Hallo und guten Tag,
Ich hoffe, ich bin im richtigen Forumsbereich.
Unsere (kleinen)Kinder haben von den Großeltern je einen Schenkungsbetrag vor einiger Zeit erhalten.
Wir, die Eltern, wollen ein Haus kaufen. Um Zinsen bei der Bank zu vermeiden, können wir uns vorstellen diese Beträge mit in den Hauskauf einfließen zu lassen.
Im Gegenzug werden die Kinder anteilig mit in den Kaufvertrag aufgeführt.
Können wir das machen oder ist das unmöglich? Rechtlich, steuerlich o.ä.
Vielen Dank für eine Einschätzung.
Michael
-- Editiert von Moderator topic am 26. Juli 2025 17:39
-- Thema wurde verschoben am 26. Juli 2025 17:39
Schenkung der Kinder mit in ein Haus investieren
25. Juli 2025
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Frage vom 25. Juli 2025 | 22:59
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung der Kinder mit in ein Haus investieren
#1
Antwort vom 26. Juli 2025 | 01:07
Von
Status: Schlichter (7541 Beiträge, 1700x hilfreich)
Zitat :Unsere (kleinen)Kinder haben von den Großeltern je einen Schenkungsbetrag vor einiger Zeit erhalten.
Soll heißen: die Kinder haben eine Schenkung von den Großeltern erhalten?
Zitat:Wir, die Eltern, wollen ein Haus kaufen. Um Zinsen bei der Bank zu vermeiden, können wir uns vorstellen diese Beträge mit in den Hauskauf einfließen zu lassen.
Das Geld gehört den Kindern, nicht den Eltern. Die Eltern müssen das Vermögen der Kinder für diese erhalten (und sicher anlegen). Sie dürfen es unter Umständen für die Kinder verwenden. Nämlich für den Lebensunterhalt der Kinder, wenn sie den selbst nicht leisten können. Oder für die Ausbildung der Kinder, u,.ä.
Für den Kauf einer Immobilie dürfen sie es m.E. nicht so einfach nutzen. Selbst wenn die Kinder entsprechend des Anteils am Kaufpreis Miteigentümer der Immobilie werden, wäre m.E. die Zustimmung des Familiengerichts erforderlich, weil das kein nur vorteilhaftes Rechtsgeschäft ist, sondern den Kindern diverse rechtliche und finanzielle Verpflichtungen auferlegt. Angefangen mit der Grundsteuerpflicht (die Kinder würden als Miteigentümer grundsteuerpflichtig) bis hin zu den diversen Haftungspflichten, die sich aus dem Eigentum an einer Immobilie ergeben.
Zitat:Können wir das machen oder ist das unmöglich? Rechtlich, steuerlich o.ä.
Meines Erachtens nicht ohne Zustimmung des Familiengerichts. Aber das klärt man am besten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, und für den Erwerb der Immobilie braucht man eh einen Notar.
#2
Antwort vom 26. Juli 2025 | 17:17
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Einschätzung.
So hatte ich das nicht auf dem Schirm.
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#3
Antwort vom 26. Juli 2025 | 17:47
Von
Status: Richter (8615 Beiträge, 4680x hilfreich)
gelöscht
-- Editiert von User am 26. Juli 2025 17:49
#4
Antwort vom 27. Juli 2025 | 08:21
Von
Status: Student (2051 Beiträge, 285x hilfreich)
Zitat :So hatte ich das nicht auf dem Schirm.
So ist es aber.
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