Scheidungsfolgenvereinbarung Abänderung

29. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
gerhardt12345
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidungsfolgenvereinbarung Abänderung

Hallo,

ich bin seit September 2009 geschieden. Ich habe zwei Kinder (13+15) die bei der Mutter -berufstätig in Teilzeit- leben. Zum Zeitpunkt der Trennung haben wir gemeinsam zwei Häuser besessen. In dem einen lebten wir (Haus ist fast abgezahlz) und das andere Haus ist vermietet ("unseicherer" Mieter, bekommt staatliche Hilfen und ist hoch verschuldet). Um die Scheidung überhaupt durchziehen zu können mussten die Immobilien aufgeteilt werden, da etwas gemeinsammes nicht möglich war.
Sie hat das fast bezahlte Haus behalten und mich abgefunden. Ich habe das verschuldete Haus mit dem Risiko bekommen. Die Rücklagen für das Mietobjekt sind an mich übertragen worden, sind aber eher als gering zu betrachten.

Damit Sie das Haus weiterhin tragen kann benötigt sie nach eigener Aussage von mir monatlich insgesammt 800,00 Euro. Diese setzen sich aus 2 x 333,00 und für sie 136,00 Euro zusammen. Damit sich für sie überhaupt so ein hoher Betrag ergab haben wir bei der Unterhaltsberechnung gar nicht alle bei mir in Abzug zu bringenden Abzüge angesetzt. Hierzu war ich bereit, auch mehr zu zahlen als ich muss. Nur mehr sollte es nicht werden. Wenn sie zukünftig mehr Geld fordert, dann wollte ich den Unterhalt ganz genau errechnen lassen.

Jetzt zum eigentlichen Thema:
Wir schlossen eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in der u.a. folgendes geregelt wurde. "Für die gemeinsammen Kinder wird ein monatlicher Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle von zur Zeit 333,00 Euro gezahlt. Als nachehelicher Unterhalt erhält Frau XXXXX einen monatlichen Betrag von 136,00 Euro". Die Abänderbarkeit der Zahlungen wurde ebenfalls vereinbart.

Nun ist ja wie bekannt zum 1.1.2010 die Düsseldorfer Tabelle angehoben worden. Für jedes Kind müssen nun von mir nun 377,00 Euro gezahlt werden. Nach einer nun durchgeführten genauen Berechnung des Unterhaltsanspruchs müsste ich insgesammt an Kindes und Ehegattenunterhalt 811,00 Euro zahlen. Ich habe ihr von mir aus angeboten 830,00 Euro zu überweisen. Dies hat ihr nicht gereicht. Sie sagt, sie hat einen Anspruch auf die erhöhten Leistungen für die Kinder (ist unbestritten) und ihr eigener Anspruch wäre ja im Vertrag nachlesbar.

Angeblich kann ich die Unterhaltszahlung an sie nur durch eine Abänderungsklage anpassen lassen. Hierbei ist jetzt die Frage aufgetreten, ob ich nach so kurzer Zeit des Bestehens von dem Scheidungsfolgenvertrag überhaupt schon klagen kann. Ist es Richtig, dass so ein Vertrag erst nach 2 Jahren abgeändert werden darf, obwohl ich mit 88,00 Euro im Monat mehr belastet bin? Bei Abschuluss des Vertrages im August 2009 war mir diese drastische Erhöhung des Kindesunterhalts nicht bekannt. Und ich wollte ja die Möglichkeit der Abänderung unbedingt haben. Was bringt mir das dann?

Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten