Schule/get Sorgerecht

28. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tinkerch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schule/get Sorgerecht

Hallo ,

heute habe ich mal ein persönliche Frage . Es geht um meine Tochter (8). Sie geht in die 3Klasse , ist durch die neue Stichtagsregelung 1 Jahr früher eingeschult worden als es gewesen wäre wenn der Stichtag am 31.6. geblieben wäre.
Sie ist Jahrgangsjüngste und hat von Anfang an Schwierigkeiten gehabt , zwischendrin hat sie sich zwar etwas gefangen aber mittlerweile ist es so das sie nicht mehr hinterher kommt . Schlechte Noten und psychosomatische Gesundheitsstörungen sind an der Tagesordung , jeden Tag Stress weil sie nicht zur Schule will . Sie selbst sagt, sie kommt nicht mehr mit. Sie gibt sich wirklich Mühe und strengt sich an , aber es wird und wird nicht besser . Habe mir das Spielchen nun länger angeschaut und würde meine Tochter gerne freiwillig wiederholen lassen. Da ich geschieden bin und wir geteiltes Sorgerecht haben , bin ich nun etwas irritiert . Zum Vater besteht kein Kontakt, zum einen weil meine Tochter den Kontakt verweigert und zum anderen weil der Vater sich auch keine Mühe macht wenigstens telefonisch etwas Kontakt zu halten ( er fragt auch nicht bei mir oder in der Schule nach wie es ihr geht etc) . Wir haben seit Monaten nichts mehr von ihm gehört/gesehen OBWOHL wir in der gleichen Stadt wohnen, eine Reaktion auf das ihm geschickte Halbjahreszeugnis gab es keine.
Wie ist das jetzt wenn ich einen Antrag stelle , das meine Tochter das Schuljahr freiwillig wiederholt , brauche ich seine Unterschrift oder kann ich das auch alleine entscheiden ??
Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

das gSR beinhaltet ja grade, dass Entscheidungen, die nicht nur den normalen Alltag betreffen, von den Eltern gemeinsam getroffen werden. Dazu gehört auf jeden Fall die Ausbildung eines Kindes.

Du solltest den Vater mit der Bitte um Zustimmung bis zum.... anschreiben. Reagiert er nicht, kann ein Gericht seine Zustimmung ersetzen. Das wäre der korrekte Weg.

Vorab würde ich aber die Problematik auch mit der Schule klären. Bist du überhaupt sicher, dass die auf beide Unterschriften bestehen? Ich habe mehrere Schulan-/ummeldungen miterlebt, bei dem trotz gSR und Trennung nur ein Elternteil alles regeln konnte.

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"Viele Grüße mikkian"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

Wenn es Regelschulen betrifft, bedarf es normalerweise überhaupt keiner Unterschrift der Eltern, einfach wegen der Schulpflicht und weil gewisse Schulen eben gewissen Vierteln zugeordnet sind.

Hier haben wir es aber mit keiner "Regelentscheidung" zu tun. Damit ist der Vater mit im Boot. Was ich machen würde: Einschreiben mit Rückschein, nur für den Fall der Fälle. Reagiert er nicht in der gesetzten Frist, es bei der Schule mit nur Deiner Unterschrift versuchen. Klappt das nicht, dann musst Du zum Familiengericht gehen.

wirdwerden

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tinkerch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank ,

ich habe morgen einen Termin bei der Schule , bisher weiß ich noch nicht ob die Schule auf seine Unterschrift besteht .
Leider hat er in der Vergangenheit nie nachgefragt von sich aus wie es in der Schule oder sonstwo läuft , dazu kommt das seit Monaten kein Kontakt besteht . Er fährt sogar an seiner Tochter vorbei wenn sie an der Bushaltestelle steht und er ja auch da dann einfach mal fragen könnte wie es ihr geht . Bisher war es ihm immer völlig egal was die Kleine tut oder macht , brauchte ich seine Unterschrift ( zB Kinderausweis , OP´s oder sonstwas) hat er grundsätzlich sein Veto eingelegt und erst wenn das Schreiben vom gericht gekommen ist hat er eingelenkt . Ich gehe daher davon aus, das es diesmal wieder so sein könnte und das unserer Tochter natürlich überhaupt nichts bringt weil sie gesundheitlich und seelisch mittlerweile ziemlich am Ende ist wegen der Schulprobleme.... Möchte ihr das nicht länger zumuten ....

Mal angenommen die Schule verlangt keine Unterschrift
( sie kennen die Problematik mit dem Vater ) und ich ziehe es alleine durch , was könnte mir denn " passieren" wenn ich ihn nicht informiere ????

Dankeschön

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

wenn auch die Lehrkräfte und die Schulpsychologin der Meinung sind, dass das Kind die Klasse wiederholen sollte und das so schnell, wie möglich, dann wäre es mir wurscht, was der Vater aufgrund seiner fehlenden Zustimmung unternehmen würde. Wenn er sich nachweislich seit Monaten nicht kümmert, dann wird wohl niemand behaupten können, dass er die Situation besser beurteilen kann, aber der betreuende Elternteil und die LehrerInnen...

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

Am einfachsten wäre es natürlich, wenn es in Euren Schulgesetzen eine Möglichkeit gäbe, dass die Schule über die Rückstufung alleine entscheidet. Dann wären beide Elternteile draußen vor, keine Zustimmung von irgend jemandem. Sprich das doch mal an.

wirdwerden

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