Schuldhaftentlassung

1. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.03.2012 18:45:02
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Schuldhaftentlassung

Hallo,

nach über 20 Jahren Ehe, die keine Bilderbuchehe war, steht nun die Scheidung vor der Tür. Ich habe mich vor 2 Jahren von meinem Mann getrennt und lebe nun in einer glücklichen Beziehung. Allerdings reißt diese Trennung ein riesiges finanzielles Loch in meine Brieftasche, da wir kurz vor der Trennung mal eben ein Haus gebaut haben. Den Kredit haben beide unterschrieben und somit hafte ich mit. Allerdings gehört mir kein Stück des Grundstücks und des Hauses, mein Noch-Ehemann hatte mich gedrängt alles auf meine bereits erwachsene Tochter zu überschreiben... er wollte sichergehen, dass ich zukünftig keine Ansprüche an das Haus stellen könnte.
Desweiteren musste ich eine Vereinbarung unterschreiben, die mich für 3 Jahre zur Zahlung von monatlich 400,- Euro (1 Drittel meines Nettoeinkommens) verpflichtet , da er alleine den Kredit nicht tilgen kann. Mit Fälligkeit seiner Lebensversicherung zur Rente sollte ich die Summe dann zinslos erstattet bekommen (ich glaube da nicht dran). Nun lebt er dort zusammen mit unserer bereits erwachsenen Tochter, die sich z.Zt. in der Ausbildung befindet. Kontakt zu ihr und auch den anderen beiden erwachsenen Kindern gibt es nicht, ich weiß nicht was er ihnen erzählt hat.

Hat jemand Erfahrung mit der Schuldhaftentlassung bei Banken oder kennt sich jemand diesbezüglich aus? Ich würde gern nach der Scheidung einen Schlussstrich ziehen wollen und keine Angst haben müssen, dass irgendwann die Bank bei mir vor der Tür steht, weil er vielleicht keine Lust hat weiterzuzahlen bzw. mich komplett am Boden sehen will...

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12301.03.2012 18:45:02
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich weiß, aber dieses Thema ist im Scheidungsmandat nicht enthalten und da ich auf Prozeßkostenhilfe angewiesen bin muß das separat klären lassen... nur wie, wenn keine Mittel da sind.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
guest-12301.03.2012 18:45:02
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Muß ich wohl durch, trotzdem danke.

-- Editiert von Sunshine2004 am 01.09.2004 17:47:40

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@ Sunshine2004 ,
du hast den Kredit mit unterschrieben, somit haftest du auch. Schuldhaftentlassung kann nur mit Zustimmung deines Mannes und der Bank durchgeführt werden.

@Kanalmeister,
du gehst mir langsam sowas von auf den Senkel........... jemandem ab und an mal den Rat zu geben, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, iss ja OK. Aber du gibst ja zu JEDEM Beitrag deinen Senf dazu, indem du schreibst, dass der Ratsuchende doch erstmal n Anwalt aufsuchen sollte. Sach ma.... bekommste Provision dafür???????

Vielleicht ab und an mal ein oder zwei weiterhelfende Sätze dazu ( wenn du kannst ) ???? Dass man einen Anwalt aufsuchen kann, ist wohl jedem bewusst . Es gibt aber auch Leute, die ein solches Forum nutzen, um Infos im voraus einzuholen.

@sunshine,
das sollte eigentlich unter Zugewinn, bzw. unter Unterhaltsrelevante anrechenbare Zahlungen fallen. Also dürfte es m.E. noch im Scheidungsverfahren anerkannt werden. Somit sollte auch PKH dafür bewilligt werden.
Gruß Anna

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@ Sunshine2004 ,
du hast den Kredit mit unterschrieben, somit haftest du auch. Schuldhaftentlassung kann nur mit Zustimmung deines Mannes und der Bank durchgeführt werden.

@Kanalmeister,
du gehst mir langsam sowas von auf den Senkel........... jemandem ab und an mal den Rat zu geben, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, iss ja OK. Aber du gibst ja zu JEDEM Beitrag deinen Senf dazu, indem du schreibst, dass der Ratsuchende doch erstmal n Anwalt aufsuchen sollte. Sach ma.... bekommste Provision dafür???????

Vielleicht ab und an mal ein oder zwei weiterhelfende Sätze dazu ( wenn du kannst ) ???? Dass man einen Anwalt aufsuchen kann, ist wohl jedem bewusst . Es gibt aber auch Leute, die ein solches Forum nutzen, um Infos im voraus einzuholen.

@sunshine,
das sollte eigentlich unter Zugewinn, bzw. unter Unterhaltsrelevante anrechenbare Zahlungen fallen. Also dürfte es m.E. noch im Scheidungsverfahren anerkannt werden. Somit sollte auch PKH dafür bewilligt werden.
Gruß Anna

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#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#10
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Guck mal hier:

http://www.lsvd.de/recht/hamburg/einzel07.html

Ansonsten findest Du bei google unter dem Begriff "Schuldhaftentlassung mindestens 34 Einträge.

Gruß
A.U.

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#11
 Von 
guest-12301.03.2012 18:45:02
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anna,

das mit dem Zugewinn... ich habe meinem Mann vor 3 Jahren einen Ehevertrag unterschrieben... Gütertrennung rückwirkend ab Ehebeginn. Da sind alle Eulen verflogen und mir bleibt nur der Versorgungsausgleich.
Ich bring jetzt erst mal die Scheidung hinter mich und dann seh ich weiter.

Viele Grüße

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#12
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo sunshine,

Der Ehevertrag sagt erst einmal gar nichts. Habt Ihr den beim Notar prüfen lassen oder unter Euch ausgekungelt?

Ein guter Anwalt wird an diesem Vertrag sicher irgendeine sittenwidrige Formulierung finden, so dass Du ihn anfechten kannst. Zur Zeit läuft ja alles zu Deinem Nachteil. Deshalb gehe den Zugewinnausgleich baldmöglichst an!

Viel Glück
A.U.

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#13
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hier noch was zu Eurem Ehevertrag. Beim BGH kannst Du Dir das gesamte Urteil raussuchen.

http://www.finanztip.de/recht/familie/ehevertrag-bgh-2004.htm

Ciao
A.U.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12301.03.2012 18:45:02
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Ehevertrag wurde von einem Notar aufgesetzt. Alle Unterlagen sind seit 2 Tagen bei meiner Anwältin, die z.Zt. ein Auge drauf hat. Ich hoffe sehr, daß sie was zu meinen Gunsten findet.

Danke für den Artikel, den werde ich gleich unter die Lupe nehmen.

Viele Grüße

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#15
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo sunshine,

gern geschehen. Irgendwie muss der Karren doch aus dem Dreck zu ziehen sein!!!

Den Tipp, immer mal wieder BGH-Urteile zu lesen kann ich Dir nur wärmstens ans Herz legen.

Das hat mir auch schon ein paar Mal geholfen.
Gruß und viel Glück!
A.U.

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