Hallo zusammen,
Ich bin seit September letzten Jahres mit einem Inder zusammen der leider Illegal in Deutschland ist. Nun bin ich im 4ten Monat schwanger. Ich möchte alles vor der Geburt regeln, weil ich aufgrund eines werdenden Kaiserschnittes in den ersten Wochen kaum bewegen kann. (Erfahrung aus 2 vorhandenen KS). Sowie möchte ich die Vaterschaftsanerkennung vorher klären. Nun stellt er sich quer, das er es vorher nicht unterschreiben möchte, da er ja weiß das er abgeschoben wird. Aber nach der Geburt wird es wohl kein Problem sein, weil dann ist er ja Papa und darf hier bleiben. Unsere Beziehung steht auf der kippe und ich bin kurz davor mich zu trennen (verschiedene Gründe wie zbs. Er lernt kein Deutsch kümmert sich nicht um Papiere usw). Es macht mich super wütend das er so denkt und ich es nicht vor der Geburt klären kann. Aus trotz habe ich nun gesagt, das ich es dann nach der Geburt nicht will. Desweiteren brauch er dafür ja Ausweis bzw Reisepass. Für den Reisepass war er letztes Jahr in Spanien (dort bekommt man ihn einfacher). Er sagt, den bekommt er Anfang nächsten Jahres. Ich möchte aber nicht bis Anfang nächsten Jahres warten, bis er anerkennen kann das er der Vater ist, und ich dann für das Kind Geld bekomme. Davon mal ganz abgesehen, die Grundsicherung da nicht mitmachen wird.
Könnt ihr mir da helfen was ich nun machen soll? Ich bin langsam echt am Ende.
-- Editiert von Moderator am 15.04.2021 15:41
-- Thema wurde verschoben am 15.04.2021 15:41
Schwanger, Erzeuger Illegal
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Mal ne blöde Frage: da er illegal hier ist wird er vermutlich/hoffentlich auch nicht arbeiten. Was für ein Unterschied macht es dann, ob er die Vaterschaft anerkannt hat? Geld ist doch sowiso nicht zu holen.
Bezüglich der Vaterschaft: Hol dir Hilfe beim Jugendamt. Die Kümmern sich auch um solche Dinge. Aber ich bin mir nicht sicher, ob du Anspruch darauf hast, das er es vor der Geburt macht.
Weiter viel Freude in der Kugelzeit. Soweit das möglich ist.
1. Kein Mensch ist illegal.ZitatErzeuger Illegal :
Also:
Der indische werdende Vater hat keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
So einfach ist es aber nicht wirklich. Da bildest du dir was ein.ZitatAber nach der Geburt wird es wohl kein Problem sein, weil dann ist er ja Papa und darf hier bleiben. :
Wegen deiner KS-Probleme willst du also, dass die biologische Vaterschaft vor der Geburt festgestellt wird?
Wo ist dein Problem? SEIN Problem ist der noch fehlende spanische Pass. Ob er ihn bekommt und ob der nützlich ist, weiß man jetzt nicht.
Das würde ich auch nicht wollen und das hat gar nichts mit fehlendem Aufenthaltsrecht zu tun.ZitatNun stellt er sich quer, das er es vorher nicht unterschreiben möchte, :
Das ist ja allein deine Entscheidung und ändert nichts daran, dass er Vater wird und keine gültigen Papiere hat.Zitatund ich bin kurz davor mich zu trennen :
Davon ab: Wer hier kein Recht zum Aufenthalt hat, hat es schwer, an Papiere zu kommen und deutsch zu lernen und die Behörden zu verstehen. Offenbar verstehst du auch nicht alles und ruderst in seltsamen Gewässern.
Nun ja, trotzige werdende Mütter tun das dann eben. Das ist allein DEIN Problem.ZitatAus trotz habe ich nun gesagt, das ich es dann nach der Geburt nicht will. :
Achso---Es geht ums Geld--- da kann ich dich beruhigen. Auch ohne einen Vater anzugeben, zahlt der Staat für dich und für das Kind soviel, dass für den notwendigen Unterhalt gesorgt ist.Zitatund ich dann für das Kind Geld bekomme. Davon mal ganz abgesehen, die Grundsicherung da nicht mitmachen wird. :
Dann eben für 3 Kinder und für dich.
Der Vater kann dann später mit richtigen Papieren versuchen, wegen seines Kindes hier in D. ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Und auch für den Unterhalt (zumindest für sein eigenes Kind) zu sorgen.
Das ist dann allein seine Sache, wie er das schafft.
...ist eigentlich keine Frage des Ausländerrechts.
-- Editiert von Anami am 15.04.2021 15:13
-- Editiert von Anami am 15.04.2021 15:14
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ZitatNun stellt er sich quer, das er es vorher nicht unterschreiben möchte, :
Er muss es nicht und man hat auch keinen Rechtsanspruch darauf.
Zitatda er ja weiß das er abgeschoben wird. :
Das ist eine merkwürdige Begründung ...
So, was haben wir?
Einen Inder, der sich offensichtlich ohne Papiere in Deutschland aufhält. Der hier ein Märchen von Spanien erzählt, denn die Papiere kommen nun mal aus Indien, einerlei, ob die von der indischen Botschaft in Madrid oder aber von der in Berlin weiter verteilt wird.
Eine Anerkennung einer Vaterschaft ist nur möglich mit Papieren, also, einerlei ob vor oder nach der Geburt, ist das derzeit nicht möglich. Ohne Papiere läuft nun mal gar nichts. Und dass die Papiere aus Spanien echt sind und in Deutschland dann anerkannt werden, sorry, da hab ich so meine begründeten Zweifel.
Keine Ahnung, was sich die glückliche Mutter von der Vaterschaftsanerkennung verspricht. Wie will jemand in Deutschland seine Vaterrolle verantwortungsvoll ausüben, wenn er hier gar nicht existieren darf, die Sprache nicht beherrscht und auch nicht lernen will? Ich habe zwar ein gutes Vorstellungsvermögen, aber dafür reicht nicht mal das aus.
Bei einer Vorstellung bin ich mir jedoch absolut sicher: Unterhalt wird es von dem Vater nicht geben. Aber, die Fragestellerin scheint ja Erfahrung mit Finanzierung ihres Lebensunterhalts durch die öffentliche Hand zu haben. Wird sich nichts ändern. Die Unterhaltsvorschusskasse leistet für das Kind, für sich selbst bekommt sie weiterhin ALG II + Alleinerziehendenzuschlag, also, was solls?
wirdwerden
Oh wow, danke für die "netten" Antworten. Das das alles nicht so prickelnd ist, weiß ich selbst.
ZitatMal ne blöde Frage: da er illegal hier ist wird er vermutlich/hoffentlich auch nicht arbeiten. :
Doch, tut er, auch nicht legal.
ZitatSo einfach ist es aber nicht wirklich. Da bildest du dir was ein. :
Nein, nicht ICH bilde mir was ein, denn das war SEINE Aussage, nicht meine.
ZitatKeine Ahnung, was sich die glückliche Mutter von der Vaterschaftsanerkennung verspricht. Wie will jemand in Deutschland seine Vaterrolle verantwortungsvoll ausüben, wenn er hier gar nicht existieren darf, die Sprache nicht beherrscht und auch nicht lernen will? Ich habe zwar ein gutes Vorstellungsvermögen, aber dafür reicht nicht mal das aus. :
Glücklich, davon kann im Moment überhaupt nicht die Rede sein. Ich bin mir dessen bewusst,daß er seine vaterrolle nicht ausüben wird. Dafür spricht zuviel dagegen. Nicht nur das genannte.
ZitatBei einer Vorstellung bin ich mir jedoch absolut sicher: Unterhalt wird es von dem Vater nicht geben. Aber, die Fragestellerin scheint ja Erfahrung mit Finanzierung ihres Lebensunterhalts durch die öffentliche Hand zu haben. Wird sich nichts ändern. Die Unterhaltsvorschusskasse leistet für das Kind, für sich selbst bekommt sie weiterhin ALG II + Alleinerziehendenzuschlag, also, was solls? :
wirdwerden
Schön sich ein Urteil zu bilden, wenn man eine andere Person nicht kennt.
Ich bin leider aufgrund Krankheit von einer Amtsärztin, arbeitsunfähig geschrieben. Ich würde lieber NICHT dem Staat auf der Tasche liegen. Aber meine Gesundheit macht da leider nicht mit.
Und NEIN, unterhaltsvorschuss bekomme ich eben nicht EINFACH SO. Dafür muss der Vater angegeben sein.
-- Editiert von Juma89 am 15.04.2021 17:06
Hallo,
ZitatErzeuger Illegal :
hast du ihn bei "Bauer sucht Frau" kennengelernt?
edy
Der Vater sollte angegeben sein. Aber es müssen keine Dokumente vorgelegt werden. Du bekommst Unterhaltsvorschuss, selbst bei der Angabe "Vater unbekannt." Es geht da nur um die Möglichkeit der Realisierung der Gelder, mit denen der Staat in Vorlage gegangen ist.
Entschuldige meinen etwas ruppigen Ton. Es ist Dein Recht, auf ALG II Basis zu leben, kein Problem. Aber, bitte, in der Situation noch ein drittes Kind zu zeugen, da fehlt mir schon das Verständnis. Du krank, also angezählt, zwei Kinder da, und jetzt dieser Vater des dritten Kindes. Schlimmer geht es doch nimmer.
Nur, Dein finanzieller Zustand wird sich nicht verschlechtern. Alles wird weiter gezahlt und fürs dritte Kind wird auch gesorgt werden.
wirdwerden
ZitatDer Vater sollte angegeben sein. Aber es müssen keine Dokumente vorgelegt werden. Du bekommst Unterhaltsvorschuss, selbst bei der Angabe "Vater unbekannt." :
Nein, eben nicht. Ich habe mit denen telefoniert, und ich bekomme nur unterhaltsvorschuss wenn der Vater angegeben ist. Zumindest haben sie mir dies am Telefon mitgeteilt. Also der Vater muss dafür angegeben werden.
Das ist Quatsch. Du musst einen Namen nennen, wenn Du denn einen kennst. Klar. Aber auch bei ONS wird Unterhaltsvorschuss gezahlt, wenn der Name nicht bekannt ist. Nur, Du hast ja einen Namen und wahrscheinlich auch eine Adresse. Die musst Du natürlich angeben. Ob der Name dann der richtige ist, das ist eine ganz andere Frage. Aber das Spielchen "ich weiß was, was Du nicht weißt," das läuft da nicht. Und Namensnennung hat nichts mit Vaterschaftsanerkennung zu tun.
wirdwerden
Nicht prickelnd, aber sehr verständlich.ZitatDoch, tut er, auch nicht legal. :
Wer keine Aufenthaltserlaubnis hat, hat auch keine Arbeitserlaubnis. Er arbeitet also schwarz.
Dann solltest du das nicht glauben. Denn es ist definitiv nicht SO. Möchtest du wissen, was andere Väter, deren Aufenthaltsrecht beendet ist, auf die Beine stellen, um wegen eines Kindes doch hierbleiben zu können? Das sind welche, die haben/hatten bereits ein Aufenthaltsrecht...Zitatdenn das war SEINE Aussage, :
---Baby da, und Papa kann bleiben--- SO geht es wirklich auf keinen Fall.
Falls du keinen Unterhaltsvorschuss bekommst, bis der Vater bekannt und genannt wird, gibt es vom JC oder Sozialamt das volle ALG 2/Hartz 4 oder eben die volle Regelleistung nach SGB 12.
Dadurch hast du keine Geldeinbuße.
Später kann das hin-und rückgerechnet werden... das ist jetzt völlig uninteressant.
Dann wiederhole ich gern: Du kannst dich entscheiden, dich von ihm zu trennen. Du kennst ihn erst seit ca. 1/2 Jahr...ZitatDafür spricht zuviel dagegen. :
Aber dann.... ja, du weißt schon, stimmts?
Wohnt ihr denn zusammen?
Zitat---Baby da, und Papa kann bleiben--- SO geht es wirklich auf keinen Fall. :
Nein, und das möchte ich auch eigentlich gar nicht fördern. Geteiltes Sorgerecht wird es auch nicht geben. Ich werde das alleinige behalten.
ZitatDann wiederhole ich gern: Du kannst dich entscheiden, dich von ihm zu trennen. Du kennst ihn erst seit ca. 1/2 Jahr... :
Aber dann.... ja, du weißt schon, stimmts?
Nein, eigentlich weiß ich nicht wirklich was du meinst aber ich habe schon etwas länger den Gedanken das er nicht mit mir zusammen ist, weil er mich "liebt".
ZitatWohnt ihr denn zusammen? :
Signatur:
Omg, nein. Auf keinen Fall. Er "wohnt in der Firma. Sein Chef hat ihm ein Zimmer gemacht wo er schläft.
Mit seiner Einstellung könnte ich es nicht aushalten ständig mit ihm auf ein Haufen zu sein. Er kommt nur 1x die Woche nachts her, nächsten Tag nachmittags fährt er wieder.
Ach ja, wirklich. ER meint zu wissen, wenn er nur Vater eines dt. Kindes wird, dann wird das schon...Zitataber ich habe schon etwas länger den Gedanken das er nicht mit mir zusammen ist, weil er mich "liebt". :
Da du mit ihm ja grade mal seit September zusammen bist, ist da ja nicht wirklich viel und lange an Gedanken zu verschwenden.
Wie war das mit dem VORBEUGEN---statt heulen?
Alles zum Geld und den Mitteilungen, die du zu machen hast, wurde hier geschrieben.
Was den Vater angeht, der muss sein eigenes Problem (auch das mit der Vaterschaft) selbst lösen.
Das Kind spielt jetzt noch eine eher kleine Nebenrolle.
Hey, wenn er nicht als Vater genannt wird, kann er kein Sorgerecht haben/bekommen.ZitatGeteiltes Sorgerecht wird es auch nicht geben. Ich werde das alleinige behalten. :
Du hast doch schon 2 Kinder--- weißt du nicht mehr, wie das mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Vaterschaft, Unterhalt geht/ging.
ZitatDu hast doch schon 2 Kinder--- weißt du nicht mehr, wie das mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Vaterschaft, Unterhalt geht/ging. :
Sry, nicht wirklich. Bei meinen großen war es halt nicht so.
Der Vater meiner großen (er ist Vater von beiden) war es einfacher. Bzw bei dem großen (13) meine kleine (8) kam damals ehelich zur Welt.
So eine Situation wie jetzt hatte ich noch nie, und kenne auch niemanden.
ZitatWie war das mit dem VORBEUGEN---statt heulen? :
Davon mal ganz abgesehen das ich NICHT HEULE sondern mich einfach informieren wollte.
ZitatDu hast doch schon 2 Kinder--- weißt du nicht mehr, wie das mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Vaterschaft, Unterhalt geht/ging. :
Sry, nicht wirklich. Bei meinen großen war es halt nicht so.
Der Vater meiner großen (er ist Vater von beiden) war es einfacher. Bzw bei dem großen (13) meine kleine (8) kam damals ehelich zur Welt.
So eine Situation wie jetzt hatte ich noch nie, und kenne auch niemanden.
ZitatWie war das mit dem VORBEUGEN---statt heulen? :
Davon mal ganz abgesehen das ich NICHT HEULE sondern mich einfach informieren wollte.
ZitatGeteiltes Sorgerecht wird es auch nicht geben. Ich werde das alleinige behalten. :
Geteiltes Sorgerecht gibt es auch nicht. Es gibt nur gemeinsames Sorgerecht. Und ob es das gibt, entscheidest nicht du.
Welch wundervolle Voraussetzungen für eine Familiengründung.Zitat:Mit seiner Einstellung könnte ich es nicht aushalten ständig mit ihm auf ein Haufen zu sein. Er kommt nur 1x die Woche nachts her, nächsten Tag nachmittags fährt er wieder.
Wenn er es aber haben will, dann beantragt er das. Da kommt es nicht auf Ihren Willen an. Und ob Ihre Beweggründe wirklich ausreichen, um den Vater dieses Elternrecht zu verweigern, halte ich für zweifelhaft.Zitat:Geteiltes Sorgerecht wird es auch nicht geben. Ich werde das alleinige behalten.
Wenn Sie ihn aber ja sowieso nicht in die Erziehung einbeziehen, sondern alleine bestimmen wollen, dann wundert es mich auch nicht so sehr, dass bei ihm das Interesse an der Mitwirkung gering ist.
Die Geburt des Kindes abwarten. Dann beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten und/oder den Vater nochmals zur Anerkennung der Vaterschaft auffordern, möglichst schriftlich und mit Fristsetzung. Wenn beides nichts bringt, an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Aktuell besteht meines Erachtens weder Handlungsbedarf noch -möglichkeit. Aktuell können Sie nichtmals nachweisen, dass es sein Kind ist. Also können Sie ihn auch zu nichts verpflichten.Zitat:Könnt ihr mir da helfen was ich nun machen soll?
Sobald die Vaterschaft anerkannt bzw. gerichtlich festgestellt ist, ist damit zu rechnen, dass der Vater beim Gericht auch das gemeinsame Sorgerecht beantragt (wenn er das denn will).
Die Angabe eines Putativvaters ist weder für die Unterhaltsvorschusskasse noch für das Jobcenter ausreichend. Beide werden der Mutter Druck machen die Vaterschaft zu klären, in der Regel im Rahmen der Beistandschaft des Jugendamtes, siehe Beitrag #16 von Zuckerberg. Kommt sie dem nicht nach, wird die Leistung entweder gar nicht erst bewilligt oder wieder eingestellt, siehe § 1 Abs.3 UVG ("bei der Feststellung der Vaterschaft mitwirken").ZitatDas ist Quatsch. Du musst einen Namen nennen, wenn Du denn einen kennst. Klar. Aber auch bei ONS wird Unterhaltsvorschuss gezahlt, wenn der Name nicht bekannt ist. Nur, Du hast ja einen Namen und wahrscheinlich auch eine Adresse. Die musst Du natürlich angeben. :
Sowohl die Beistandschaft als auch die Beratung und Unterstützung nach § 52a SGB VIII sind kostenfreie Leistungen des Jugendamtes und können jetzt sofort beantragt werden.
smogman, darauf hatte ich doch hingewiesen. Natürlich muss sie aktiv mitarbeiten. Kein Thema. Nur, sie wird an ihre Grenzen stoßen, denn wer weiß, ob sie den richtigen Namen kennt. Und sie wäre auch gut beraten, wenn sie die bekannte Adresse angeben würde. Nur, sie benötigt keine amtlich anerkannte Vaterschaft, um die Unterstützungsleistungen für das Kind zu bekommen. Und der Ansicht ist die Fragestellerin wohl.
wirdwerden
Du hast geschrieben, dass der Vater und ggf. dessen Adresse nur genannt werden müssten. Und die TE hat dir bereits zurückmeldet, dass dies nach telefonischer Information der Vorschusskasse nicht ausreicht. Diese telefonische Auskunft ist mMn vollkommen korrekt. Unter Mitwirkung versteht die UV-Kasse:
- den Versuch der Mutter, den Vater zur Anerkennung zu bewegen,
- bei Erfolglosigkeit, den gerichtlichen Feststellungsantrag der Mutter oder
- die Beauftragung eines Beistandes
(- die Beauftragung eines Rechtsanwaltes)
Stellt die Mutter den Antrag auf Beistandschaft nicht und unternimmt sie die für die Vaterschaftsfeststellung erforderlichen Schritte auch nicht selbst, ist der Anspruch ausgeschlossen, auch dann wenn sie den potentiellen Vater im Antrag ganz konkret benannt hat.
smogman, wir sind doch gar nicht so weit auseinander. Ganz klar, ich hab keine Verständnis für die Nichtweitergabe von irgendwelchen Infos. Nur, hier ist doch in Ermangelung von Papieren beim Vater eine Vaterschaftsanerkennung gar nicht möglich. Das hatte ich mit einbezogen. Da langt es, wenn sie bekannten Namen und Adresse angibt. Aber die muss sie angeben.
wirdwerden
Eigentlich hat sich die Frage schon von selbst erledigt. Sie will die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt, er nicht. Gegen seinen Willen ist vor der Geburt nichts zu reißen. Hier endet (vorläufig) die Geschichte.
Alles andere kann man sich denken, jeder muss selber wissen wie er/sie leben möchte.
Diese Aussage wird auch nicht richtiger, wenn du sie einfach immer wiederholst.ZitatDa langt es, wenn sie bekannten Namen und Adresse angibt. :
Wenn die Vaterschaftsanerkennung nicht möglich ist - völlig egal ob aufgrund eines fehlenden Identitätsdokumentes oder dem fehlenden Wille des Putativvaters - dann HAT die Mutter das gerichtliche Verfahren zu betreiben. Sonst wird ihr der Vorschuss eingestellt oder gar nicht ausgezahlt. Gegenüber der Vorschusskasse ist die Angabe des Namens und einer Adresse nicht ausreichend.
Was spricht dagegen das Jugendamt jetzt schon mit der Beistandschaft und der Kontaktaufnahme des Vaters zu beauftragen? Oftmals reicht dies schon aus, um eine Klärung zu erzielen.ZitatGegen seinen Willen ist vor der Geburt nichts zu reißen. :
[Nur mal ganz juristisch am Rande gesponnen: Die Mutter könnte jetzt auch schon ihre Zustimmungserklärung zu der noch nicht vorhandenen Vaterschaftsanerkennung beurkunden. Dabei könnte es aufgrund des Sachverhaltes auch zu einer Aussetzung der Beurkundung nach § 1597a BGB iVm § 85a AufenthG kommen. Dies würde den Sachverhalt entweder extrem verzögern. Es könnte ihn aber auch extrem beschleunigen. Denn bei einer Aussetzung ist dem Vater eine Duldung nach § 60a Abs.2 AufenthG zu erteilen. Mit der Duldung hat der Vater dann ein Dokument, was wiederum von der Urkundsperson als Identitätsnachweis für die Vaterschaftsanerkennung genutzt werden kann; vorausgesetzt die Ausländerbehörde stellt das Aussetzungsverfahren zeitnah ein.]
ZitatWas spricht dagegen das Jugendamt jetzt schon mit der Beistandschaft und der Kontaktaufnahme des Vaters zu beauftragen? :
Evtl. die Tatsache, dass er sich nicht sicher ist überhaupt Vater zu sein. Dann eher mutmaßlichen Vater, da aus Sicht des (noch)Partners die Sache ja doch nicht so easy ist.
Mit den anderen Dingen (Kind in die Welt setzen, damit Mensch Duldung erhält) kenne ich mich nicht aus, da wirst du wohl richtig liegen.
Solan, klar gibt es die Aufenthaltsabsicherung auf zwei Beinen, sprich mit Kind in Deutschland. Nur, das ist nicht die Regel. Und klar, wenn man weiß, wer der Vater ist, dann ist es der glücklichen Mutter zuzumuten, den Unterhalt des Kindes sicher zu stellen. Durch den Vater. Nur, ohne feste Namenskenntnis, ohne saubere Adresse, das scheitert doch schon an der Zustellung irgendwelcher Papiere. Das wird auch die Beistandsschaft beim JA feststellen. Und damit wird die Staatskasse eben dieses Kind finanzieren.
Alles sehr unbefriedigend, wirklich. Aber, was soll man tun?
wirdwerden
Die Staatskasse finanziert jetzt die Mutter und ihre 2 Kinder auch. Mindestens mit einer gehörigen Ergänzung zum Unterhalt durch die 2 anderen Väter.ZitatUnd damit wird die Staatskasse eben dieses Kind finanzieren. :
Selbst bei einem Ausländer mit *ordentlichen Papieren*,der als Kindsvater aus x Gründen nicht leistungsfähig für Kindesunterhalt ist, springt der Sozialstaat ein. Sorgerecht hin oder her. Jugendamt und UHV hin oder her.
Und?
Bei wie vielen Inländern, die aus x Gründen nicht zahlen können oder sich sonstwie drücken--- springt der Sozialstaat ein? Na?
Das fragst du hoffentlich rhetorisch? Du kennst die Unterschiede zwischen Staatskasse und Sozialstaatsausgaben.ZitatAlles sehr unbefriedigend, wirklich. Aber, was soll man tun? :
Die werdende Mutter wird nicht verstehen, was hier als Weg vorgeschlagen wird. Sie wird viel Papierkram zu bewältigen haben, sie wird nicht verstehen, was wann wo zu tun ist. Sie kann sich Unterstützung holen.
Ihre Idee der frühen V-Anerkennung ist eine nebensächliche. Sie hat sich ausgeklinkt, weil sie keine Wunschantworten erhält.
Isso, aber was soll man tun?
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Allein dazu müsste der Kindsvater zur ABH... und DAS wird ihm die TE nicht so erklären können, dass er es tut.ZitatDenn bei einer Aussetzung ist dem Vater eine Duldung nach § 60a Abs.2 AufenthG zu erteilen. :
Aus der bisherigen TE-Schilderung sehe ich jetzt weder einen Grund zur Abschiebung noch zur Aussetzung dieser noch zur Erteilung einer Duldung.
Ist aber wieder Ausländerrecht... und was der Inder selbst für seine Sache tut, lesen wir nur minimal.
ZitatIch möchte alles vor der Geburt regeln, weil ich aufgrund eines werdenden Kaiserschnittes in den ersten Wochen kaum bewegen kann. :
Wer kümmert sich eigentlich dann um das Kind wenn du es nicht kannst?
ZitatSchön sich ein Urteil zu bilden, wenn man eine andere Person nicht kennt. :
(Editiert)
-- Editiert von Moderator am 18.04.2021 00:15
Das spielt keine Rolle. Auch in Abstammungsverfahren ist eine öffentliche Zustellung in allen Verfahrensstadien möglich. Ein Mann kann in Deutschland zum Vater werden, ohne, dass er jemals ein entsprechendes Dokument in der Hand hatte oder die biologische Vaterschaft getestet wurde.ZitatNur, ohne feste Namenskenntnis, ohne saubere Adresse, das scheitert doch schon an der Zustellung irgendwelcher Papiere. Das wird auch die Beistandsschaft beim JA feststellen. :
ZitatDer Vater sollte angegeben sein. Aber es müssen keine Dokumente vorgelegt werden. Du bekommst Unterhaltsvorschuss, selbst bei der Angabe "Vater unbekannt." Es geht da nur um die Möglichkeit der Realisierung der Gelder, mit denen der Staat in Vorlage gegangen ist. :
Hier mal ein Auszug:
Unterhaltsvorschuss: Mutter muss sich bemühen, Vaterschaft zu klären:
Stellt eine Mutter Antrag auf Unterhaltsvorschuss, kann die Angabe „Vater unbekannt" dazu führen, dass der Antrag auf Unterhaltsvorschuss abgelehnt wird. Das entschied das OVG Koblenz in einem aktuellen Fall (Urteil vom 24.9.2018; Az.: 7 A 10300/18).
Denn: Ist der Vater eines Kindes nicht bekannt, will die Mutter aber staatlichen Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen, muss sie zumindest alles ihr Mögliche und Zumutbare tun, um festzustellen, wer der leibliche Vater des Kindes ist, für den sie Vorschuss auf Unterhaltszahlungen beantragt.
Kenne das auch aus einem privaten Fall einer Freundin. Der Vater ihres Kindes MUSSTE eingetragen werden, sonst hätte es die o.g. Konsequenz gegeben.
Der Staat will sich dann das Geld (logischerweise) beim Kindesvater holen, sobald er auch nur irgendwie erwerbstätig gemeldet ist.
ZitatWas spricht dagegen das Jugendamt jetzt schon mit der Beistandschaft und der Kontaktaufnahme des Vaters zu beauftragen? Oftmals reicht dies schon aus, um eine Klärung zu erzielen. :
Klärung.....
Illegaler Aufenthalt, keine Sprachkenntnisse und Schwarzarbeit sind schon mal super Voraussetzungen um hier Fuß zu fassen.
Ich vermute der werdende Vater wird sich dann recht zügig absetzen.
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