Hallo zusammen,
ein Ehepaar lebt seit Januar diesen Jahres getrennt - nun stellt sich die Frage ob noch in diesem Jahr der Scheidungsantrag gestellt werden sollte. Welche rechtlichen Auswirkungen wären bei der Entscheidung zu berücksichtigen? Oder spielt es gar keine Rolle?
Ich danke für die Antworten und wünsche einen
netten Wochenanfang... :-)
Gruß
cosmo400
Scheidungsantrag noch in diesem Jahr ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo cosmo400,
Rechtlich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages
bedeutend für:
Ende der Zugewinngemeinschaft.
Stichtag für den Versorgungsausgleich
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Normalerweise kann der Antrag erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden - manche Amtsgerichte sehen das allerdings nicht so eng.
M.E. spielt es keine Rolle, ob der Antrag noch dieses Jahr oder im Januar 2014 eingereicht wird.
Die Steuerklassen müssen ab Januar 2014 geändert werden.
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Bei uns ist etwa 3 Monate vor der Scheidung okay. Dann kann nämlich gleich nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.
wirdwerden
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Das Trennungsjahr ist reine Formsache.
Wenn beide Partner vor Gericht angeben dass sie seit
1 Jahr getrennt leben reicht das. Eine Kontrolle findet nicht statt.
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Nochmals ganz klar: zum Zeitpunkt der Scheidung, nicht zum Zeitpunkt des Einreichens des Antrages auf Scheidung muss das Ehepaar ein Jahr getrennt leben. Insofern ist die Ausführung von cruncc nicht ganz richtig. Und der Zeitpunkt der Scheidung dürfte günstigstenfalls im Februar sein, und da leben die beiden doch ein Jahr getrennt.
Also, Antrag durch Anwalt einreichen lassen.
wirdwerden
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