Schulpflicht obwohl Schuljahr ins Ausland beendet?

9. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Carlos12123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulpflicht obwohl Schuljahr ins Ausland beendet?

Sehr geehrte Damen und Herren hier,
mein Sohn hat die Klasse 11 gerade ins ausland beendet. Er ist noch nicht 18J alt und neulich nach Deutschland wieder gekommen. muss er zur Schule in diesen 4-5 Wochen bis Ende des Schuljahres gehen? Ist das Pflicht oder hat er die Wahl? Ich habe gehoert, schulpfloicht bis Klasse 9, danach muss man nicht mehr zur schule unbedingt gehen und kann arbeiten od einen Beruf machen...Ich bitte um Erklaerung... Was sind unsere Rechte und Pflichten hier? Danke sehr

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32168 Beiträge, 5654x hilfreich)

Vollzeitschulpflicht besteht in Deutschland für 9 oder 10 Schuljahre (je nach Bundesland).

Zitat (von Carlos12123):
schulpfloicht bis Klasse 9, danach muss man nicht mehr zur schule unbedingt gehen
Nö. Muss man nicht. Dann hat man den Abschluss Klasse 9 oder 10.
Wozu hat er die 11 gemacht?
Kein Bock auf noch paar Wochen und danach aufs Abitur?

Man frage den Vertrauenslehrer dieser Schule.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Carlos12123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö. Muss man nicht. Dann hat man den Abschluss Klasse 9 oder 10.
Wozu hat er die 11 gemacht?
Kein Bock auf noch paar Wochen und danach aufs Abitur?


Hallo. Er hat die Klasse 11 ins Ausland gerade beendet und kam er nach D neulich. Muss er dann die schule besuchen od koennte / duerfte er vom Schulpflicht diese 4-5 wochen befreit sein?
(Editiert - vielleicht lesen Sie einfach mal die Antworten in Ihrem anderen Thread...)
Carl.

-- Editiert von Moderator am 11.06.2022 16:29

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32168 Beiträge, 5654x hilfreich)

Warum will er denn befreit werden?
Wann wird der Sohn denn 18?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Carlos12123):
Ich habe gehoert, schulpfloicht bis Klasse 9, danach muss man nicht mehr zur schule unbedingt gehen und kann arbeiten od einen Beruf machen...

Schulpflicht besteht bis zum 18.Geburtstag - und in einigen Bundesländern sogar noch darüber hinaus, nämlich bis zum Ende des Schuljahrs, in dem der Betreffende 18 wird.

Die Schulpflicht wird auch erfüllt durch den Besuch der Berufsschule bei einer Berufsausbildung.

Da er noch nicht 18 ist und keine Berufsausbildung macht, muß er bis zum Ende des Schuljahres zur Schule gehen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32168 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Schulpflicht besteht bis zum 18.Geburtstag - und in einigen Bundesländern sogar noch darüber hinaus, nämlich bis zum Ende des Schuljahrs, in dem der Betreffende 18 wird.
Wo steht denn das?
In Deutschland gilt die Vollzeitschulpflicht (je nach Bundesland) bis zum Abschluss des 9. oder 10. Schulbesuchsjahres.
Zitat (von eh1960):
Da er noch nicht 18 ist und keine Berufsausbildung macht, muß er bis zum Ende des Schuljahres zur Schule gehen.
Nein. Aus diesen Gründen nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo steht denn das?


Im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Zitat (von Anami):
In Deutschland gilt die Vollzeitschulpflicht (je nach Bundesland) bis zum Abschluss des 9. oder 10. Schulbesuchsjahres.


Das ist in den verschiedenen Bundsländern sehr unterschiedlich geregelt. Manche Bundesländer sehen ein Ende der Schulpflicht nach dem 12. Schuljahr oder dem Erreichen der Hochschulreife vor, so dass die Schulpflicht auch vor dem 18. Geburtstag enden kann.

Die meisten Bundesländer sehen aber ein Ende der Schulpflicht nach dem 9. oder dem 10. Schuljahr vor. Man muss also in das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes schauen um festzustellen, wann die Schulpflicht endet.


-- Editiert von hh am 14.06.2022 14:16

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32168 Beiträge, 5654x hilfreich)

Die Aussage war:

Zitat (von eh1960):
Schulpflicht besteht bis zum 18.Geburtstag


Das habe ich in keinem Landesschulgesetz gefunden.
Die Vollzeitschulpflicht gilt für 9 oder 10 Schuljahre. Das Alter des Schülers ist nicht relevant.

Nur im Bundesland RLP ist besonderes geregelt:
[i]§ 7 Dauer des Schulbesuchs
Die Schule ist nach näherer Bestimmung dieses Gesetzes in der Regel für die Dauer von zwölf Schuljahren zu besuchen.
Oder eben dort nach § 9 näher bestimmt ist auch nach Klasse 9 oder 10 das Ende der Vollzeitschulpflicht erreicht.

https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-SchulGRP2004rahmen

Ich weiß, dass es auch die weitergehende Schulpflicht gibt.

-- Editiert von Anami am 14.06.2022 17:29

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das habe ich in keinem Landesschulgesetz gefunden.


In keinem Bundesland endet die Schulpflicht taggenau mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

In NRW endet die Schulpflicht mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wurde (§ 38 Abs 3 SchulG NRW).

In Baden-Württemberg endet die Berufsschulpflicht mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wurde (§ 78 Abs. 1 SchulG BW).

In Mecklenburg-Vorpommern endet die Schulpflicht mit dem Ablauf des Schulhalbjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wurde (§ 42 Abs 2 Nr. 2 SchulG MV).

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#9
 Von 
Carlos12123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da er noch nicht 18 ist und keine Berufsausbildung macht, muß er bis zum Ende des Schuljahres zur Schule gehen.

Falls er nicht mehr diese 3-4 wochen zur Schule geht, darf er kein Kindergeld haben? Darf er kein KiGe beantragen, da er keinen Anspruch darauf hat? (Ohne Schulbesuch)?
Der Jobcenter will einen Kindergeld Antrag fuer das Kind sehen. Wieso denn?
Darf man auf das Kindergeld in dieser Zeit, in der er nicht zur Schule geht , verzichten?
Danke sehr.

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#10
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(943 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Da er noch nicht 18 ist und keine Berufsausbildung macht, muß er bis zum Ende des Schuljahres zur Schule gehen.


Das ist so nicht richtig. Der Schüler hat - wenn ich den TE richtig verstanden habe - für das Schuljahr 21/22 bereits ein Jahresendzeugnis. Damit ist seine Schulpflicht für dieses Halbjahr erfüllt. Auch in Deutschland muss man wenn man das Jahresendzeugnis in der Hand hält und dann in ein Bundesland mit späteren Ferien wechselt nicht mehr in die Schule.

Mal davon ab das ihn natürlich so kurzfristig auch keine Schule mehr aufnehmen würde...


Zitat (von Carlos12123):
Falls er nicht mehr diese 3-4 wochen zur Schule geht, darf er kein Kindergeld haben? Darf er kein KiGe beantragen, da er keinen Anspruch darauf hat? (Ohne Schulbesuch)?


Kommt halt drauf an was für nächstes SJ geplant ist. Geht er da regulär in die 12te Klasse?

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Kommt halt drauf an was für nächstes SJ geplant ist. Geht er da regulär in die 12te Klasse? Das ist völlig schnuppe - der Sohn ist minderjährig und daher besteht immer KG-Anspruch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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