Schulden durch keine Unterhaltszahlung??

18. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)
Schulden durch keine Unterhaltszahlung??

Wie sieht die Sachlage aus, wenn der Mann für den Unterhalt nicht aufkommen kann, weil er einfach zuwenig verdient.
Mein Freund zahlt für seine zwei Kinder und die Ex. Nach der Scheidung wird sich der Unterhalt für seine Ex noch erhöhen. Was passiert, wenn er es nicht zahlen kann-weil ihm sonst nicht genug für´s Leben übrig bleibt? Wird ihm dann der Teil, denn er nicht im Stande ist zu zahlen als Schulden angerechnet, die er irgendwann, wenn er wieder mehr Geld hat zurückzahlen muss??

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4615 Beiträge, 247x hilfreich)

Hallo,
In der Regel nicht. Sofern er arbeitet, aber nicht genügend verdient, ist er ein " Mangelfall " D.h. alles, was ihm über dem Selbstbehalt von 840 EU ( alte Länder ) bleibt, muss an Unterhalt gezahlt werden. Reicht es nicht aus, um den vollen Unterhalt zu zahlen, wird prozentual aufgeteilt. Solange er den Mindestunterhalt an die Kinder zahlen kann, wird ihm i.d.R. nichts passieren können, wenn allerdings nicht, könnte ihn ein Richter verpflichten, einen Zusatzjob anzunehmen, bzw. seine Kosten zu reduzieren ( Umzug o.ä. )
Ich verstehe aber nicht, dass er durch den künftig erhöhten Ehegattenunterhalt nicht mehr leben kann !!??
Ehegattenunterhalt wird folgendermaßen berechnet:
Bereinigtes Nettoeinkommen abzüglich Kindesunterhalt. ( grobe Berechnung ) Von dem verbleibenden Betrag stehen der Ehefrau 3/7 zu, sofern er seinen Selbstbehalt behält.
Wenn er also nach Abzug des Kindesunterhaltes nur noch Summe xx zur Verfügung hat, kann auch nicht mehr Ehegattenunterhalt gefordert werden.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7153 Beiträge, 1092x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 276x hilfreich)

@Kanalmeister

Ist wahrlich schwer......
Von meinen 840€ mußte ich noch 75€ PKH zurückzahlen, 170€ monatlich Fahrkosten zur Arbeit, Handy(welches ich für die Arbeit brauchte), und alles weitere.....
Da wird es knapp......gut, das ich abends bei meinen Eltern essen konnte. Denn gab es eine Autoreparatur oder so, so blieb dann mein Kühlschrank leer. Ich habe gearbeitet, für den Unterhalt, und um zur Arbeit kommen zu können.
Denke, es geht vielen so......aber statt das der Staat unsereins in der Steuerklasse 3 beläßt.....
Zur Frage von Ann Kati nun.....
Wenn das JA für aus der UVG-Kasse zahlt, ist es möglich, das sie die Zahlungen zurückverlangen......irgendwann, wenn man dann mal wieder zu Geld gekommen ist.....evtl. auch in Raten.........

aber ich denke, es ist dann auch okay........wir Bürger können halt nicht immer nur die Hand aufhalten......

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#4
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke für Eure Antworten. Heißt es im Klartext: solange er wenigsten im Stande ist den ganzen Unterhalt für die Kinder zu zahlen kann ihm nichts passieren? Was geschieht dann mit dem Unterhalt, den seine Ex bekommen soll? Wird es ihm erlassen?? Kann es mir nicht vorstellen.

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#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 276x hilfreich)

Ist aber so...dann muß die Ex halt zum Sozialamt.....welches sich natürlich Auskunft über Verdienst des Ex holt.....hat er nix, können sie von ihm auch nichts fordern.....der Selbstbehalt bleibt ihm.
Bei KU hat er natürlich für gesteigerte Erwerbsobliegenheit zu sorgen.....aber wenn er den doch zahlt..........ist gut.

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4615 Beiträge, 247x hilfreich)

Ihr wird ja nichts "erlassen", sondern ihr steht ganz einfach nichts zu !

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#7
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 276x hilfreich)

@teufelin

Kati Ann meint, ob sich der geforderte EU summiert, wenn er nicht zahlt.
Aber wenn er nicht zahlen kann, muß ihm auch nichts erlassen werden. Richtig.
Dann muß die Ex zum Sozialamt.

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#8
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Es gibt in Ö die Regleung, daß der Vater pro Kind 20 % seines Einkommens zahlen muß, abzüglich 2 % für jedes weitere Kind. Wenn er zuerst nur eins hatte, bekommt dieses 20 %. Hat er noch eins bekommen, bekommt dann das erste 18 %? Und das zweite?

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4615 Beiträge, 247x hilfreich)

Richtig.... und hier gelten dann andere Gesetze ( wir leben schliesslich in Deutschland )
Geht sie zum SA, wird dieses sich das Geld vom Ex holen wollen. Jetzt hat er plötzlich keinen Selbstbehalt von 840 EU mehr, sondern lediglich den Sozisatz. Ausserdem wird - sofern er mit seiner Freundin zusammenlebt - jetzt das " Familiengehalt " berechnet. D.h. seine Freundin muss ihn unterhalten, damit er zahlen kann. Mit diesem Bescheid widerum geht er dann vors Familiengericht, um seinen Selbstbehalt von 840 EU wieder einzuklagen. Evtl. gehts auch schneller, wenn das SA das Schreiben seiner Freundin anerkennt, worin sie unterschreibt, dass sie nicht bereit ist, für ihren Lebensgefährten finanziell aufzukommen. Dann kommt es auf den Richter an, in wieweit er seinen Selbstbehalt kürzt.
Das war jetzt nur ein Beispiel ( Muss auch nicht so kommen ).... wollte nur damit sagen: Er ist zwar nicht gesteigert Erwerbspflichtig, wenn es um EU geht, sobald das SA aber ins Spiel kommt, zählen andere Gesetze.
@Betra,
deine Frage passt hier nicht wirklich rein, mach doch einen eigenen Thread auf, da bekommst du wahrscheinlich auch mehr Antworten. Ansonsten schau mal hier rein:
http://www.help.gv.at/Content.Node/49/Seite.490400.html
Gruß
Anna
schau mal hier rein

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