Scheidungskosten Gericht

10. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jutis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidungskosten Gericht

Hallo allerseits,

ich habe da mal ein paar allgemeine Fragen.

Was genau wird denn vom Gericht mit den Standard-Gerichtskosten geklärt? Und was bei einem Anwalt, bei einvernehmlicher Scheidung mit nur einem Anwalt?
Ist der Versorgungsausgleich auch schon enthalten? Ist es sinnvoll, diesen schon notariell zu regeln, wenn z.B. Zusatzversicherungen ausgeschlossen werden sollen?

Reicht es dem Gericht für alle anderen Trennungsthemen, wenn beide Parteien bestätigen, dass sie sich einvernehmlich geeinigt haben?

Z.B. über:
Unterhalt Kind oder Partner
Gütertrennung
Sorgerecht Kind
Zugewinnausgleich
Immobilenaufteilung

Mir geht es nur um den Kosten und Zeitfaktor. Wenn sich beide Parteien einig sind und sich vertrauen, muss doch auch nichts geregelt oder entschieden werden, oder?

-- Editiert von Jutis am 10.06.2020 10:48

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du hast völlig falsche Vorstellungen von dem, was im Rahmen eines Scheidungsverfahrens verhandelt wird. Grundsätzlich nur, das, was beantragt wird. Es interessiert überhaupt nicht, ob man sich außergerichtlich über die Häkeldeckchen von Oma geeinigt hat oder nicht. Von Amts wegen ist also nur über die Scheidung und über den Versorgungsausgleich zu entscheiden und gut ist. Notarielle Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich machen nur in den seltensten Fällen Sinn, außerdem müssen sie ja auch noch vom Gericht genehmigt werden, also doppelte Bezahlung.

wirdwerden

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#2
 Von 
Jutis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich mich noch nie geschieden habe und ich nicht von Fach bin, habe ich genau gar keine Vorstellungen davon :)
Und genau deshalb frage ich.
Wenn also nichts beantragt wird, dann wird auch nichts geregelt, außer diesem Versorgungsausgleich und der Scheidung an sich.

Wenn wir diesen Versorgungsausgleich gerne individueller als den Standard haben möchten (konkret: Begrenzung nur auf die gesetzliche Rente und nur bis zum Zeitpunkt der Trennung), dann ist immer noch die Frage:
Reicht es, das dem Gericht mitzuteilen (über den Anwalt?) und erhöht das die Kosten dort oder ist es besser, das vorher im Sinne der Einvernehmlichkeit vom Notar regeln zu lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Jutis):
Wenn sich beide Parteien einig sind und sich vertrauen, muss doch auch nichts geregelt oder entschieden werden, oder?
Wenn beide Parteien alles vorher untereinander regeln, wird *nur noch* gerichtlich geschieden.
Die Scheidung der Ehe wird von einem Ehepartner beantragt und dann vom Gericht vollzogen.
Der Scheidungsantrag ist kostenpflichtig. Man kann sich auch diese Kosten einvernehmlich teilen.
Zitat (von Jutis):
wenn beide Parteien bestätigen, dass sie sich einvernehmlich geeinigt haben?
Ja, das genügt. Das muss man auch nicht belegen/nachweisen. Und außer der materiellen Einigung über Hab&Gut sollte die Ehe auch zerrüttet sein, damit der Gütetermin=Scheidungstermin ist.

Kosten: Die Scheidung/das Gericht muss bezahlt werden. Der/die Anwälte für den Scheidungtermin müssen bezahlt werden.

Was meinst du mit *Zeitfaktor*?
Wenn man sich einig ist über den Zeitpunkt der Trennung und wer wann den Scheidungsantrag einreicht, dann dürfte es in ca. einem Jahr *geschafft* sein.
---------------------------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Du hast völlig falsche Vorstellungen von dem, was im Rahmen eines Scheidungsverfahrens verhandelt wird.
Macht man evtl. nicht so wie am Fließband??

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