Hallo,
wer haftet in folgenden, fiktiven Fall?
Der sechs , zehn, vierzehn, siebzehn jährige Max geht von der Schulbushaltestelle heim und tritt absichtlich in das Auto des Herrn Nörgler eine Delle, das auf der Straße des direkten Schulheimweges geparkt ist.
Haftet für den Schaden die Schule, die Eltern, Max bis zu 30 Jahre später sobald er über 1023€ netto [pfändungsfreigrenze] verdient bzw. müssen die Eltern das Geld für die Behebung des Schadens vorstrecken und später evtl. von Max zurück fordern selbst wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Danke.
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Schulweg - Aufsichtspflicht - Haftung Sachschäden
27. Dezember 2013
Thema abonnieren
Frage vom 27. Dezember 2013 | 19:20
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Schulweg - Aufsichtspflicht - Haftung Sachschäden
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#1
Antwort vom 28. Dezember 2013 | 09:32
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
evtl. hier die Frage stellen:
http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=39
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
#2
Antwort vom 28. Dezember 2013 | 12:27
Von
Status: Unbeschreiblich (38324 Beiträge, 13977x hilfreich)
Ist doch eigentlich klar. Ab 7 Jahren haftet der Schüler selbst. Denn ein Tritt in ein Auto, dadurch entsteht nicht ein Schaden aufgrund des fließenden Verkehrs. Wenn die Forderung nicht verjährt ist, haftet also das Kind.
Steht so im BGB.
wirdwerden
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