Schenkung

19. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Klaus-Meier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Schenkung

Guten Tag
Ich habe 2 Kinder , nennen Sie wir mal Sandra und Sabine Vor einiger Zeit habe ich Sandra 10.000 € geschenkt. Jetzt nach Jahren hat Sabine das heraus gefunden. Und verlangt das Sandra mir das Geld zurück bezahlen muss.Sabine hat das dem Gericht vorgetragen. Die sagen (was ich nicht verstehe),ich müsste einen Grund nennen warum ich Sandra das Geld geschenkt habe. Ich habe mit dem Gericht Rücksprache gehalten. Aber diese wollen eine schriftliche Stellungsnahme und einen Grund warum ich das Geld nur einem Kind geschenkt habe.Ich möchte meinen Grund aber nicht nennen.
Könnt ihr mir bitte einen Grund nennen womit das Gericht zufrieden sich gibt ?
Grüsse Klaus

PS: Hatte es zuerst im Erbrecht geschrieben, die sagen ich soll es hier schreiben.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1264x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich kannst Du mit Deinem Geld machen was Du willst. Da bist Du auch niemandem Rechenschaft schuldig.

Warum ist denn hier ein Gericht involviert?

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na, nero, da solltest du jetzt erst mal die Postings im Unterforum Erbrecht lesen!

Also es geht hier um ein Betreuungsverfahren.

Und solange du nicht Ross und Reiter nennst, wird dir hier im Forum Familienrecht genausowenig geholfen werden können wie im Forum Erbrecht.

Kommst du dir eigentlich sonderlich schlau vor, wenn du hier einfach den gleichen Käse wie im Forum Erbrecht nochmal einstellst?

Um was für ein Verfahren handelt es sich?

Welche Forderung wird erhoben und wie wird sie begründet?

Bis du anwaltlich vertreten?

Und wenn du darauf keine vernünftigen Anworten gibst, bist du hier auch falsch! *grins*

-- Editiert Marcus2009 am 19.03.2013 13:45

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1264x hilfreich)

quote:
Na, nero, da solltest du jetzt erst mal die Postings im Unterforum Erbrecht lesen!


Jau, habe ich nun gemacht. So kommt man da wirklich zu keinem Ergebnis.

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klaus-Meier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Guten Morgen

Entschuldigt das ich mich in den letzten 10 Tagen gemeldet habe, war im Krankenhaus.

Das steht im Schreiben:

"Um die sofortige Beschwerde zu Begründen, bitten wir Sie um Mitteilung inwiefern ein Verwendungszweck hinsichtlich der Vorbezeichneten Darlehenssumme vorliegt"

Grüsse und ein Frohes Osterfest

Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Die Schenkung war ein Darlehen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klaus-Meier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Guten Morgen

Die Schenkung war kein Darlehen.

Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
"Um die sofortige Beschwerde zu Begründen, bitten wir Sie um Mitteilung inwiefern ein Verwendungszweck hinsichtlich der Vorbezeichneten DARLEHENSSUMME vorliegt"


quote:
Die Schenkung war KEIN DARLEHEN.


Heiteres Rätselraten mit Klaus-Meier! hehehe!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Klaus-Meier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo

Ja es war eine Schenkung und kein Darlehen. Was kann ich dafür wenn die gegenseite was anderes behauptet !

Ihr könnt eure Spitzfindigkeiten sparen, lieber antwortet mir nicht. Könnte euer Vater wenn nicht sogar Großvater sein.

Gruss Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124085 Beiträge, 40322x hilfreich)

Es wäre zielführend die Rückfragen zu beantworten.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.320 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.622 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen