Schulwechsel

14. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)
Schulwechsel

Die Mutter möchte unsern Sohnematz (wird 9 Jahre) von der Grundschule nehmen und auf eine andere Grundschule schicken. Mitten im laufenden Schuljahr, völlig überstürzt. Die Schulleitung der jetzigen Schule war - ebenso wie ich - völlig überrascht und sieht nicht den geringsten Grund für eine Umschulung, sogar im Gegenteil, es sei für den Wurm schädlich.
Der Direktor hat sogar das Jugendamt eingeschaltet und eine Konferenz veranstaltet : Jugendamt, Lehrer, Schulspschologin, Eltern - Ergebnis : Alle halten den Schulwechsel für schädlich für das Kind, bis auf eine Person, die Mutter.
Ich wohne leider ein paar hundert Kilometer von Kind & Mutter entfernt, aber nun habe ich erfahren, dass die Mutter das Kind tatsächlich umgemeldet hat, ohne meine Zustimmung, und ohne mich zu informieren. In einer Woche soll sie in die neue Schule (es gibt, wohlgemerkt keine Kindeswohlgründe für eine Umschulung).
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, nur nebenbei.
Kann man da etwas machen ? Einen Eilantrag beim Familiengericht ? Oder beim Verwaltungsgericht ?
Durch Detektivarbeit fand ich heraus, welche die neue Schule sein soll, und ich habe sowohl der neuen als auch der alten Schule formell mitgeteilt, dass ich dem Schulwechsel nicht zustimme.
Die alte Schule macht sich Sorgen um das Kind, die neue meint doch tatsächlich "die Unterschrift der Mutter reicht".
Oder muss ich hinnehmen, dass das Kind von der Mutter einfach unnötig und schädlich auf eine andere Schule geschickt wird ?
"Gegen eine Mutter kommt man nicht an." ? Oder doch ?
Danke für Ratschläge.
Theodor

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8 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Theodor,

nein, gewiss müssen Sie es nicht hinnehmen, wenn aufgrund des alleinigen Willens der Mutter eine Umschulung des Kindes erfolgt vor dem Hintergrund, dass sowohl Schulverwaltung, als auch Jugendamt dieses als gegen das Wohl des Kindes ansehen.

Meine Frage:
Warum wurde das Kind umgemeldet? Welche Gründe wurden dafür vorgetragen?

Generell gilt, wenn die Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt leben, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, Ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.

Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklungen des Kindes haben. Dieses gilt auch für die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.

Stellungnahme

Hier muss also bestimmt werden, ob in Ihrem speziellen Fall die Ummeldung an eine andere Schule, eine Regelung von erheblicher Bedeutung für das Kind ist. Dieses bestimmt sich u.a. nach der Erheblichkeit der Auswirkung des Schulwechsels auf die weitere Entwicklung Ihres Kindes und auf sein Kindeswohl. Ist ein Fall von erheblicher Bedeutung gegeben, könnten Sie die Ummeldung durch Ihr Veto verhindern, eine alleine Maßnahme der Mutter also nicht rechtens.

Die Gutachten des Jugendamtes und die Stellungnahme der Schulverwaltung müssen natürlich zusätzlich zum Kriterium, dass der Schulwechsel an sich unnötig sei, auch aufweisen, dass es eine Gefährdung für die weitere Entwicklung für das Kind sei.

Sollte sich auf privater Ebene mit Ihrer Frau kein Konsens erreichen lassen, so empfehle ich Ihnen einen Eilantrag beim zuständigen Familiengericht zu stellen bezüglich einer Entscheidung im vorliegenden Fall.

Mit freundlichen Grüßen,

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#2
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Danke, Bobo, so sehe ich es auch. Der Eilantrag an das Gericht ist schon raus, eine Beschwerde an die Schulaufsicht gegen die neue Schule auch.
"Offizieller" Grund der Mutter ist die angebliche Überforderung des Kindes in der Ganztagsschule. Das bestreiten die Lehrer und Betreuer ("Quatsch").
Die wahren Gründe : Die Mutter hat sich mit dem gesamten Lehrkörper zerstritten, und auch mit der Elternvertretung. Sie möchte aus dem Umfeld heraus, der Sohn wird dann eben geopfert. - Wegen des Alters des Kindes und der Ganztagsschule müsste sie nun teilzeit arbeiten - die neue Schule ist nur halbtags. Die Umschulung wird ja Schwierigkeiten bereiten, so dass sie einen erhöhten Betreuungsaufwand behaupten kann, der sie an der Arbeit hindert. - Raffiniert ist sie schon. Ach ja, Umgangsboykott nun auch schon seit 18 Monaten...
Theo

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Theodor,

gern geschehen.

Es ist natürlich wieder schade zu lesen, dass Streitigkeiten seitens der Mutter auf Kosten des Kindes ausgetragen werden. Aber Sie haben ja bereits das nötige veranlasst.

Bezüglich des Verweigerns des Umgangs mit Ihrem Kind empfehle ich Ihnen den Beitrag:

Thema: Nicht alltägliches Problem eines alleinerziehenden Vaters bezüglich Ferienregelung! vom Leser Johnny

Dort habe ich versucht einen Großteil der Interessen in Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen plausibel zu machen. Vielleicht lesen Sie ihn sich ja mal durch. Denn eine Verweigerung des Umgangs ist unter normalen Umständen keineswegs rechtlich.

Mit freundlichen Grüßen,

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Na ja, ich bin auch Jurist, und der Streit mit der Ex-Gattin hat schon Richter bei 12 verschiedenen Gerichtsverfahren, zwei Gutachten, 6 Anwälte, ungezählte Jugendamtsmitarbeiter, Lehrer etc. etc. ordenlich beschäftigt. Ich habe gerade den siebten Leitzordner eingeweiht. Das BGB kenne ich ganz gut, demnach auch das was bei Jonny stand. Die Realität der Familiengerichte und die Narrenfreiheit der Mütter macht daraus leider etwas anderes.

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#5
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Theodor,

genau diese Erfahrung, daß Gesetze, die zum Wohl des Kindes und zwar ausschließlich für dessen Wohl geschaffen wurden, vor Familiengerichten nur selten gelten, haben wir auch machen müssen.

Und für Mütter gelten die Gesetze sowieso nicht. Die machen halt einfach und als Mann ist man immer in der Zwangslage, hinterher zu laufen, um auf dieses agieren zu reagieren.

Ich bin auch Mutter, wiederverheiratet, aber trotzdem sieht mein Sohnemann, auch 9, seinen Papa, so oft die beiden das möchten.

Leider hat mein Ehemann mit seinen beiden Söhnen nicht so ein Glück. Das Familiengericht hat entschieden, daß das Umgangsrecht auszusetzen ist, zum Schutz der Kinder, weil die Mutter es nicht will und den Kindern wörtlich: "...das Umgangsrecht im Nachhinein absichtlich vermist". Der große Sohn (heute 8) hätte durch diesen ständigen Druck der Mutter bereits seelischen Schaden genommen (das hat die Mutter vorgetragen, bewiesen ist das bis heute nicht). Der Sohn hat in seiner Anhörung deutlich kundgetan, daß er seinen Papa sehen möchte. Hat das Gericht schlicht nicht interessiert. Das Kind wäre "durcheinander", wörtlich das Gericht.

Die Mutter hat das Kind zum Psychologen gebracht, hat sich gegenüber dem Vater vehement geweigert, den Namen preiszugeben oder auch nur ansatzweise einen Termin o.ä. zu benennen (gemeinsames Sorgerecht!!!) und dieser Psychologe hat dann angeblich entschieden, daß das Kind "zur Ruhe kommen muß". Erfahren hat mein Mann das durch einen einzigen Schriftsatz der Gegenseite. Der kam, als die "Behandlung" bereits beendet war, wenn sie denn stattgefunden hat. Der Vortrag war dann so: Der Psychologe hat auch gesagt, daß mein Sohn nicht mehr zum Vater soll, sondern Ruhe braucht.

Das war das, was das Gericht hören wollte. Ein Mann verläßt seine Frau und hat hinterher noch die Dreistigkeit, seine Kinder sehen zu wollen.

Das Gericht hat sich trotz 12 !!! Anträgen schlicht nicht dazu herabgelassen, der Mutter nahe zu legen, dem Vater auch nur ansatzweise Auskunft über derartige Vorgänge wie diese psychologische Behandlung zu geben.

Das Jugendamt hatte damals dafür plädiert, "jemand anderen" (gemeint war die Mutter), aber nicht das Kind, zum Psychologen zu schicken. Darüber hat das Gericht furchtbar hergezogen, da der Sachbearbeiter beim Jugendamt ein Mann war.

Sie war mit den beiden Kindern während der Zeit, in der der Rechtsstreit "Umgang" bereits gerichtlich anhängig war, im Ausland im Urlaub (immer noch gemeinsames Sorgerecht!!!) . Mein Mann wußte von nichts und weiß bis heute nichts. Auch das hat das Gericht nicht interessiert.

So und damit die Mutter keinen Grund mehr hat sauer zu sein, dürfen sich Kinder und Vater nicht mehr sehen.

Tolle Gerechtigkeit, aber leider gängige Praxis auf Familiengerichten. Ich habe vergessen, daß es sich bei dem Gericht um eine Vorsitzende Richterin gehandelt hat (selbst geschieden). Die wird wissen, wie es geht. Deren Mann möchte ich nicht gewesen sein.

Man kann nur hoffen, daß aus solchen kleinen Erdenbürgern irgendwann trotzdem tolle große Mitbürger werden, und keine Egoisten (wie die Mütter).

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Theodor, guten Tag Runa,

ja, Prozesse im Familienrecht können oft sehr nervig, ärgerlich und sich über Jahre hinwegziehen, ohne dass wirklich was entschieden wird.

Was wir z.B. tun in der Rechtsanwaltskanzlei, in der ich arbeite, wenn sich derartige Umstände ergeben, wie sie Runa beschrieben hat, ist, wir stellen einfach Antrag auf Befangenheit des Richters, oder wir gehen in Berufung / Revision. Sogar bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) und das erfolgreich.
Man sollte eine "ungerechte" Rechtsprechung ohne Reaktion keinesfalls akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Bobo,

danke für Deine Antwort. Den Befangenheitsantrag haben wir auch gestellt. Folgende Situation (jetzt schon sorry für die langen Ausführungen, aber es ist so ungeheuerlich):

Die Richterin hat 7 (!!!) Monate gebraucht, um zum Umgang zu verhandeln und das Kind anzuhören. Sie wußte, daß mein Mann seinen großen Sohn nicht mehr gesehen hat, weil es die Mutter eben nicht wollte. Der Kleine war damals gerade ein Jahr alt.

Nachdem die Richterin aber wie schon beschrieben, dem Kind "Durcheinandersein" bescheinigte, obwohl sie es war, die in der Anhörung des Kindes am 04.10.2001 festgestellt hat, daß die Mutter Druck ausübt, hat mein Mann einen Befangenheitsantrag gestellt u.a. auch mit der Begründung, daß das Gericht eben 7 Monate in Kenntnis der Umstände gebraucht hat, um das Kind anzuhören.

Der Antrag zum Umgang datierte vom 16.03.2001, verhandelt wurde er erstmals am 05.10.2001. (Mein Mann ist seinerzeit am 23.03.2001 ausgezogen)

Es ging u.a. in dem Befangenheitsantrag darum, daß das Gericht so lange gebraucht hat. Davon, daß noch angegeben wurde, daß die selbe Richterin bereits einen Prozeßbetrug, eine falsch abgegebene EV begangen durch die KM nicht berücksichtigt hat, ja sogar dafür noch PKH gegeben hat, hat die Richterin überhaupt nicht in das Protokoll aufgenommen. Sie hatte hierzu seinerzeit angegeben wörtlich:"Ich hatte keine Zeit, Ihren Schriftsatz zu lesen". Einen Zeugen, der z.B. den Prozeßbetrug bestätigen konnte, hat sie "als Freund des wohl streitsüchtigen Antragsgegners" (es ging um die Wohnungszuweisung) abgelehnt und nicht gehört. Auch, daß bemängelt wurde, daß das Gericht untätig blieb, obwohl es um die Verletzungen des gemeinsamen Sorgerechts durch die KM wußte, fehlte in dem Protokoll.

Was jetzt kommt, klingt unglaublich, war aber wirklich so:

Die Richterin hat in ihrem Protokoll zum Befangenheitsantrag nicht wie vorgetragen geschrieben, daß die Anhörung des Kindes (!!!) 7 Monate gedauert hat. Sie hat geschrieben, der Antragsteller bemängelt, daß die Anhörung des Gerichts (!!!) 7 Monate gedauert hätte. Aus dem Wort "Kind" hat sie "Gericht" gemacht!

Das Protokoll haben wir nicht zu sehen bekommen. Das wurde uns erst mit dem Ablehnungsbescheid des OLG Celle zugesandt, welches entschieden hat, daß der Befangenheitsantrag abzulehnen ist, da das Gericht die Parteien ja angehört hat. Das stimmt auch.

Nur zur Erklärung:

Es wurde am 11.06.2001 ein Eil-Antrag auf Mitnahme des großen Jungen in den Urlaub gestellt. Verhandelt wurde dieser Antrag am 26.06.2001. Wir wollten am 30.06.2001 fahren. Am Schluß der Verhandlung hat die Richterin wörtlich zu unserem Anwalt gesagt: "Meine Entscheidung verkünde ich am Schluß der Sitzung. Sie brauchen gar nicht anrufen, meine Entscheidung stelle ich schriftlich zu. Mein Büro erhält Anweisung, Ihnen keine Auskunft zu geben".

Und genauso kam es auch. Unser Anwalt hat trotzdem angerufen und erhielt von der Justizangestellten die Auskunft, daß ihm gegenüber Auskunftssperre erteilt worden war.

Der 30.06.2001 war ein Samstag. Unser Anwalt ist ins Büro gefahren, hat die Post geholt und hatte tatsächlich an diesem Tag den Ablehnungsbeschluß in den Händen. Auszug zur Begründung: "....schien es dem Kindeswohl angemessen, den bestehenden Zustand beizubehalten und eine Umgangsregelung für das Kind nicht gegen den Willen (!!!) seiner Hauptbezugsperson (angeblich die Mutter-Anmerk. von mir) zu treffen" Das ist ein gemeinsames, eheliches Kind, an welchem gemeinsames Sorgerecht bestand. Ich und nicht nur ich dachte, ich spinne. "Dieser Beschluß ist nach § 620 c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar."

Die Mutter allerdings wußte bereits am 22.06.2001, daß sie wieder "durchgekommen" ist. Sie hat nämlich bei uns angerufen und syffisant einen "schönen Urlaub" gewünscht. Erklärung Ende

Wieder zum Befangenheitsantrag:

Die werte Richterin hat 12 Stunden vor Ablauf der Wochenfrist bei Befangenheitsanträgen den Beschluß des OLG Celle mit einer Ladung zum nächsten Termin innert einer Woche (!!!) (26.10.2001) verfaßt. Das konnte sie plötzlich. Mein Mann hat dann nicht mehr gekonnt. Soviel Rechtsbeugung auf einmal war ihm schlicht nicht nachvollziehbar. Er hat der Richterin geschrieben, daß er es ihr nicht gönnt, sich an seinem Gesicht zu ergötzen. Sie hat ihn daraufhin ausgelacht. Es ist nicht gesponnen, es war wirklich so.

Und so geht das auf diesem Gericht nur. Ich habe hierzu noch in einem anderen Beitrag geschrieben, was uns kürzlich erst wieder passiert ist. Da hat das Zivilgericht (!) gleiches Amtsgericht der Mutter zugestanden, daß sie berechtigt war, von dem Konto meines Mannes rund 8.500,00 DM zu stehlen, weil er ja schließlich keinen Unterhalt gezahlt hat. Weiter hat das werte Gericht aus einer Klage auf Schadenersatz aus Unterschlagung einen Gesamtschuldnerausgleich gemacht, der guten Frau mehr Geld zur Aufrechnung zugestanden, als sie selbst angegeben hat und hat dann entschieden, daß im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleiches (!!!) mein Mann mehr zu zahlen hat, weil er mehr verdient.

Hast Du das schon mal gehört? Ich glaube, ich habe den Begriff Gesamtschuldner all die Jahre falsch verstanden.

Wir hatten seinerzeit wegen Unterschlagung und 11 weitere Straftaten (Prozeßbetrug, falsche EV, Vortäsuchen einer Straftat, PKH-Betrug usw.) Strafantrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat das gesamte Verfahren damals nach § 153 StPO eingestellt, mit der Begründung: "Es handelt sich offensichtlich um die Aufarbeitung der ehelichen Auseinandersetzungen".

Und so geht das immer weiter.

Das macht keinen Spaß. Ich hatte auch hier im Forum die Frage gestellt, ob man das gesamte Gericht ablehnen kann. Vielleicht weißt Du was darüber. Verhandlungen beginnen dort oben mit dem Satz: Ach Sie Herr ....., von Ihnen habe ich schon gehört."

Toll oder?

Wir sind derzeit dabei, daß gesamte Verfahren, welches nun schon 2 1/2 Jahre läuft, als eine Art Buch im Internet zu veröffentlichen. Es ist schlicht ungeheuerlich, was dort oben passiert.

Ich selbst habe lange Zeit als RA-Gehilfin gearbeitet. Ich habe aufgrund dieser Scheidung nebst Folgesachen meinen Job aufgegeben, ich konnte nicht mehr. Was in dieser Scheidung passiert ist, habe ich nicht, aber auch überhaupt nicht, nachvollziehen können. Selbst unser Anwalt war/ist verzweifelt, er hat es schlicht nicht verstehen können.

Mit freundlichen Grüßen




0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Edwin Kunz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Anwalt sagt mir, dass ein Befangenheitantrag an den befangen Richter/in selbst gestellt werden muss. Aus obigen Beiträgen geht hervor, dass das OLG den Antrag zurückwies. Wo stellt man nun einen Antrag?
Habe ähnliches Problem. Seit zwei Jahren kommt es zu keinen geregelten Ferien, da die Mutter den Umgang so gestaltet, wie es ihr beliebt, selbst nachdem ihr Zwnagsgeld angedroht wurde, was aber dann auf Antrag nicht bewilligt wird.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

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