Hallo,
Habe mal eine Frage. Mein Verlobter hat Schulden, die seine Eltern verursacht haben. Da er das Erbe nicht abgelehnt hat sitzt er mit im Boot. Nun aber meine Frage: Wir wollen nun irgendwann einmal heiraten. Können die Schulden durch eine Hochzeit auch auf mich übergehen? Oder ist alles was vor einer Ehe passiert ist, für den Partner ohne von Bedeutung?
Oder muss dann bei der Hochzeit eine Gütertrennung vereinbart werden?
Ich danke schon mal vorab für die Antwort.
Lg Neli
Schulden nach einer Heirat
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- editiert vom Admin
ihr müsst halt dann wenn ihr verheiratet seit darauf achten das zb. wenn ihr eine wohnung oder ähnliches erwerbt diese nur auf dich laufen
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Sogar für Schulden, die ein Ehegatte während der Ehezeit verursacht hat, muss bis auf wenige Ausnahmen der andere Ehegatte nicht haften.
wie wäre es denn mit Nachlassinsolvenz...dann sind die Schulden wech, abgesehen davon, dass mein Vorredner Recht hat
vielen lieben dank für eure Antworten. Ihr habt mir echt sehr viel weiter geholfen.
Habe ich es also richtig verstanden alles was vor der Ehe passiert, kann dem Partner nichts passieren. Und was ist dann mit Schulden die in der Ehe passieren sollten? Dann muss man einen Ehevertrag abschließen mit Gütertrennung oder?
Hi Neli,
rechtlich kannst du für die Altschulden nicht belangt werden. Aber du hängst irgendwie schon mit drin, wenn dein Partner wegen Schuldentilgung nur ein geringes Einkommen hat und du bei den Lebenshaltungskosten einspringen musst. Ich würde von einer Heirat abraten. Muss man ja heut nicht mehr...
In der Ehe gemachte Schulden verbleiben m. W. bei dem, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Wenn dies nur dein Partner macht, ist das auch allein sein Problem. Gilt aber natürlich auch für dich.
Grüße
Hallo Neli,
nein, für die Schulden deines Zukünftigen haftest du nicht, aber...
Wenn ihr die Zugewinn-Gemeinschaft wählt und auch vielleicht mal trennt, eine neue Vermögens-Reform nicht in Sicht ist, dann....
zahlst du indirekt doch.
Denn... Minus-Beträge gibts bisher weder beim Anfangs- noch beim Endvermögen. D.h. dein Zukünftiger beginnt die Ehe nicht mit Schulden, sondern bei Null.
Grüßle
-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
-- Editiert von Schwesterchen am 28.03.2008 10:05:34
Auch bei der Zugewinngemeinschaft wird das Vermögen der Ehegatten weiterhin getrennt verwaltet (§ 1364 BGB
). Schulden gehören also auch dann nur dem Ehegatten, der sie gemacht hat. Eine Gütertrennung ist dafür nicht notwendig.
Die Vereinbarung des Güterstandes wirkt sich hauptsächlich auf den Trennungs- und den Erbfall aus.
Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es im Trennungsfall einen Ausgleichungsanspruch des Vermögenszuwachses während der Ehe. Dieser Anspruch entfällt bei der Gütertrennung. Das kann für Deine Fragestellung sowohl vorteilhaft als auch nachteilig sein.
Beispiel 1:
Anfangsvermögen Mann: -20.000€
Endvermögen Mann: + 5.000€
Anfangsvermögen Frau: +100.000€
Endvermögen Frau: +100.000€
Zugewinn Mann: 5.000€ (Schulden gelten als 0)
Zugewinn Frau: 0€
Der Mann muss an die Frau 2.500€ als Zugewinnausgleich zahlen.
Beispiel 2:
Anfangsvermögen Mann: -20.000€
Endvermögen Mann: -10.000€
Anfangsvermögen Frau: +10.000€
Endvermögen Frau: +15.000€
Zugewinn Mann: 0€ (Schulden gelten als 0)
Zugewinn Frau: 5.000€
Die Frau muss an den Mann 2.500€ als Zugewinnausgleich zahlen, obwohl der Mann 10.000€ Schulden abgebaut hat und seine Frau dazu wohl auch beigetragen hat.
In beiden Beispielen gilt bei der Vereinbarung einer Gütertrennung, dass keine Ausgleichszahlungen erfolgen.
Der gesetzliche Erbanspruch der Ehegatten untereinander ist bei der Zugewinngemeinschaft höher als bei der Gütertrennung, im Extremfall doppelt so hoch.
Für die Frage, ob Gütertrennung vereinbart werden sollte, spielt natürlich das Vermögen beider Ehegatten und ganz besonders die erwartete Entwicklung des Vermögens der Ehegatten eine sehr wichtige Rolle. Für die Frage, ob Schulden des Ehegatten übernommen werden müssen, ist der Güterstand jedoch nachrangig.
Darum wird beim Abschluss von Verträgen einschl. Darlehensverträgen nicht nach dem Güterstand gefragt. Das ist dafür nicht relevant. Wenn der Vertragspartner (z.B. die Bank) möchte, dass der Ehegatte mithaftet, dann muss er verlangen, dass dieser den Vertrag mit unterschreibt oder mindestens bürgt.
-- Editiert von hh am 28.03.2008 11:55:11
Hallo,
Ich danke euch alle für eure tollen Antworten. Ihr habt mir wirklich sehr weiter geholfen. Ich wünsche euch noch einen schönen Tag.
Lg Neli
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