Scheidungskosten - Anwalt berechnet ca. 7000.- Euro?

26. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
wahlfisch
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)
Scheidungskosten - Anwalt berechnet ca. 7000.- Euro?

Hallo zusammen,

ich lebe von meinem Mann getrennt, die Scheidung ist quasi in der Endphase.
Mir würden jetzt von meinem Anwalt Scheidungskosten von ca. 7000.- Euro in Aussicht gestellt. Das ist erheblich mehr als vor der Scheidung berechnet wurde. Hier kurz ein paar Fakten:
Wohnhaus 200.000.- (lebe ich mit meiner Mutter darin) bekomme ich. Das Ersparte hat mein Mann mitgenommen. Es dürften ca. 100.000.- Euro sein.
Ich muss ihm über den Verzicht auf Rente ca. 40.000.- zahlen.
Sein Einkommen sind ca. 2000.- netto, meines 1000.-
Vieleicht kann mir jemand helfen. Ich bin 62 Jahre, die Kosten müsste ich über einen Kredit finanzieren.
LG

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14 Antworten
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#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
grundsätzlich ist es sinnvoll, die Regelungen der Vermögensfragen aus dem Scheidungsverfahren heraus zu halten. Dies funktioniert natürlich nur wenn man sich einig ist.
Wenn es nur eine "normale" Scheidung wird, berechnet sich der Streitwert, nach dem der RA seine Gebühren berechnet, anhand eurer dreifachen Nettoeinkommen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
wahlfisch
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Einvernehmlich geht leider nichts. Es ist alles in der Scheidung mit drin wie oben angegeben.

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
hast du mit dem RA über Prozesskostenhilfe gesprochen, da wäre evtl. die Möglichkeit der Ratenzahlung drin. Das ist abhängig von deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, sowie deinen Ausgaben.
Gruß
Andreas

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#4
 Von 
wahlfisch
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Mich hat einfach die Summe an sich erschlagen. Aus dem Bekanntenkreis kenne ich eher Zahlen zwischen 1500.- und 2000.- Euro.

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das liegt wie oben schon gesagt an dem Streitwert, der sich aus den Vermögensfragen ergibt.
Den Punkt mit den 40000 für Rente habe ich übrigens nicht ganz verstanden.
Wie ist denn der Stand des Verfahrens?
Gruß
Andreas

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#6
 Von 
wahlfisch
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

ziemlich abgeschlossen. Ich muss den Unterschied über einen Verzicht am Anteil an der Rente i.H.v. 40.000.- ausgleichen.


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#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
dann ist es für PKH wohl zu spät. Wenn dein Mann auch einen Anwalt hat werden sich jetzt zwei freuen.
Gruß
Andreas

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#8
 Von 
wahlfisch
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Hat er ja. Aber 7000.- Euro kann tatsächlich hinkommen?

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#9
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Deine Kosten mit 7000 € sind dabei noch weit im unterem Rahmen. Sobald hier Immobilien mit drin sind, wird es ein vielfaches teurer. Fast jeder muss hier einen Kredit aufnehmen um diese Kosten bezahlen zu können. Ich kenne viel die länger daran abzahlen als sie verheiratet waren.
Einen Mann trifft es oft noch härter, denn der muss auch noch Kindesunterhalt monatlich abdrücken. Da wird es über viele Jahre sehr eng in der Kasse

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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@mio
das dürfte in diesem Fall wohl kaum zutreffen, der Ehemann erhält immerhin €140000 in bar, damit sollten €7000 wohl aufzubringen sein. Verallgemeinerungen sind wie gesagt selten angebracht.
@wahlfisch
Die Sache mit der Rente habe ich nicht ganz verstanden. Dein Mann verzichtet auf Versorgungsausgleich und erhält dafür 40000? Oder handelt es sich um eine prvate RV?
Wenn nicht und euer Verdienst immer in dem Verhältnis wie jetzt war, sollte das eher umgekehrt sein.
Wie gesagt, die Gebühr der RA orientiert sich am Streitwert, der wäre in eurem Fall (ohne Vermögensregelungen) ca. €9000 (dreifache Nettoeinkommen).
Damit würden die von deinen Bekannten angeführten Summen stimmen.
Gruß
Andreas

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Der Gegenstandswert, den Andreas genannt hat, der bezieht sich nur auf die "nackte" Scheidung. Alles andere, über das man sich nicht allein, also ohne Anwalt einigen konnte, wird zusätzlich abgerechnet. Und wenn man sich über jedes Häkeldeckchen streitet, dann wird es halt teuer.

wirdwerden

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#12
 Von 
wahlfisch
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Wie gesagt, in der Scheidung war Haus und Erspartes mit drin.
Anders leider nicht machbar. Mir wurde nur vorher gesagt es wird sich um die 1500.- Euro Kosten bewegen.
Ich bin da leider Laie, wurde im Bekanntenkreis so informiert. Mein Anwalt hat das zu Anfang auch vorsichtig bestätigt.
Die Summe erschlägt mich einfach, das muss ich ehrlich sagen.

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#13
 Von 
hanes24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Von meiner Scheidung kann ich nur sagen, daß wir das Haus nicht angegeben haben. Die Aufteilung hatten wir schon vorher vereinbart. Die Scheidungskosten kann man sich selbst mit dem http://www.scheidungskostenrechner.info www.scheidungskostenrechner.info errechnen. Hilft ungemein und schützt vor bösen Überraschungen.

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-- Editiert hanes24 am 04.02.2013 01:44

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ hanes: die Kiste hier ist etliche Monate alt, glaubst Du wirklich, dass die TE noch mitliest? Endphase der Scheidung seinerzeit, die dürfte also geschieden sein.

Ob Ihr ein Haus in der Scheidung angegeben habt oder nicht, ist gebührentechnisch ohne Bedeutung. Wirklich. Nur, wenn man sich darum streitet, dann wird es interessant. Und hier wurde sich, wie die TE schreibt, um alles gestritten. Der Anwalt wurde in allen Sachen tätig. Und dann kann er natürlich auch alles abrechnen.

wirdwerden

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