Hallo,
meine noch Frau hat mir am Mittwoch eröffnet, dass sie sich Scheiden lassen möchte. Allerdings verstehen wir uns recht gut und leben momentan auch noch zusammen, trotzdem möchte ich jetzt alles schon regeln.
Daher meine Frage, wir haben keinen Ehevertrag und wollen jetzt eine Scheidungsfolgevereinbarung treffen (Kinder haben wir zum Glück nicht), kann man die Scheidungsfolgevereinbarung zusammen treffen, auch wenn man noch keine Scheidung
eingereicht hat? Muss dies beim Anwalt geschehen oder reicht ein Notartermin?
Danke für die Auskunft
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Scheidungsfolgevereinbarung auch bei best. Ehe?
7. Dezember 2009
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Frage vom 7. Dezember 2009 | 12:45
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 3x hilfreich)
Scheidungsfolgevereinbarung auch bei best. Ehe?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2009 | 15:21
Von
Status: Schüler (329 Beiträge, 81x hilfreich)
quote:
kann man die Scheidungsfolgevereinbarung zusammen treffen, auch wenn man noch keine Scheidung eingereicht hat? Muss dies beim Anwalt geschehen oder reicht ein Notartermin?
Aber ja, eine solche Vereinbarung muss sogar gemeinsam getroffen werden, sonst ist es keine Vereinbarung, sondern ein einseitiger Willen.
Sinnvoll ist ein Notar auf jeden Fall, zumal es dort sicherlich auch um Unterhalt und/oder Versorgungsausgleich, Zugewinn usw. geht. Auf nachehelichen Unterhalt z.B: kann man wirksam nur noch in einer notariellen Vereinbarung verzichten.
Daher...die Punkte, die geklärt werden sollen aufschreiben und damit zum Notar, damit der das Ganze dann ins Reine bringt.
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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. "
#2
Antwort vom 7. Dezember 2009 | 22:09
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 3x hilfreich)
HI,
ich meinte mit dem Satz ja nur ob man das auch machen kann, wenn man noch keine Scheidung eingereicht hat? Das man das gemeinsam machen muss ist mir klar :o)
Also können wir auch ohne Anwalt zum Notar gehen?
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#3
Antwort vom 8. Dezember 2009 | 08:43
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 3x hilfreich)
Der Grund ist der, dass wir in Februar / März die Scheidung einreichen wollen, da wir bis dahin noch einiges Regeln müssen.
Können wir die Scheidungsfolgevereinbarung dann schon im Januar machen?
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#4
Antwort vom 9. Dezember 2009 | 13:35
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
Also können wir auch ohne Anwalt zum Notar gehen?
Ganz einfach: Ja.
Grüßle
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