Hallo,
ich trenne mich gerade von meinem Ehemann.
Wir haben nun vor, uns bald zu treffen und darüber zu entscheiden, wer welche Möbel und andere Sachen bekommt. Ebenso wollen wir über das Finanzielle sprechen, inwieweit ich ihn unterstütze, da er keine Arbeit hat, ich jedoch voll berufstätig bin. Kinder haben wir keine.
Ich habe nun folgende Frage:
Wenn wir uns geeinigt haben, wer was bekommt und dies auch schriftlich festhalten und unterschreiben, wird dies auch rechtlich anerkannt?
Ich möchte verhindern, dass er sich während des Trennungsjahres doch noch anders entscheidet und noch zusätzliche Sachen fordert, die vorher anders vereinbart waren.
Geht dies ohne Rechtsanwalt oder müssen wir auf jeden Fall einen haben, um solche Sachen schriftlich zu erklären, damit es auch „Hand und Fuss“ hat?
Bin ich eigentlich dazu verpflichtet, ihm während der Trennung Unterhalt zu zahlen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Schriftliche Vereinbarung zur Haushaltsauflösung etc.
4. Mai 2004
Thema abonnieren
Frage vom 4. Mai 2004 | 11:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schriftliche Vereinbarung zur Haushaltsauflösung etc.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Mai 2004 | 13:24
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 4. Mai 2004 | 13:26
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
Und jetzt?
Schon
267.978
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
1 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten