ich meine Zweifel daran
Das dürftest du doch viel besser wissen als ich? Meinst du, auch schon für die Bitte um Fristverlängerung... müsste schon ein eigener Anwalt mandatiert sein, der dann für seinen Mandanten eine Fristverlängerung beantragt? Echt?
Mein google bei scheidung.org sagt:
Mit der Zustellung des Scheidungsantrags werden Sie aufgefordert, sich zu erklären, ob Sie dem Scheidungsantrag zustimmen oder mit Hilfe einer eigenen rechtlichen Vertretung eigene Anträge zur Scheidung stellen möchten.

Zitat (von Caps Lock):
Das kann ich so nicht stehen lassen,
Doch, kannst du. Ob das Trennungsjahr mit falschen Zeiten angegeben wurde, ist für die Stellungnahme irrelevant. Jetzt wird gefragt, ob du der Scheidung/diesem Sch-Antrag zustimmst--- oder nicht.
Das Gericht will zunächst lediglich wissen, auf welchem Riesenstapel auf der langen Gerichtsbank euer Verfahren abgelegt werden soll.
Zitat (von Caps Lock):
Ist das korrekt?
Und wo steht das in deinem google? :augenroll:
Was meinst du, soll schon großartig passieren?

Reihenweise reagieren Ehepartner nicht auf Scheidungsanträge und auch nicht auf gerichtl. Schreiben, ob mit oder ohne Anwalt.
Wenn du dann einen Anwalt hast, wird der dir erklären, wie schnuppe das tats. Trennungsdatum ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40887 Beiträge, 14427x hilfreich)

Bitten sind in unserem Rechtssystem vor Gericht nicht vorgesehen.

wirdwerden

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Ach ja, stimmt ja.

ICH würde trotzdem den Versuch wagen und dem Gericht eine Bitte um Fristverlängerung bis xx Datum aus Krankheitsgründen zuschicken.
ICH würde auch die Konsequenzen tragen, die sich daraus ergeben würden.

Der TE kann selbst entscheiden.

-- Editiert von User am 11. Oktober 2023 18:10

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41028x hilfreich)

Zitat (von Caps Lock):
Dankeschön. Das hört sich gut an .

Ja, ist leider nur Unfug der mit der Realität nichts zu tun hat.



Zitat (von Caps Lock):
Das kann ich so nicht stehen lassen, benötige aber noch etwas Zeit, denn ich habe tatsächlich noch andere Gründe, die den Monat wohl rechtfertigen.

Kann es sein, das Du überhaupt keine Ahnung hast, wie so ein Scheidungsverfahren abläuft?



Zitat (von Caps Lock):
Ich habe also noch 2 Tage und schaffe es aus gesundheitlichen Gründen definitiv nicht.

Die wesentlich kürzere bis gleich lange Stellungnahme schafft man aber nicht ... da dürfte spannend werden, das dem Gericht nachvollziehbar zu erklären.

Ja, kann aber auch gut sein, dass dem Gericht das egal ist und die Fristverlängerung einfach gewährt wird. Die sind oft so ausgelastet, das fast jeder Antrag was nach hinten zu verschieben gewährt wird.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40887 Beiträge, 14427x hilfreich)

Caps Lock kann doch einfach schriftlich Stellung nehmen, ankündigen, dass bei Bedarf Unterlagen nachgereicht werden. Und gut ist. Einen Antrag kann er nicht alleine stellen, aber muss er ja derzeit auch gar nicht. Und - bis zum Termin zur mündlichen Verhandlung ist das Trennungsjahr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon vorbei, es sie denn, man hat sich gerade erst getrennt. In dem Gerichtssprengel, in welchem ich so in etwa einen Überblick habe, beträgt die Wartezeit auch bei unstreitigen entscheidungsreifen Verfahren etwa ein Jahr. Und das ist keine Ausnahme.

Ich teile @Harry´s Vermutung, dass Du keine Vorstellung dahingehend hast, wie heute ein Scheidungsverfahren abläuft. Rechne einfach mal nach, wann nach Deiner Vorstellung der Trennungszeitpunkt war, wobei man sich auch innerhalb einer Wohnung trennen kann, Versöhnungsversuche den Trennungszeitpunkt nicht verschieben. Also, addiere mal pauschal 9 Monate zu Deinem Trennungszeitpunkt dazu. Ist dann das Jahr immer noch nicht vorbei? Oder willst Du überhaupt nicht geschieden werden? Welches Ziel verfolgst Du im Augenblick?

wirdwerden

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#12
 Von 
Caps Lock
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kann es sein, das Du überhaupt keine Ahnung hast, wie so ein Scheidungsverfahren abläuft?


Selbstverständlich habe ich keine Ahnung, sonst würde ich hier nicht fragen.

Zitat (von Harry van Sell):
Die wesentlich kürzere bis gleich lange Stellungnahme schafft man aber nicht ... da dürfte spannend werden, das dem Gericht nachvollziehbar zu erklären.


Letztlich ging nur darum, ob ich als Privatperson eine Fristverlängerung "beantragen" kann. Zur Sicherheit habe ich heute bei Gericht angerufen und wurde mit einem Rechtspfleger verbunden. Dieser hat mir bestätigt, dass Krankheit sehr wohl ein Grund ist und eine Fristverlängerung gehört nicht zu den Anträgen, die zum Anwaltszwang gehören, d.h. ich kann den Antrag per Fax stellen.

Ich werde damit zum Anwalt gehen und den Termin habe ich Anfang November.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Zitat (von Caps Lock):
Ich werde damit zum Anwalt gehen
Warum? Nachdem dir das Gericht die mE sehr korrekte Antwort gab... willst du nun trotzdem damit zum Anwalt? Der wird natürlich über einen sofort abzuschließenden Mandantenvertrag für dich tätig. Dort findest du durch aufmerksames Lesen, was und wofür er berechtigterweise sein Honorar fordern kann.
Du brauchst über kurz oder lang sowieso einen Anwalt... aber doch nicht schon jetzt für eine solche Fristverlängerung...
Zitat (von Caps Lock):
ich kann den Antrag per Fax stellen.
Eben. Mach es doch endlich.

...nochmal zu der *Falschaussage*: Ob das Trennungsdatum richtig ist oder nicht, ändert nichts. Es geht keinesfalls um das genau eingehaltenen Trennungsjahr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Caps Lock
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Eben. Mach es doch endlich.


Habe ich gestern, habe mich nur vergewissert, dass alles korrekt war.

Zitat (von Anami):
aber doch nicht schon jetzt für eine solche Fristverlängerung...


Deswegen natürlich nicht, aber wegen der Stellungnahme. Die Scheidung soll so lange wie möglich dauern.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Zitat (von Caps Lock):
Die Scheidung soll so lange wie möglich dauern.
Meine Güte--- die Scheidung vor Gericht dauert max. 30 Minuten.
Du möchtest also so spät wie möglich oder besser gar nicht geschieden werden...??
Du willst das Verfahren verzögern. Hoffentlich triffts dich nicht selber... :sad:

Jetzt hast du die Fristverlängerung zum Scheidungsantrag beantragt. Das Gericht wird dir antworten, dass die Frist dann bis xxDatum gilt.
Dann kannst du einfach ---nicht-- zustimmen.
Oder
...die neue Frist verstreichen lassen und den Sch-Antrag nicht zum Gericht zurückschicken.
Dann wird das Gericht dich wieder anschreiben und nochmals deine Antwort zum Sch-Antrag fordern.

Eine Stellungnahme innerhalb der Frist ans Gericht ist vollkommen unnütz. Damit beschäftigt sich das Gericht nicht. Das alles kannst du irgendwann deinem Anwalt erzählen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40887 Beiträge, 14427x hilfreich)

Anami, ich hab schon weiter oben aus der Anfrage gelesen, dass er einen Sachantrag stellen will. Und das geht nun mal nur mit Anwalt. Nur, er hat doch Null Vorteile aus der Verzögerung des Scheidungsverfahrens. Das Verfahren ist rechtshängig, damit ist die gemeinsame Anhäufung des Zugewinns gestoppt, ebenfalls das Ansammeln von Punkten für den Versorgungsausgleich; Sinn macht das ganze nicht.

wirdwerden

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#17
 Von 
Caps Lock
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du willst das Verfahren verzögern. Hoffentlich triffts dich nicht selber... :sad:


Wie bereits erwähnt, stehen in der Begründung unwahre bzw. unfaire Dinge, weshalb ich mir rausnehme, das Prozedere nach Möglichkeit zu verlängern, sofern ein Widerspruch keinen Erfolg hat.

Das wird mir der Anwalt erklären, den ich nun in Ruhe innerhalb der neuen Frist aufsuchen kann. Mehr wollte ich nicht. Danke.

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