Scheidungsantrag - wann frühestens?

12. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Werner55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidungsantrag - wann frühestens?

Lebe seit Januar von meiner Frau getrennt.Wann frühestens kann ich die Scheidung einreichen? Danke für eure Antworten!




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fd
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 17x hilfreich)

ihr müßt ein trennungsjahr hinter euch bringen. trennung heißt in dem fall von bett und tisch. also auch, wenn ihr noch wg-technisch zusammenleben solltet, gilt es als getrennt, wenn jeder unabhängig vom anderen sein leben führt, ihr getrennte schlafzimmer hat und, und, und...

nach dem jahr kannst du durch einen anwalt die scheidung einreichen.

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#2
 Von 
guest123-213
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 0x hilfreich)

Es besteht auch noch die Möglichkeit wenn ihr zwei euch einig seid ,dass ihr eure offizielle Trennung schon vor Jannuar begonnen habt.
Somit könnt ihr euch eher scheiden lassen.

Grüßle

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#3
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

Wer den Vorschlag von '?' annimmt, sollte sich nur vorher genaustens über die steuerrechtlichen Konsequenzen (+ Tricks) informieren, denn sonst führt der von '?' aufgezeigte Trick in eine finanzielle Falle!

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#4
 Von 
wolfgang vogtt
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 0x hilfreich)

du kannst den antrag aber schon 3 monate vor dem ende des trennungs jahres stellen. habe ich auch gemacht.wenn ich glück habe werde ich zum letzten monat geschieden. bei uns gibts ja nichts zu regeln

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#5
 Von 
wolfgang vogtt
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 0x hilfreich)

von dem was ? dir rät würde ich abstand nehmen. . so ein blödsinn hat wohl zu viel geld

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#6
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

@wolfgang vogtt,
wieso sollte er den vorschlag von ? nicht annehmen?
um so schneller geht es.
erklärst du es mir bitte mal?
lg
beccy

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#7
 Von 
randalf
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 9x hilfreich)

Scheidungsantrag, hört sich irgendwie ähnlich wie Heiratsantrag an.

Gibts da dann schwarze Rosen ?

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#8
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

@ beccy

Die Angaben, bereits seit einem viel früheren Zeitpunkt getrennt zu leben, führen rückwirkend zu einer Einkommensbesteuerung nach StKl.1, hier mind. seit Beginn des Jahres! Also: saftige Nachzahlung ist zu erwarten.
Man kann sich zwar mit der Ex absprechen und vereinbaren, dass man innerhalb des laufenden Jahres doch noch mal eine kurze Weile zum Zwecke eines Versöhnungsversuches zusammengelebt hätte, was dann zur Rettung der St Kl 3 in dem betreffenden Jahr führt, hat aber das Risiko, dass die Ex-Frau irgendwann alles leugnet, um ihm eins auszuwischen.

Und wer mag seiner Ex nach der Trennung noch trauen?

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#9
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Randalf,
die Idee hatten andere auch schon!

Mindestens die Trauzeugen von damals müssten hinzugezogen werden, nach Möglichkeit aber die ganze Hochzeitsgesellschaft!

Mal sehen, wieviele Leute dann tatsächlich noch die Scheidung einreichen würden....

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#10
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

also,ich habe es damals auch so gemacht und ich wurde nicht in in stkl.1 besteuert.
lg
beccy

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#11
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

@ beccy
Was nicht bedeutet, dass Dein Fall exemplarisch rechtens war!



-- Editiert von Tass Kaff am 13.07.2005 16:56:20

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#12
 Von 
guest123-213
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber es ist machbar Tass Kaff und noch viel mehr.

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#13
 Von 
randalf
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 9x hilfreich)

Also gut ich verrat nun wie ichs damals gemacht habe.

Hab den Job hingeschmissen, arbeitslos.
Bekam Prozesskostenhilfe und mußte keinen Unterhalt bezahlen, weil ich mich dann ins Ausland abgesetzt habe.

Steuer hin und Steuer her, scheiden ist doch gar nicht schwer !

Randalf

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#14
 Von 
guest123-213
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 0x hilfreich)

Super Lösung hast du da gefunden randalf.

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#15
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

@ ? und Randalf


vor allen Dingen, weil's nicht stimmt!

Randalf musste deshalb keinen Unterhalt an seine Ex zahlen, weil sie selbst gearbeitet hat.
KU hat Randalf weiter bezahlt, überlegte in Bezug auf Unterhaltsfragen zeitweilig eine Übersiedlung nach Frankreich, verwarf diese Idee aber wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse

Big Brother is watching you!

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#16
 Von 
randalf
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallöchen Tass Kaff.
Hab auch keinen KU bezahlt.
Das hat das JA übernommen.
Da ich im Ausland keine Einkünfte hatte, ich mußte meine Ausreise und Einreisepapiere vorlegen, mußte ich auch den KU nicht nachzahlen.
Wurde alles erlassen !!!!!!!!!!

Also jetzt wisst Ihr was zu tun ist !!!!!!

Ab und weg durch die Mitte, andere Länder haben auch schöne Töchter hahaha

Randalf

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#17
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

'Ich zahle für 2 Kinder, 13, 15, die bei ihr leben, Unterhalt.'

Randalf, 27.6.05 12:42


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#18
 Von 
randalf
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja jetzt, bin ja auch wieder im gelobten Land.

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#19
 Von 
randalf
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 9x hilfreich)

Aber damals war es wirklich die kostengünstigste Lösung.

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#20
 Von 
randalf
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 9x hilfreich)

Das mit Frankreich war nur ein steuerlicher, aktueller Aspekt.

Zum untertauchen bietet sich im Nahbereich Belgien oder England an.

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