Hallo,
ich habe vor dem Familiengericht einen Antrag auf Umgang gestellt. Das Gericht hat auch bereits einen Erörterungstermin festgelegt. Nun ist seit Antragsstellung in diesem Fall etwas Wesentliches passiert, was wichtig für das Verfahren ist bzw. habe ich eine Sache noch vergessen zu erwähnen, die aus meiner Sicht wichtig ist. Jetzt meine Fragen:
1) Was ist der beste Weg dem Gericht den neuen bzw. ergänzenden Sachverhalt mitzuteilen? Einen zweiten Schriftsatz noch mal hinterherschicken oder das erst im Erörterungstermin anbringen?
2) Ich würde den Antrag, den ich eingangs gestellt habe noch mal ändern. Sollte beim Familiengericht doch kein Problem sein, da die Gerichte ja nicht an den Antrag gebunden sind, sondern an das Kindeswohl gebunden sind.
Vielen Dank schon mal für eure Mühe.
Schriftsatz vor Eröterungstermin nachreichen, Antragsänderung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Alles etwas wirr. Einmal soll es um die Abänderung eines Antrages gehen, ein paar Zeilen später dann nur um eine ergänzende nachgeschobene Begründung. Letzteres ist meist prozessual gesehen unschädlich. Wenn es sich um eine Abänderung des Antrages handelt, kann es problematischer werden. Da ist zu prüfen, ob der Streitgegenstand abgeändert worden ist, und das kann natürlich Folgen haben. Die unproblematischte wäre, wenn der Termin aufgehoben bzw. verschoben wird. Denn die Gegenseite muss ja ausreichend Zeit zur Stellungnahme haben, evtl. ergänzende Beweisanträge stellen können, diese Zeugen müssen dann auch geladen werden, u.s.w.
Es ist ein Irrglaube, dass im Familienrecht die allgemeinen prozessualen Regelungen grundsätzlich ausgehebelt sind. Zwar kann das Gericht etwas flexibler entscheiden als es in anderen Zivilverfahren geht. Aber die prozessualen Regeln gelten nach wie vor. Und mit einer Verzögerung bis zur Entscheidung muss man rechnen.
wirdwerden
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