Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich?

13. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
natascha1975
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich?

Hallo, während meine Scheidung völlig einvernehmlich funktioniert hat, gibt es bei meinem neuen Partner jede Menge Probleme. Er hat eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar unterzeichnet. Darin steht, dass der Hausrat noch zu teilen ist. Seine Ex behauptet, er hätte beim Auszug gesagt, er verzichte auf alles. O.K. er hat 5000€ Bargeld mitgenommen, um eine Wohnung einzurichten. Das ist noch nicht so schlimm, jetzt kommt der Hammer. Zu dieser Zeit waren wir noch kein Paar, sonst hätte ich ihm ganz gewaltig in den .....getreten ;-) Er hat sich verpflichtet seiner Ex einen Unterhalt von 1200€ über die Dauer von 10 Jahren zu zahlen. Ihr Nettoeinkommen soll abgezogen werden. Allerdings besteht keine Erwerbsobliegenheit. Sie muss also nicht arbeiten gehen. Nun ist es aber so, dass sie sagt, er habe von ihrer Arbeitsstelle gewusst und somit keinen Anspruch auf Abzug. Dies will ihr Anwalt auch durchsetzen. Angegeben hat sie, dass sie 150€ verdient. Schwarz ist es jedoch deutlich mehr (um 800€). Kann es sein, dass sie damit durchkommt?
Des weiteren hat er seinen Anteil auf das gemeinsame Haus auf sie überschrieben und ca. 50000€ an anderen Werten (Sparbuch, etc.) hinterlassen, damit seine Kinder (19 und 24 Jahre) im Haus bleiben können.
Nun hat er einen neuen Job und verdient deutlich weniger.
Ich habe auf anderen Seiten gelesen, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung eventuell nichtig ist, weil er doch sehr einseitig ist und auf Drängen seiner Frau (die eigentlich noch mehr Geld und über einen längeren Zeitraum haben wollte) zustande kam. Der Zweck der Scheidungsfolgenvereinbarung soll doch, wenn ich richtig verstehe, die einvernehmliche Teilung der vorhandenen Güter sein. Er verdient netto ca. 1800€ und überweist Monat für Monat 1200€ an seine Ex und das schon seit 2 Jahren. Wenn er mich nun nicht hätte, dann wäre er schon lange pleite. Ich finde es so schlimm, dass sie sich immer noch ungerecht behandelt fühlt und nicht an die Vereinbarung hält. Wir leben am Existenzminimum und sie kann Federn in die Luft blasen und den Kindern trotzdem drohen, dass sie das Haus nicht halten könne, wenn ihr Verdienst angerechnet wird. Hätte er dies geahnt, dann hätte er seine Haushälfte zumindest auf die Kinder überschrieben. Heute versteht er selbst nicht mehr, wie er so blöd sein konnte. Er wäre ja sogar noch mit ihr verheiratet geblieben, damit sie kostenlos sozialversichert ist. Das konnte ich ihm ausreden. Allerdings sind seit seinem Auszug nun über 2 Jahre vergangen, die in den Versorgungsausgleich fließen. Das kostet auch unser Geld. Er ist einfach zu gut für diese Welt und dafür liebe ich ihn. Auch wenn wir anschließend von HartzIV, oder auf diesem Niveau leben müssen. Ich hoffe immer noch auf Gerechtigkeit in Deutschland.
Fast hätte ich es vergessen: Sie erhält zusätzlich zu den 1200€ für 2 Kinder Kindergeld, eine Berufsunfähigkeitsrente von ca. 300€ und das Schwarzgeld. Sie kommt also auf über 2000€ netto!

-- Editier von natascha1975 am 13.11.2015 11:10

-- Editier von natascha1975 am 13.11.2015 11:17

-- Editier von natascha1975 am 13.11.2015 15:46

-- Editier von natascha1975 am 13.11.2015 15:53




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo natascha1975,

Was nützt jetzt noch jammern ?

Verträge sind nun mal Verträge. Wenn er das freiwillig macht ?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
natascha1975
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Edy, vielen Dank für die rasche Antwort.Da haben Sie recht, sein Anwalt hat ihn gefragt, ob er Mutter Teresa sei. Seine Ex hält sich nicht an den Vertrag, dh. ihr anzurechnendes Einkommen wird nicht in Abzug gebracht und um die Hausratsteilung versucht sie auch rumzukommen. Dies ist auch eindeutig im Vertrag geregelt. Im Internet habe ich folgendes gefunden:"Jedoch tritt die Vertragsfreiheit bei Scheidungsfolgenverträgen hinter der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB zurück, wenn der eine Ehegatte trotz langer Ehedauer (in seinem Fall 25 Jahre) einen umfassenden Verzicht auf alle aus der Ehe hergeleiteten Rechte erklärt, dieser Verzicht keinerlei Gegenleistung des anderen Ehegatten gegenübersteht und der Unterhaltsverzicht eines Ehegatten nur auf dem Papier stattfindet, da er auch ohne Ehevertrag gar keinen Anspruch hat. Auch die drohende Arbeitslosigkeit wegen schlechter Erwerbschancen und der Verlust jeglicher Zugewinnausgleichsansprüche können Indizien für die Sittenwidrigkeit sein.".... Eheverträgen und damit auch Scheidungsfolgenvereinbarungen sind dort Grenzen gesetzt, wo jene nicht Ausdruck und Ergebnis gleichberechtigter Lebenspartnerschaft sind, sondern eine auf ungleichen Verhandlungsposition basierende einseitige Dominanz eines Ehepartners widerspiegeln. Die Eheschließungsfreiheit rechtfertigt keine einseitige ehevertragliche Lastenverteilung." (Prof. Dr. Rainer Schröder)
Bezüglich ihres falschen Einkommens haben wir nun einen Detektiv eingeschaltet, der ihre tatsächlichen Arbeitsstunden vor Gericht bezeugen kann. Anschließend übergeben wir die Stundenzahl dem Zoll. Damit werden wir sie hoffentlich am Haken haben.
Wie schätzt ihr den Erfolg bezüglich Sittenwidrigkeit, seinen ausstehenden Forderungen und Detektiv ein? Hat jemand noch eine andere Idee?

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