Schulweg - Aufsichtspflicht - Haftung Sachschäden

27. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
HighTech
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Schulweg - Aufsichtspflicht - Haftung Sachschäden

Hallo,
wer haftet in folgenden, fiktiven Fall?

Der sechs , zehn, vierzehn, siebzehn jährige Max geht von der Schulbushaltestelle heim und tritt absichtlich in das Auto des Herrn Nörgler eine Delle, das auf der Straße des direkten Schulheimweges geparkt ist.

Haftet für den Schaden die Schule, die Eltern, Max bis zu 30 Jahre später sobald er über 1023€ netto [pfändungsfreigrenze] verdient bzw. müssen die Eltern das Geld für die Behebung des Schadens vorstrecken und später evtl. von Max zurück fordern selbst wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Danke.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ist doch eigentlich klar. Ab 7 Jahren haftet der Schüler selbst. Denn ein Tritt in ein Auto, dadurch entsteht nicht ein Schaden aufgrund des fließenden Verkehrs. Wenn die Forderung nicht verjährt ist, haftet also das Kind.

Steht so im BGB.

wirdwerden

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