Scheinvaterschaft

18. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheinvaterschaft

darunter verstehe ich,eine vorsätzlich falsche Vaterschaftsfeststellung,also ein Mann erkennt wissentlich falsch eine Vaterschaft an ohne zum Zeitpunkt der Empfängnis,die Kindsmutter gekannt zuhaben.
Es liegt allein an der Mutter ,wen sie als Vater ihres Kindes bereit ist anzugeben.
In unserem Fall tat die Mutter das ,um dem leiblichen Vater sozusagen eins auszuwischen,sie handelte leichtfertig und unüberlegt.Inzwischen ist das Kind schon schulpflichtig ,hat Kontakt zu dem biologischem Vater,der natürlich bestrebt ist,die tatsächliche Vaterschaft beurkunden zulassen und auch rechtlicher Vater sein zukönnen. Wie sieht das aber nun mit den Schadensansprüchen aus ? Der biologische Vater kann doch nichts dazu ,dass die Kindsmutter und der andere "Vater" untereinander diese Absprache trafen.Schadensansprüche bestünden eher für die entgangenen gemeinsamen Jahre der Entbehrung,in denen der richtige Vater sein Kind nicht sehen durfte .....
Was kann man jetzt tun ??? Hat jemand von Euch damit Erfahrungen gemacht ??


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27 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wer will hier eigentlich WAS tun?

Der richtige Vater Schadensersatz für entgangene Zeit mit dem Kind?
Der eingetragene Vater Ersatz für Unterhaltszahlungen?
Was meint eigentlich der eingetr. Vater? Hat er tatsächlich die Vaterschaft anerkannt, obwohl er wusste, dass er nicht der Vater ist?

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#2
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ,er wußte es ,das Kind war schon über ein Jahr alt als er als biologisch nicht infrage kommender die Vaterschaft in Absprache mit der Kindesmutter anerkannt hat.Der somit rechtskräftige Vater hat später die Mutter geheiratet und sich danach wieder scheiden lassen. der biologische Vater führte vergebens einen Kampf gegen Windmühlen.....................

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#5
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch erstmal für das Interesse und die hinweise. Eigentlich eine traurige tatsache,dass es im ermessen der mutter liegt,wen sie als vater des kindes angibt. Das ist doch dann eine lebenslüge,eine unwahrheit die noch nicht einmal rechtswidrig ist.....Komisch !
Vorallem hatte sie ja unmittelbar nach der entbindung den wirklichen vater angegeben aber weil der alles übers konsulat laufen lassen musste und sich somit eine zeitliche verzögerung ergab,sie inzwischen einen anderen kennenlernte,bekam der biovater vom jugendamt mitgeteilt,dass sich die angelegenheit erledigt hätte weil die vaterschaftsanerkennung durch einen anderen mann erfolgt sei.

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#6
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

meine güte,ich wuchs 50 jahre mit dieser lüge auf...damals war es ja eine schande aber heute sollte man kein kind belügen.Dieses kind weiß wer sein vater ist und hat eine Bindung zu ihm aufgebaut.Wie " dumm" ist der scheinvater denn ?? Der richtige Vater will auch rechtlicher Vater sein mit allen Konsequenzen aber er kommt nicht zum Zuge. Die Mutter meint ,alles so weiterlaufen zulassen,wohl wegen steuerlichen Vorteilen des Scheinvaters......

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#7
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

sollte man sich nicht mal seitens der familienministerin mit solchen Unwahrheiten beschäftigen ?? Solcher Betrug wird auch noch gedeckt und verstößt gegen kein Gesetz,nur eben gegen Moral und Ehre. Es wird soviel rechtlose biologische Väter geben,die der Ohnmacht nahe sind....

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#9
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@pachlus

Auf welches Grundrecht willst du dich den hierbei berufen ?

Das würde mich jetzt mal interessieren ,da bin ich mal gespannt welches du aus dem Hut ziehst :grins:

LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#10
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@Pachlus

Die rechtlichen Eltern übernehmen doch die im GG festgelegte und geschützte Pflege und Erziehung der Kinder ?

Der Mann ,der behauptet ,der *Vater* zu sein ,hat nichts mit den *Eltern* zu tun .

Ich glaube pleindespoir versinnbildlichte das treffend mit dem Vergleich des *netten Nachbarn* .
Mehr Rechte hat der biologische Vater auch nicht ,da er rechtlich garnicht existiert .

Der einzige ,der etwas dagegen tun kann ist das Kind selbst ,denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ) umfaßt auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.

Das Kind kann dann per Gericht die *Eltern*(die rechtlichen) zur Mitarbeit zwingen und die eindeutige Vaterschaft klären lassen .

Kein anderer hat dieses Recht .

Sonst hätte ja jeder Mann vorerst das Recht an meiner Tür zuklingeln ,mich vor Gericht zu schlörren und mich zu einem DNA-Test zu zwingen ,nur weil er das Gerücht in die Welt gesetzt hat ,er wäre der Vater meiner Kinder .
Da wäre mal echt meine Ehe im Eimer ,die ,mal ganz nebenbei ,laut Art.6 Abs.1 besonders geschützt ist .Da darf keiner einfach durch trampeln .
Das gäbe ein Chaos .

LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

-- Editiert von Dori* am 19.11.2008 00:59

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#11
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht eindeutig fest,daß es sich um den biologischen Vater handelt,um allen Mißverständnissen vorzubeugen,stellt er keine finanziellen Ansprüche vielmehr möchte er auch endlich rechtlicher Vater sein mit allem was das einschließt. Mit dem Scheinvater,der die Kindsmutter erst kennenlernte als das Kind schon 1 Jahr alt war,ist sie längst nicht mehr verheiratet.
Die Mutter lebte im Vorfeld über Jahre mit dem biologischem Vater im Ausland aber das Kind wurde hier geboren.
Die Kindsmutter hat Kontakt zum biologischem Vater (wegen dem Kontakt des Kindes) und das Kind hat Kontakt mit dem biologischen Vater. Es weiß ,daß der andere Vater "Scheinvater) nicht der richtige Vater war.
Der biologische Vater war immer ein Bestandteil der Familie (spezielle Familiensituation ) ,spielt auch hier keine wesentliche Rolle.
Die Mutter hat nur Bedenken ob sie dann den Unterhalt an den Scheinvate für all die Jahre zurückzahlen müßte...
Also weiß auch der Scheinvater von Anfang an ,daß er nicht Vater des Kindes war als er die Vaterschaft anerkannte,aus welchem Grund auch immer ............

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#12
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

1. bitte keine Lachnummer daraus machen auch wenn es ungewöhnlich erscheint
2.wenn ich hier behaupte,dass es sich eindeutig um den biologischen Vater handelt,dann ist es sicher auch belegbar(nachgewiesen)
3. fragte ich an ,inwieweit der Mutter und dem Scheinvater daraus Schwierigkeiten entstehen könnten-
4. wies ich kurz daraufhin,dass es sich bei dem biologischen Vater um einen Ausländer handelt und somit alles bzgl. dieser Angelegenheit über das Konsulat lief
5. Um als Familienangehöriger (das ist er nämlich trotzdem als Sohn des Cousens) keinen Ärger machen zuwollen ,solange die Kindsmutter mit dem Scheinvater verehelicht war, verhielt er sich im Interesse der Kindsmutter und des Kindes ruhig.
6. Vom Konsulat wurde ihm geraten ,nichts gegen die Vaterschaftsanerkennung zu unternehmen und das Jugendamt in Deutschland informierte ihn,dass es aussichtslos wäre,etwas dagegen zu unternehmen.
7. Neueste Information vom Jugendamt,erweckte in ihm Hoffnungen,sich erneut anwaltlich beraten zulassen(okt.08)
8. Fazit : Keine Lachnummer !!!Sondern wollte nur hören ob jemand der User schon derartige Erfahrungen gesammelt hat.
9. Es ist kein alltäglicher Fall,das ist mir schon klar ,nur finde ich ihn als "Lachnummer" zu betiteln finde ich sehr unschön und respektlos. Danke !

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#13
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch einen Zusatz !! Der richtige Vater möchte nicht fragen müssen ,wann die Mutter und der Scheinvater (gemeinsames Sorgerecht) gnädig sind, dem Umgang zuzustimmen sondern er möchte legal in der Verantwortung stehen und Rechte wahrnehmen können..Genauso ist es !!!!
Wenn der Kindmutter etwas passiert,dann wächst das Kind beim Scheinvater auf und der biologische Vater und das Kind haben das Nachsehen.................auch daran sollte man mal denken.

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#14
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,das ist aber nicht der Fall ,dass das Ausländerrecht Vordergründig wäre. Es geht um den legalen Umgang mit dem Kind. Der Vater ist Europäer,(Holländer) lebte aber zum Zeitpunkt der Geburt in einem anderem Land. Deshalb ist Deine vermutung unrichtig und ich widerlege sie hiermit,denn es geht einzig und allein um die Beurkundung der Vaterschaft.
Die Vater - Kind Beziehung ist Bestens nur wie gesagt,basiert sie ja nicht auf einer rechtlichen Grundlage. Also bitte hier keine falschen Schlußfolgerungen ziehen !!!!
Was soll denn das ?? Man kann nicht etwas an den Haaren herbeiziehen,was nicht ist, Danke !!
Um ehrlich zusein,ich fühle mich angegriffen und mißverstanden,man versucht hier was zwischen den zeilen zulesen und irreführende Annahmen aufzustellen.Das ist nicht okay. es steht jedem User frei,seine Meinung zusagen aber keine Schlüsse zuziehen.
Vielen Dank denen ,die sich hierzu wirklich Gedanken machten. Was ich hier schrieb,kann ich auch Jederzeit belegen aber wer schreibt,das Ausländerrecht würde hier eine Rolle spielen unterliegt einem großen Irrtum. Gedanken sind frei !

Anstelle einen Rat zu erhalten ,wird hier was infrage gestellt,man wird vorverurteilt.Nein,das war nicht ,was ich eigentlich erwartet habe.

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#15
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

concelita!! Wo war denn der "richtige" Vater, als er gebraucht wurde? :engel:
Es erscheint mir - anderen mag es anders gehen- alles etwas auf dünnem Eis, falls Du verstehst was ich meine.
Meine anderen Beiträge habe ich übrigens gelöscht, um andere nicht zu beeinflussen. :banana:

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#16
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bachus,das Schlimme ,vielleicht das Schlimmste und Dümmste in dieser sache überhaupt ist die Tatsache,dass die Kindsmutter es mit allen , wirklich mit allen Mitteln und Wegen versucht und endlich dann auch geschafft hat,keine Hilfe vom biologischem Vater zu brauchen ,zuwollen und anzunehmen. Es erfolgte eine Art " Bestrafung" gegenüber dem tatsächlichem Vater in folgender Form.....als das Kind geboren wurde ,gab sie den richtigen Vater im Krankenhaus an. .... als er aber nicht kommen konnte,sondern nur ein fernmündlicher Kontakt bestand, weil er aufgrund seiner Berufstätigkeit nicht gleich abkömmlich war,gab sie u. a.nach fast einem Jahr gegenüber einem Mitarbeiter vom Jugendamt den Mann an ,den sie gerade kennengelernt hatte und später auch ihr Ehemann wurde. Aus welchem Grund auch immer,erklärte sich dieser auch einverstanden. Dem tatsächlichem Vater erging die Mitteilung,daß er als Vater nicht infrage kam weil ein anderer Mann die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Er war zunächst verunsichert und konnte nicht glauben ,dass dies stimmt....er versuchte anwaltlich dagegen vorzugehen aber seine Bemühungen scheiterten angeblich weil diese Anerkennung der Vaterschaft unantastbar wäre. So verstrichen Jahre und der biologische Vater wurde hingehalten....desto älter das Kind wurde,desto sicherer war er der biologische Vater zusein ......seitens der Familie und aquch seitens der Mutter bestand niemals ein Zweifel,sie hat ihm wirklich nur verletzen wollen und das hat sie auch erreicht,wie naiv ........................Sie hätte niemals einem "fremden" Mann den Umgang gewährt aber er ist kein Fremder sondern der wirklich richtige Vater.Ich weiß ,es ist eine schwer nachvollziehbare Angelegenheit,aber es ist Realität !!!!!

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#17
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry,Fehler bzgl. der Anrede,sollte heißen PACHLUS

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#18
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Almah , ich möchte mich hiermit bedanken für die ausführliche Angabe von Möglichkeiten und werde es so weiterleiten an die betroffenen Personen. So wissen sie vorab ,welche Wege sie zugehen haben.
Wenn alles ausgestanden ist,werde ich nochmal auf diese Seite kommen und Euch kurz berichten. Danke auch den anderen Usern,die sich bemühten und mir Kraft gaben nach Wegen zu suchen...... Alles in Allen ,es gibt eben Eltern die noch selbst Kinder sind bzw. waren (z.Zdamaligen Zeitpunktund ) und Unterstützung benötigen. Alle Entscheidungen sollten zum KINDESWOHL getroffen werden. DANKE !!!!!

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#20
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@Almah

Du hast da eine Kleinigkeit vergessen :

quote:
$1600 BGB Anfechtung der Vaterschaft
(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus , dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 KEINE sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.

(4) Eine sozial-familiäre Beziehung nach den Absätzen 2 und 3 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

Im Klartext heißt das ,das der Vater nach Abs.1 Nr.2 ,die Vaterschaft nicht anfechten darf ,wenn der Vater nach Abs.1 Nr.´1 seine väterlichen Pflichten auch wirklich erfüllt hat ,wie in Abs.4 beschrieben .

Soweit ich verstanden habe ,hat der rechtliche Vater ,die Mutter geheiratet und hat sicherlich diese Rolle übernommen .

Also war wohl doch nix mit der Klage ;)


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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#21
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

die Mutter und der Scheinvater heirateten als das Kind über ein Jahr alt war.Zwei Monate vor der Eheschließung wurde die Vaterschaft anerkannt obwohl Beide wußten,wer der tatsächliche Vater des Kindes war... Sogar für das Jugendamt war die Reaktion der Kindsmutter nicht nachvollziehbar ... aber....
Kurz darauf wurde die Ehe geschieden.Der Scheinvater konnte nicht zur Bezugperson werden da er nur selten zuhause war(dienstliche Gründe),er hat finanziell für das Kind gesorgt,das stimmt.......aber soll das die Vaterrolle wirklich ausmachen. Emotionell fühlt sich das Kind zum biologischem Vater hingezogen.

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#22
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#23
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
aber soll das die Vaterrolle wirklich ausmachen.
Wie gut ,das ich das nicht zu entscheiden habe :)

Darüber dürfen sich dann die Anwälte mit dem Richter streiten ;)

Ich kläre nur ein paar wenige rechtliche Dinge ,damit der §1600 Abs.1 nicht irrtümlich falsch verstanden wird ,weil die Hälfte hier fehlte ,mehr nicht .

Wünsche dem biologischen Vater alles Gute

LG

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#24
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die "Guten Wünsche" !!!Die Kindesmutter ist ja einverstanden im Interesse des Kindes ,hat nur Befürchtungen,dass der rechtliche Vater/Scheinvater) unerwartet hart reagiert.Der biologische Vater ist bestrebt,diese Sache friedlich klären zulassen, der finanzielle Aufwand spielt dabei keine Rolle.
Im Namen aller Beteiligten (Scheinvater ausgenommen) bedanke ich mich und kann nur sagen,sehr interessant,die unterschiedlichen Meinungen und auch die Gesetze im BGB sind nicht leicht umzusetzen.Ohne guten Anwalt geht nichts,denken wir ! Ach wo ist Gerichtsstand? Im Land des biologischen Vaters (NL) oder in Deutschland wo Mutter und Kind leben ?? Wir nehmen an ,in Deutschland..........

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#25
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Die Kindesmutter ist ja einverstanden im Interesse des Kindes
Na dann ist doch eh alles in Butter !! :)

Hatte es so verstanden ,das die Mutter dagegen ist und der biologische Vater gegen Windmühlen läuft ,aber so ist die Sache doch ganz einfach ;)

LG

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so stellst du dich geistig unter ihn."

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#26
 Von 
conzelita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

ja,das war in der Vergangenheit auch so aber jetzt will man eine Einigung und eine Richtigstellung !!Es war viele Jahre für den biolog.Vater ein aussichtsloser Kampf aber jetzt sieht man nach vorn.Inwieweit es ganz einfach ist,das wird sich erweisen

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#27
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

:wipp:

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Und jetzt?

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