Hallo! Es wurde Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Nun verlangt die Anwältin für die Verhandlung des Zugewinnausgleichs einen Vorschuss, obwohl der Scheidungstermim/ die Verhandlung noch nicht stattgefunden hat. Ist das rechtens? Der Scheidungstermin wurde zwar mehrfach verschoben wegen Verhinderung einer der beteiligten Parteien, aber das kann damit doch nichts zu tun haben?
Der Zugewinnausgleich gehört doch zu den Scheidungsfolgesachen, die von der Verfahrenskostenhilfe bis zur rechtsgültigen Scheidung abgedeckt sind, oder?
Vielen Dank!
-- Editiert von Justinatina am 07.06.2022 13:28
Scheidungsverfahren: Anwältin verlangt Vorschuss trotz Verfahrenskostenhilfe
7. Juni 2022
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Frage vom 7. Juni 2022 | 13:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidungsverfahren: Anwältin verlangt Vorschuss trotz Verfahrenskostenhilfe
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#1
Antwort vom 7. Juni 2022 | 14:18
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Umfasst die Verfahrenskostenhilfe explizit auf den gesamten Vergleichsabschluss, also auch auf die vorverhandliche Berechnung des Zugewinnausgleichs und Zustimmung beider Parteien dazu? Falls nicht, ist die Anwältin dafür extra zu zahlen. Verständlicherweise verlangt sie dafür einen Vorschuss.ZitatNun verlangt die Anwältin für die Verhandlung des Zugewinnausgleichs einen Vorschuss, obwohl der Scheidungstermim/ die Verhandlung noch nicht stattgefunden hat. :
#2
Antwort vom 7. Juni 2022 | 15:38
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatDer Zugewinnausgleich gehört doch zu den Scheidungsfolgesachen, die von der Verfahrenskostenhilfe bis zur rechtsgültigen Scheidung abgedeckt sind, oder? :
Wurde ausdrücklich Vefahrenskostenhilfe für den Zugewinnausgleich bewilligt?
edy
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#3
Antwort vom 7. Juni 2022 | 16:57
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
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