Scheidungsantrag noch in diesem Jahr ?

24. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
cosmo400
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)
Scheidungsantrag noch in diesem Jahr ?

Hallo zusammen,

ein Ehepaar lebt seit Januar diesen Jahres getrennt - nun stellt sich die Frage ob noch in diesem Jahr der Scheidungsantrag gestellt werden sollte. Welche rechtlichen Auswirkungen wären bei der Entscheidung zu berücksichtigen? Oder spielt es gar keine Rolle?

Ich danke für die Antworten und wünsche einen
netten Wochenanfang... :-)

Gruß
cosmo400

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo cosmo400,

Rechtlich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages

bedeutend für:

Ende der Zugewinngemeinschaft.

Stichtag für den Versorgungsausgleich

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Normalerweise kann der Antrag erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden - manche Amtsgerichte sehen das allerdings nicht so eng.

M.E. spielt es keine Rolle, ob der Antrag noch dieses Jahr oder im Januar 2014 eingereicht wird.

Die Steuerklassen müssen ab Januar 2014 geändert werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Bei uns ist etwa 3 Monate vor der Scheidung okay. Dann kann nämlich gleich nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Das Trennungsjahr ist reine Formsache.
Wenn beide Partner vor Gericht angeben dass sie seit
1 Jahr getrennt leben reicht das. Eine Kontrolle findet nicht statt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nochmals ganz klar: zum Zeitpunkt der Scheidung, nicht zum Zeitpunkt des Einreichens des Antrages auf Scheidung muss das Ehepaar ein Jahr getrennt leben. Insofern ist die Ausführung von cruncc nicht ganz richtig. Und der Zeitpunkt der Scheidung dürfte günstigstenfalls im Februar sein, und da leben die beiden doch ein Jahr getrennt.

Also, Antrag durch Anwalt einreichen lassen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

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