[Schreiben vom Rechtsanwalt] Bitte um Stellungnahme

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.01.2018 10:05:23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)
[Schreiben vom Rechtsanwalt] Bitte um Stellungnahme

Hallo,

gestern habe ich einen Schreiben von Rechtsanwälte der Mandantschaft bzw. der Mandantin bekommen, dass sie mich daher aufzufordern. Es geht um Konflikt der Klientin.

Ihr Schreiben scheint mich daran zu mahnen:

"Wir erlauben uns auch darauf hinzuweisen, dass die wahrheitswidrige Behauptung oder Verbreitung von Tatsachen den Straftatbestand des § 186 StGB - üble Nachrede - und § 187 StGB - Verleudung erfüllen kann.

Wir erwarten daher, dass Sie sich an der Ausräumung des Tatverdachtes gegen unsere Mandantschaft bzw. deren Mitarbeiter beteiligen.

Für den Eingang Ihrer Stellungnahme in unserer Kanzlei haben wir uns den 12. Januar 2018 notiert.

Sollten wir bis dahin nichts von Ihnen hören werden wir unsere Mandantin anraten, Strafantrag bei der Staatsanwalt zu stellen."

Ich kenne mich nicht sehr gut mit dem Umfeld Rechtsanwalt bzw. Gericht aus. Für mich ist allerdings ganz neu.

Also - was ist eine Stellungnahme?

Das bedeutet, dass ich eine Stellungnahme über die Mandantin in Wahrheit schreibe.

Ich frage mich, ob ich eine Stellungnahme schreiben muss. Oder freiwillig?
Was wird es mir nach der Stellungnahme passieren sein?
a) Wenn die Stellungnahme abgelehnt worden ist - was ist dann?
b) Wenn die Stellungnahme angenommen ist - was ist dann? Abhörung? Zeuge?

Ich wäre dankbar für Eure Erklärung.

Lg, B.

-- Editiert von go481509-69 am 05.01.2018 20:51

-- Editiert von Moderator am 05.01.2018 21:31

-- Thema wurde verschoben am 05.01.2018 21:31

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Ich würde hier dringend empfehlen, das man selbst einen Anwalt hinzuzieht der den Sachverhalt prüft und - sofern notwendig - die Stellungnahme abgibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Um was für einen Konflikt geht es?

-- Editiert von altona01 am 05.01.2018 21:09

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.01.2018 10:05:23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Um den Konflikt zwischen Familienbetreuerin und Klientin!

Die Mandantin ist Familienbetreuerin.

Also - es geht um den Vertrauensbruch.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

.... , jedenfalls nicht um Arbeitsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.01.2018 10:05:23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
.... , jedenfalls nicht um Arbeitsrecht.


Bin hier ganz neu und weiß nicht wohin.

Hallo Moderator oder Adminstrator,

entschuldige! Es wäre nett von Euch, dass Sie hier irgendwo meinen Thread verschieben können.
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.01.2018 10:05:23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde hier dringend empfehlen, das man selbst einen Anwalt hinzuzieht der den Sachverhalt prüft und - sofern notwendig - die Stellungnahme abgibt.


Ich habe noch nicht die Stellungnahme abgeschickt und werde natürlich vorher einen "Musterstellungnahme" an meiner Freundin schicken, da sie ihre Anwälte aus ihrem Familienkreis ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Der Sachverhalt ist trotz der nichtssagenden Ergänzungen nach wie vor unklar.

Es reicht nicht aus, nur einen Teil eines Schreibens hier einzustellen, aus dem der Sachverhalt nicht vollständig erkennbar ist.

Dir wird, dass klingt an, irgend etwas vorgeworfen.

Zu dem Vorwurf sollst Du Stellung nehmen.

Ob Du der Bitte/Aufforderung folgst oder nicht reagierst, musst Du beurteilen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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