Schenkung !!

23. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
2015
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung !!

Hallo,
ich habe gemeinsam mit meiner Frau vor ca.8 Jahren ein Haus gebaut und finanziert.
Meine Schwiegereltern haben uns damals 20000€ geschenkt die direkt an unsere Bank zur Schuldentilgung geflossen sind. Das Haus gehört mir und meiner Frau zu gleichen Teilen und ist im Moment noch mit 100000€ Schulden belastet.
Jetzt ist unsere Ehe gescheitert und ich wollte mal wissen, ob meine Schwiegereltern ihr Geld zurückverlangen können und wenn ja, von wem? nur von mir in voller Höhe oder von uns beiden je zur Hälfte oder gar nicht???

für eine Antwort bedanke ich mich schon im Voraus
Mfg Tobias

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39360 Beiträge, 14146x hilfreich)

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Da muss man ganz genau auf die Bedingungen und die Umstände schauen. Es kann nämlich auch sein, dass diese Schenkung in das Anfangsvermögen der Frau mit einfliesst. Zunächst mal abwarten, was überhaupt von wem geltend gemacht wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.209 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.564 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen