Scheidungsurteil 2025

20. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Samyrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidungsurteil 2025

Wer weiss mir einen Rat?
Scheidungsurteil vom 28.10.25 wurde von mir nicht angenommen, mein neuer Anwalt ( die Anwältin die mich vertreten hat, am 28.10.25 hat ihr Mandat ohne Begründung sofort abgelegt!!) hat vom Gericht Einwand erhoben und eine Begründung verlangt, wie es zu diesem Entscheid kommen konnte, da mein Noch-Ehemann keine Steuererklärung bzw. 3. Säule, Sparkonten usw. vorweisen musste!!
Der Richter und Gegenanwalt haben due Verhandlung alleine geführt, meine Anwältin hat ihre Arbeit nicht gemacht sondern hat die ganzen Lügen vin meinem Ex hingenommen!!! Mein Ex hat alleine entschieden wieviel Unterhalt er bezahlen möchte!! Und zwar hat er meiner Anwältin offenbart, dass er noch bis 04.2027 2000 CHF bezahlen will!! Meine Anwältin meinte nur ganz kurz , sie streitet nucht rum und ich müsste das annehmen!!!
Da aber mein Ehemann ein Monatslohn von ca.17.000 CHF erhält ist dies niemals rechtlich! Ich bin seit 2014 Invalidenrentnerin und bekomme im Moment 500 CHF IV -Rente und eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus Deutschland von 1000 €. Im Moment bezahlt mir nich die Pensionskasse eine Rente von 2000 €, die aber mit 65 Jahren dann 1000 CHF weniger wird!! Nun schreibt das Gericht die Begründung, dass Geld müsste mur in Deutschland reichen, due Begründung ausserdem wäre ich ja schon vir der Heirat krank gewesen, ich habe bis März 2014 gearbeitet und wir hätten ja keine gemeinsamen Kinder, bei der Heirat war ich allerdings schon 52 Jahre alt und konnte somit keine Kinder mehr bekommen!!
Ich bin nun der Meinung dass ich mit meinem verlogenen Ehemann vor das Obergericht muss!! Mein jetziger Anwalt meinte es wäre schwierig und uch bekäme eventuell auch vir dem Obergericht kein Recht??




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42599 Beiträge, 14764x hilfreich)

Du bist wo nach welchem Recht geschieden worden?

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Also wie das Ganze in der Schweiz gehandhabt würde, wird hier vermutlich keiner sagen können.



Zitat (von Samyrecht123):
bei der Heirat war ich allerdings schon 52 Jahre alt und konnte somit keine Kinder mehr bekommen!!

Und? Entscheidend ist nicht, ob man Kinder bekommen kann, sondern ob welche da sind und ob diese Unterhaltspflichtig sind.



Zitat (von Samyrecht123):
Mein jetziger Anwalt meinte es wäre schwierig und uch bekäme eventuell auch vir dem Obergericht kein Recht??

Das kann gut sein, denn auch in der Schweiz gilt, dass "Recht" und "Gerechtigkeit" nicht immer was miteinander zu tun haben müssen.



Zitat (von Samyrecht123):
Nun schreibt das Gericht die Begründung, dass Geld müsste mur in Deutschland reichen, due Begründung ausserdem

Es wäre von Vorteil, wenn man mal die Begründungen im Wortlaut lesen könnte.



Zitat (von Samyrecht123):
mein neuer Anwalt ... hat vom Gericht Einwand erhoben und eine Begründung verlangt, wie es zu diesem Entscheid kommen konnte

Das wundert mich etwas, werden in der Schweiz keine Urteilsbegründunen mehr automatisch mit geliefert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42599 Beiträge, 14764x hilfreich)

Noch in Ergänzung: wenn denn die Entscheidung in der Schweiz gefällt wurde, dann gilt die Entscheidung auch in Deutschland. Und im übrigen geht hier einiges durcheinander. Es ist auch nach schweizer Recht zu unterscheiden zwischen Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Den Versorgungsausgleich - also die Übertragung von während der Ehe erwirtschafteten Anwartschaften, gab es zumindest früher nicht. Keine Ahnung, ob sich das inzwischen geändert hat. Das sollte sich aber aus den Anträgen im Scheidungsverfahren ergeben. So, dann bleiben der Zugewinnausgleich und der nacheheliche Unterhalt. Zum Zugewinnausgleich fehlen uns hier irgendwelche Angaben. Also zum Unterhalt.

Nur weil jemand ca. 10 Jahre verheiratet war, jetzt viel verdient, heisst das nicht, dass er automatisch alles mit dem Ex-Ehepartner teilen muss. Weder in Deutschland noch in der Schweiz. Wie viel er wie lange teilen muss, das ist eine Einzelfallentscheidung. Jedenfalls würden die Argumente, die Du hier anbringst, nicht unbedingt überzeugen. Es geht unterhaltstechnisch um die Frage, wie lange Du Dich unter dem Schutzschirm der Ehe befindest. Und das ist nicht vom Verdienst des Mannes abhängig. Der kommt erst ins Spiel, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach feststeht und idealerweise auch in Bezug auf die Zeit.

Und - es ist auch der Lebensstandard in der Schweiz entscheidungserheblich, Das Leben da ist sündhaft teuer.

Ich denke, Du solltest Deinen Anwalt sortiert nach den einzelnen verschieden Punkten, die ich aufgeführt habe, sortiert fragen. Dann kann man auch besser einschätzen, wo überhaupt Chancen im Berufungsverfahren bestehen oder wo auch noch neue Verfahren in erster Instanz, weil noch nicht entschieden, möglich sind.

wirdwerden

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von Samyrecht123):
Ich bin nun der Meinung dass ich mit meinem verlogenen Ehemann vor das Obergericht muss!!

Ich bin der Meinung, dass das aussichtslos ist, wenn man das erst JETZT machen will.
Denn eine "Nichtannahme des Urteils" hat weder nach Schweizer, noch auch nach deutschem Recht eine aufschiebende Wirkung.
In Deutschland hat man 1 Monat Zeit Rechtsmittel (Beschwerde) dagegen einzulegen, in der Schweiz sind es 30 Tage.

Ist dieser Zeitraum verstrichen, ist das Urteil rechtskräftig und der Drops gelutscht.

-- Editiert von User am 21. Mai 2026 12:54

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42599 Beiträge, 14764x hilfreich)

Du, das Verjährungsproblem ging mir auch durch den Kopf. Allerdings, die Fragestellerin ist anwaltlich beraten. Und der Anwalt geht offensichtlich nicht von einer Verjährung aus. Das war die Basis meiner Stellungnahme.

wirdwerden

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#6
 Von 
Samyrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Einige verstehen alles falsch, es wurde bereits am 03.12. Einspruch erhoben, das Original-Urteil wurde west am 09.02.26 hat mein Anwalt erst am 09.02.26 erhalten, daraufhin wurde wieder abgelehnt und eine Begründung vom Richter und Gericht verlangt!!
Am 19.05.26 nach 3 Monaten kam hat das Gericht bzw. Richter plus Gerichtsschreiber geantwortet, und es wurden gravierende Fehler in dieser Begründung gemacht, z.B. wurde das monatliche Einkommen von meinem
Noch-Ehemann um 12.000 CHF gekürzt???!!!

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42599 Beiträge, 14764x hilfreich)

Und Du verstehst einiges auch falsch. Es ist immer schwer zu antworten bzw. wirklich zu helfen, wenn eine allgemein formulierte Frage so nicht zu beantworten ist, einfach weil Zusatzinfos fehlen und diese einfach nicht gegeben werden. So z.B., nach welchem Recht denn geschieden wurde. Dann kommen Fragen dazu, ob es denn um Unterhalt geht oder um Zugewinn, wie denn die Bereinigungsfaktoren beim Gehalt des Mannes sind; in welcher Rechtsform die Unterhaltsverpflichtungen fixiert wurden, ob im Urteil oder in einem "angedoppten" Vergleich. Ich hatte weiter oben versucht, trotz dieser schwammigen Angaben ein paar substantiierte Angeben zu bekommen bzw. Dir aufzuzeigen, was Du mit Deinem Anwalt klären musst, wie Du gezielt fragen kannst, um dem Verfahren in die richtige Richtung Fortgang zu geben. Offensichtlich vergeblich, leider.

wirdwerden

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von Samyrecht123):
es wurden gravierende Fehler in dieser Begründung gemacht, z.B. wurde das monatliche Einkommen von meinem Noch-Ehemann um 12.000 CHF gekürzt???!!!

Dazu hatten ja 2 Leute schon was geschrieben ...



Zitat (von Samyrecht123):
Einige verstehen alles falsch

Das mag daran liegen, dass man wirr und unstrukturiert sowie unvollständige / widersprüchliche Informationen in die Tastatur hackt.



Zitat (von Samyrecht123):
meinem Noch-Ehemann

In Eingangsbeitrag war man schon geschieden. Warum jetzt nicht mehr?



Zitat (von Samyrecht123):
Original-Urteil wurde west am 09.02.26

Oder Ost? Nord? Süd?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von Samyrecht123):
Scheidungsurteil vom 28.10.25

Zitat (von spatenklopper):
Deutschland 1 Monat Zeit Rechtsmittel (Beschwerde) einzulegen, Schweiz 30 Tage.

Bedeutet für Deutschland, dass Rechtsmittel spätestens bis zum 28.11.2025 eingelegt werden mussten.
Bedeutet für die Schweiz, dass Rechtsmittel spätestens bis zum 27.11.2025 eingelegt werden mussten.

Zitat (von Samyrecht123):
am 03.12. Einspruch erhoben

Ich komme weder bei der Deutschen, noch bei der Schweizer Frist zu der Ansicht, dass der 03.12. fristwahrend gewesen wäre.

Zitat (von wirdwerden):
Allerdings, die Fragestellerin ist anwaltlich beraten. Und der Anwalt geht offensichtlich nicht von einer Verjährung aus.

Ich sag mal, wenn man als Anwalt wichtige Fristen für Anträge / Einsprüche versäumt, ist das ein Thema, welches viele ihren Mandanten wohl nicht auf dem Silbertablett präsentieren werden...

Zitat (von Samyrecht123):
Einige verstehen alles falsch

Für Dich hoffe ich es, dass wir hier alles falsch verstehen, oder nochmals Informationen nachgereicht werden, die einen anderen Schluss zulassen...

-- Editiert von User am 28. Mai 2026 10:21

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