Scheidungsantrag vor notarieller Beurkundung?

13. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Knihcs
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Frischling
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Scheidungsantrag vor notarieller Beurkundung?

Ich möchte mich so schnell als möglich scheiden lassen. Bin derzeit arbeitslos, will Prozesskostenbeihilfe beantragen. Sollte ich den Scheidungsantrag ruhig schon vor der notariellen Beurkundung über die Einigung über ein Grundstück einreichen oder wird das teurer, wenn die notarielle Beurkundung nach dem Scheidungsantrag folgt?
Wenn ich keine Prozesskostenhilfe bekomme, kann ich dann den Scheidungsantrag zurückziehen bzw. eine Zeit ruhen lassen?

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#1
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guest123-2156
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#2
 Von 
Knihcs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dank Dir D.romedar für die Info zur PKH. Die war echt nützlich.

Es tut mir leid, dass ich mich bei meinem Problem oder meiner Frage nicht so klar ausgedrückt habe.
Die Sache mit der notariellen Beurkundung soll vorab zur Klärung unseres Vermögens, nämlich unseres Hauses mit Grundstück beitragen, damit wir diese Angelegenheit aus der Scheidung heraushalten können, um uns die ganze Zugewinnrechnerei zu ersparen und auch die Kosten der Scheidung so gering als möglich zu halten.
Deshalb denk ich, dass die notarielle Beurkundung auf jeden Fall vor dem Einreichen des Scheidungsantrags abgeschlossen sein muss, da sonst die Sache als offen gilt und Inhalt der Scheidung wird. Liege ich da richtig? Würde mich gern nochmal vergewissern.

Gibt es eigentlich allgemein Gründe, die gegen den gegenseitigen Verzicht auf den Versorgungsausgleich sprechen?

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#3
 Von 
guest123-2156
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#4
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guest123-2223
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#5
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guest123-2156
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#6
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guest123-2223
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#7
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guest123-2156
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#8
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guest123-2223
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#9
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guest123-2176
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