Hallo, der Scheidungstermin ist durch aber meine EX Frau hat den Scheidungsbeschluss bereits erhalten. Ich warte immer noch. Ist das normal, das einer ihn zuerst bekommt. Kann es unterschiedlich lange dauern? Bin davon ausgegangen das dieser an beide Partein gleichzeitig versandt wird. Wann ist die Scheidung dann überhaupt rechtskräftig?
Wäre für Hilfe dankbar
Scheidungsbeschluss nicht erhalten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitatmeine EX Frau hat den Scheidungsbeschluss bereits erhalten. Ich warte immer noch :
Es kommt auf den Zeitraum an: Wartest du seit x Tagen oder seit dem letzten Jahr auf Antwort?
Frag doch einfach mal nach, ob und wann der an dich gesendet wurde.
Höchstens ein paar Tage, außer bei Auslandszustellung.ZitatKann es unterschiedlich lange dauern? :
Darüber müsstest du später eigentlich von Amts wegen einen zusätzlichen Beschluss erhalten. Und zwar eine verkürzte Fassung ohne Begründung und mit Rechtskraftzeugnis, vgl. § 46 FamFG.ZitatWann ist die Scheidung dann überhaupt rechtskräftig? :
Keine Ahnung wie dein Familiengericht aufgestellt ist, meines hat auch über 12 Jahre nach der Einführung des FamFG manchen Paragraph noch nie gelesen....
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Hallo, muss man dafür beim Gericht anrufen wo dieser bleibt? Also sie hat ihn bereits letzte Woche Mittwoch zugestellt bekommen...
Bekomme ich eigentlich den Scheidungsbeschluss per Post oder erst mein Anwalt der ihn dann weiterleiten muss an mich?
Der Weg geht wohl so über den Anwalt. Es geht also um wenige Tage. Bitte keine Panik.Zitatoder erst mein Anwalt der ihn dann weiterleiten muss an mich? :
Dein Anwalt bzw. sein Büro wird dir den Beschluss zusenden.
Du musst NICHT beim Gericht anrufen.
Die Chemie zwischen dir und deinem Anwalt scheint nicht zu stimmen.ZitatBekomme ich eigentlich den Scheidungsbeschluss per Post oder erst mein Anwalt der ihn dann weiterleiten muss an mich? :
Rechtskräftig wird die Scheidung erst nach Ablauf der Monatsfrist für die Beschwerde.
Nach mündlicher Verkündung der Scheidung hätte im Termin ein Rechtsmittelverzicht erklärt werden können, dann wäre die Scheidung sofort rechtskräftig gewesen. Dazu müssen aber beide im Termin anwaltlich vertreten sein.
Man greife zum Telefon, rufe seinen Anwalt an und halte Standanfrage. Über den Umweg Anwalt kann es länger dauern, etwa, wenn der Beschluss im Fach des Anwalts landet, und dieses nicht täglich geleert ist. Dann wird das Papier in der Anwaltskanzlei bearbeitet (Eingang, zur Akte, Frist und Vorfrist notieren), dann dem Anwalt vorgelegt. Muss der auch nicht am Tag des Eingangs vorgelegt bekommen und am selben Tag bearbeiten. Dann kommt die Ab-Verfügung zum Mandanten, meist mit einem kleinen Anschreiben, welches auch wieder geschrieben werden muss. Naheliegend, dass das ein paar Tage dauern kann, oder?
wirdwerden
ZitatDie Chemie zwischen dir und deinem Anwalt scheint nicht zu stimmen. :
Wohl eher die Erwartungshaltung des Mandanten.
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