Scheidungsfolgevereinbarung auch bei best. Ehe?

7. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
selmac
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Scheidungsfolgevereinbarung auch bei best. Ehe?

Hallo,
meine noch Frau hat mir am Mittwoch eröffnet, dass sie sich Scheiden lassen möchte. Allerdings verstehen wir uns recht gut und leben momentan auch noch zusammen, trotzdem möchte ich jetzt alles schon regeln.
Daher meine Frage, wir haben keinen Ehevertrag und wollen jetzt eine Scheidungsfolgevereinbarung treffen (Kinder haben wir zum Glück nicht), kann man die Scheidungsfolgevereinbarung zusammen treffen, auch wenn man noch keine Scheidung eingereicht hat? Muss dies beim Anwalt geschehen oder reicht ein Notartermin?
Danke für die Auskunft

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
kann man die Scheidungsfolgevereinbarung zusammen treffen, auch wenn man noch keine Scheidung eingereicht hat? Muss dies beim Anwalt geschehen oder reicht ein Notartermin?

Aber ja, eine solche Vereinbarung muss sogar gemeinsam getroffen werden, sonst ist es keine Vereinbarung, sondern ein einseitiger Willen. ;)

Sinnvoll ist ein Notar auf jeden Fall, zumal es dort sicherlich auch um Unterhalt und/oder Versorgungsausgleich, Zugewinn usw. geht. Auf nachehelichen Unterhalt z.B: kann man wirksam nur noch in einer notariellen Vereinbarung verzichten.

Daher...die Punkte, die geklärt werden sollen aufschreiben und damit zum Notar, damit der das Ganze dann ins Reine bringt.

-----------------
"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
selmac
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

HI,
ich meinte mit dem Satz ja nur ob man das auch machen kann, wenn man noch keine Scheidung eingereicht hat? Das man das gemeinsam machen muss ist mir klar :o)

Also können wir auch ohne Anwalt zum Notar gehen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
selmac
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Grund ist der, dass wir in Februar / März die Scheidung einreichen wollen, da wir bis dahin noch einiges Regeln müssen.
Können wir die Scheidungsfolgevereinbarung dann schon im Januar machen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Also können wir auch ohne Anwalt zum Notar gehen?


Ganz einfach: Ja.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen