Schnelleres Scheidungsverfahren bei Schwangerschaft?

14. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
KerstinKhn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schnelleres Scheidungsverfahren bei Schwangerschaft?

Mein Freund und ich sind seit zwei Jahren zusammen und er lebt schon seit sieben Jahren von seiner Frau getrennt. Nun haben sie die Scheidung im Februar beantragt aber alles ohne Streß.
Allerdings bin ich jetzt im zweiten Monat Schwanger und würde gerne noch vor der Geburt heiraten. Gibt es ein schnelleres Scheidungsverfahren wenn wir es bei Gericht mitteilen?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 93x hilfreich)

Normalerweise wird die ganze Scheidung (inklusive Unterhalt, Zugewinnausgleich) im Verbund verhandelt, an dessen Ende dann die Scheidung steht.
Es besteht meines Wissens die Möglichkeit die einzelnen Aspekte abzutrennen und die Scheidung vorweg auszusprechen (war bei meinen Eltern so, da war Unterhalt und anderes einig, nur beim Vermögensausgleich war es rechtlich kompliziert, so dass dieser abgetrennt wurde).

Ob eine Schwangerschaft ein Grund dafür ist die Scheidung vollweg zu vollziehen weiß ich nicht. Ich kann allerdings keine zwingenden Gründe dafür erkennen, da die Vaterschafft des Kindes auch so anerkannt werden kann.

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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#2
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo,
eine Schwangerschaft ist kein Grund, eine Scheidung schneller auszusprechen.
In Deutschland kann man die Scheidung erst einreichen, wenn das Trennungsjahr herum ist. Danach geht es meist innerhalb von einem halben Jahr bis zur Scheidung (es gibt Ausnahmen, ich weiss...) Da Ihr schon 7 Jahre getrennt lebt, gehe ich davon aus, dass die finanziellen Dinge schon vor Jahren geregelt sind. Dann wird es auch ziemlich schnell gehen. Wenn es allerdings strittige Punkte gibt, wird sich alles verzögern. Wenn man über alles einig ist, ein Verzicht auf Unterhalt und Versorgungsausgleich angestrebt wird,kann man zum Notar gehen und einen entsprechenden Vertrag aufsetzen. Der Richter spricht dann nur noch die Scheidung aus. Vorausgesetzt, Ihr habt nachgewiesen, dass das Trennungsjahr bzw. -Jahre wirklich vorbei sind.

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