Scheidungsfolgenvereinbarung kontra Kreditvertragfreistellung

20. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)
Scheidungsfolgenvereinbarung kontra Kreditvertragfreistellung

Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem.
Nach der Scheidung verlangte meine Ex-Frau von mir die Entlassung aus dem Kreditvertrag für das gemeinsame Haus.
Kein Problem, wenn die Bank mitspielt, dachte ich. Die wollen jetzt aber eine Scheidungsfolgenvereinbarung in der der nacheheliche Unterhalt geklärt wird.

Eckdaten: Ehedauer 5 Jahre+2,5Jahre Trennungszeit (Gerichte schlafen auch tief und fest)
Ein Kind, lebt bei mir. Exfrau bezog Sozialhilfe, dann Erwerbsunfähigkeitsrente bis 2008, ab 2008 wohl wieder Hartz4 (ich bin ja sooo krank, ich kann nicht arbeiten)
Trennungsunterhalt für sie wurde abgelehnt, da mein Gehalt aufgrund Kinderbetreung zu 50% überobl. war und ich damit nicht leistungsfähig oberhalb des SB. PKH für nachehel. Unterhalt wurde abgelehnt, deshalb dort keine Klage ihrerseits.

Frage: Da jetzt schon absehbar ist, dass die Ex nicht arbeiten wird und Hartz4 bekommen wird, ist demnach die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht von vornherein ungültig weil sittenwidrig?

Frage: Kann es dann passieren, daß sie aufgrund der SF-Vereinbarung aus dem Kreditvertrag herauskommt, aber später trotzdem die Hand aufhalten darf, um Unterhalt zu fordern (auch wenn dies in der SFV ausgeschlossen wurde)?

Frage: Kann es passieren dass dann sogar ein abbezahltes Haus quasi als Einkommen durch Mietersparnis gewertet wird?

Frage: Was mach ich jetzt?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Kleine Erinnerung

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#2
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

hab mir deine Frage schon paar Mal durchgelesen. Wäre interessant zu wissen. Echt ne heikle Sache.

Wann war die Scheidung und war deine Ex-Frau während der Ehe arbeiten?





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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#3
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Die weiß gar nicht, wie Arbeit geschrieben wird.
Habe ich leider zu spät gemerkt (Hormonkoller?) :bang:

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#4
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Uns hat der Notar erklärt, dass in meinem Fall ein Unterhaltsverzicht dann sittenwidrig wäre, wenn ich wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten könnte (zB wenn eines der Kinder krank würde und daher mehr Betreuung benötigt. So habe ich es jedenfalls verstanden).

Soweit ich weiss, ist nicht die ganze SFV hinfällig, wenn nur ein Teil nicht mehr gültig ist. Allerdings lese ich nirgendwo, ob du deine Frau auszahlen mußt. Die Frage ist, wieviel von dem Haus bezahlt ist und ob ihr davon was zusteht.

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Wenn jetzt schon absehbar ist, dass die Ex der Allgemeinheit auf der Tasche liegen wird, kann eine SFV, die einen nachehelichen Unterhalt für immer ausschließt in der Tat als sittenwidrig angefochten werden.
Ich würde mal sagen, die Typen bei der Bank haben null Ahnung vom Familienrecht, wollen sich aber gegen eine Schmälerung deines Einkommens absichern, was in dieser Konstellation aber nun mal so einfach nicht ist. Ziemlich blöde Situation...

Grüße

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#6
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ich würde das neue Unterhaltsrecht abwarten...

7,5 Jahre <--- zählt nicht als lange Ehedauer...

Messlatte Eigenverantwortung ergo höher...

gefeit vor Unterhaltsansprüchen ist man NIE...

selbst wenn familienrechtlich kein Anspruch da ist, kann/darf das ein Sozialhilfeträger ganz anders sehen...

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#7
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Auszahlen ist nicht. Eigentlich müsste sie noch Geld zahlen, damit sie herauskommt, denn die Schuldenlast und die Zinsausfallentschädigung an die Bank halte ich ihr ja vom Hals. Der Ausgleich wurde damals im Rahmen der Prozeßkostenhilfeprüfung bewertet und danach bekommt sie nichts.
zum Glück stehe ich allein im Grundbuch und habe deshalb damit keine Last.

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#8
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Wenn du eh schon an der SB-Grenze bist, sehe ich nicht, wieso du Unterhalt an sie zahlen solltest. Zumal euren Kind eigentlich von ihr Unterhalt zustehen würde.

Was ich nur nicht verstehe: Du fragst, ob ein abbezahltes Haus als Einkommen gerechnet werden kann. Auf der anderen Seite schreibst du von der Schuldenlast. Ist es nun belastet oder fast abbezahlt?

Wie ist der Zugewinnausgleich geregelt?

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#9
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Das Haus ist jetzt belastet, aber es ist auch irgendwann abbezahlt.
Ich liege auch nur unter dem SB, weil mein Sohn erst 5 ist und meine Arbeit überobl. ist.
In 11 Jahren ist es damit Essig.
Die Schuldhaftentlassung soll aber jetzt gemacht werden.
Zugewinn wurde so geregelt, dass bei der PKH-Prüfung ihr die PKH aufgrund der mangelnden Erfolgsaussicht versagt wurde und dann von ihr keine Forderung mehr stattfand.
Dto. verlief es bei nachehel. Unterhalt.

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#10
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Im Zweifelsfall würde ich dir einen Beratungsgespräch beim Anwalt empfehlen. Du kannst versuchen, dir beim Amtsgericht einen Schein für die Erstberatung zu holen. Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung muß ja dann auch über Anwalt/Notar gemacht werden.

Auch die Schuldhaftentlassung ging bei uns erst nach Unterschrift der SFV vor dem Notar.

Wir brauchten aber erst die Zustimmung der Bank, dann konnten wir den Notartermin wahrnehmen, dann kam die Schuldhaftentlassung.

Übrigens, eine ziemlich teure Angelegenheit, finde ich jedenfalls. Denn der Streitwert ist bei einer Immobile schon enorm.

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