Schuldhaftentlassung - Gibt es Nachteile?

17. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)
Schuldhaftentlassung - Gibt es Nachteile?

Hallo,

wir wollten die ETW verkaufen, wir würden sie derzeit aber nur einen Schleuderpreis loswerden. Die Whg bewohnen die beiden Kinder und ich. Mein Ex möchte (verständlicherweise) nicht über Jahre hinweg für Kosten wie Reparaturen etc aufkommen müssen und wollte sie trotzdem verkaufen. Das würde für uns beide bedeuten, daß wir einen Kredit aufnehmen (Differenz zum Kaufpreis, Vorfälligkeitszinsen, Maklergebühren etc). Nun war mein Vorschlag, daß er diese Summe, die er an die Bank zahlen müßte, an mich zu zahlen und er dann aus dem Grundbuch gestrichen wird. Die Bank hat ihm jetzt eine Schuldhaftentlassung vorgeschlagen. Ist das ein guter Vorschlag für beide? Was kostet sowas? Gibt es Nachteile? Oder einen besseren Vorschlag?

Vielen Dank


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Die Kosten (Bankgebühren) betragen ca. 300 Euro. Dazu kommen aber noch die Notarkosten für die Eigentumsumschreibung sowie die Kosten des Grundbuchamtes. Ich würde mal mit 1.000 bis 1.500 Euro rechnen. Bis zur Scheidung fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Aber warum sollte der Ex Dir etwas bezahlen und als Gegenleistung aus dem Grundbuch gestrichen werden??? Im Normalfall zahlt der Erwerber den "Verkäufer" aus.

:???:

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#2
 Von 
Elbereth
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe es so verstanden, daß die Immobilie derzeit so unter Wert verkauft werden müßte, daß für den Differenzbetrag zum Erwerb und für die Vorfälligkeitsentschädigung eine gewisse Summe fällig sein würde, die der Partner dann an sie zahlt, anstatt an die Bank und dafür aus der Kredithaftung entlassen wird. Dafür bekommt sie die Wohnung überschrieben.

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#3
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

@elbereth,


richtig, so ist es. Wir haben dabei kein Vermögen zu teilen, sondern den Verlust.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Teilt euch die Kosten der Eigentumsübertragung und fangt keinen Streit um Ausgleichszahlungen an. Das kostest nur Geld und freut die Anwälte (Streitwert), bringt alles nichts. Jeder Gutachter hat einen anderen Wert ... .

:cheers:

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#5
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

@armesocke,

wir haben keinen Streit. Mein Ex muß an mich auch keinen Unterhalt zahlen. Und ich kann die Wohnung weiterhin finanzieren (durch die Ausgleichszahlung), was sonst für mich schwierig wäre. Ursprünglich hatte er angeboten, mir monatlich zu helfen, aber er möchte nicht, daß es zum Faß ohne Boden wird. Mit der Zahlung ist mein Ex einverstanden. Es geht jetzt nur darum, wie wir das mit der Bank etc lösen.

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