Das in der Ehezeit gekaufte Haus sowie die eingegangenen Schulden wurde im Trennungsjahr notariell auf mich übertragen. Nun verlangt meine (noch) Ehefrau Unterhalt für getrennt lebende Ehegatten. Kann ich die Schulden bzw. die Finazierungsraten von meinem monatlichen Einkommen zur Unterhaltsberechnung voll abziehen und wie sieht das ganze nach der Scheidung aus?
Schulden bei Unterhaltszahlung
8. Dezember 2002
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Frage vom 8. Dezember 2002 | 22:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden bei Unterhaltszahlung
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#1
Antwort vom 5. Januar 2003 | 09:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden aus Immobilienerwerb dienen der Kapitalbildung und können nicht geltend gemacht werden. Also wenns ganz dumm läuft verkaufen. Schulden aus Anschaffung z.B. Auto, Möbel können abgezogen werden.
Hans
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