Schufa-Auskunft

21. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Fabula
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa-Auskunft

Hallo, hoffe auf Antwort, obwohl ich nicht weiß, ob ich in diesem Forumunterpunkt richtig bin.
Um meinen Zugewinn nach der Scheidung ausrechnen zu lassen ist doch derZeitpunkt der Zustellung der Scheidungspapiere wohl der Stichtag. Da er aber vor diesem Zeitpunkt sein Sparbuch aufgelöst hat und das Geld zur Seite geschafft hat, kommt dieses Geld wohl nicht in die Berechnung. Meine Frage nun:
Kann man eine Schufaauskunft auch unabhängig von oben beschriebenen Termin einholen, z.B. ein Termin der einige Jahre zuvor war. Oder ist er sogar verpflichtet auch die Summe dieses Sparbuches zu nennen, obwohl es nicht mehr existiert?
Vielen Dank
Fabula

-- Editiert von Fabula am 21.09.2008 17:42:28

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Fabula,

ich verstehe nicht ganz, was du dir von einer Schufa-Auskunft versprichst.

Da könntest du lediglich Informationen über die *Zahlungsmoral* deines Gatten in der Vergangenheit erhalten.

Was das bezüglich des Zugewinns bringen soll, ist mir unklar.

Wenn das Sparbuch auf seinen Namen gelaufen ist, dann konnte er das Geld auch nach seinem Gutdünken ausgeben.

Und ich sehe das so:

wenn weg, dann weg!

Was nicht mehr vorhanden ist, kann auch in keine Zugewinnrechnung fließen.

Wie du schon sagst, der Stichtag steht auf dem Scheidungsantrag vom Gericht.

Was zu dem Zeitpunkt vorhanden ist, wird aufgerechnet.

So zumindest mein Kenntnisstand. :)


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fabula
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort,
doch noch eine kurze Frage.
Wie sieht es mit den Zinsen aus diesem Guthaben aus, die wären nämlich nicht unerheblich.
Nach meinen Recherchen fließen die Zinsen mit in die Zugewinnsberechnung, oder?
Fabula

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