Schwanger, Mann nicht Vater,Rechte leibl. Vater?

5. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
maja37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwanger, Mann nicht Vater,Rechte leibl. Vater?

ok, wo fange ich an?
Kurzform:
mein mann hat sich vor einem jahr von mir getrennt. nach einiger zeit hab ich mich wieder verliebt und bin schwanger geworden. allerdings hat die beziehung nicht lange gehalten. mittlerweile haben mein mann und ich wieder zueinander gefunden. er freut sich auf das kind. der leibliche vater allerdings auch. wie sieht das ganze denn nun rechlich aus? ist mein ehemann automatisch vater des kindes? falls ja, welche möglichkeiten/rechte hat der leibl. vater?
für mich wäre es die perfekte lösung wenn wir, mein mann, ich und der zwerg eine familie werden, der leibliche vater aber auch kontakt zum kind hat. wie ist sowas, ohne stress, machbar??
ich bin soooo im zwiespalt ... wie mache ich es richtig??
gruß
maja

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
nach §1592 BGB ist der Mann mit dem du bei der geburt verheiratet bist der Vater des Kindes.
Nach §1600 (1) 2. ist der leibl. Vater berechtigt, die Vaterschaft anzufechten. Das würde neben Rechten auch Pflichten mit sich bringen (besonders unangenehm für die meisten Unterhaltspflicht). Die Anfechtung setzt voraus,das zwischen dem gestzl. Vater nach §1592 und dem Kind keine sozial-familiäre Bindung besteht (§1600 (2)). Das wäre in eurem Fall wohl nicht gegeben, weil ihr das Kind als eurer gemeinsames aufziehen wollt.
Sinnvoll wäre wohl ein Gespräch der Beteiligten, in dem das für und wider besprochen wird und es zu einer einvernehmlichen Lösung kommt.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
maja37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

heißt das, der leibliche vater hätte gar keine möglichkeit als vater in der geburtsurkunde oder wie auch immer aufzutauchen? würde automatisch mein mann vater des kindes, auch wenn wir alle 3 wissen, dass dem nicht so ist? gibt es keine anderen wege?
wer kann weiterhelfen??
gruß
maja

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
klar gibt es andere Wege.
Dein Mann oder der KV fechten die Vaterschaft an (§1600 BGB ).
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Maja,

quote:
gibt es keine anderen wege?


Du als Mutter hast natürlich das Recht und auch die Pflicht, klare Verhältnisse zu schaffen.

Das Kind hat schließlich ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
stimmt, hatte vergessen, das du selbst die Vaterschaft auch anfechten kannst. Die Pflicht dazu (zumindest gesetzlich) hast du allerdings nicht.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

-- Editiert amako am 15.02.2012 19:27

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#6
 Von 
maja37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wenn ich das mache, die vaterschaft anfechten, was passiert dann? unsere ehe bleibt ja bestehen und wir wollen das kind zusammen aufziehen. der leibliche vater soll auch kontakt haben. die frage ist nur, taucht der leibl. vater dann irgendwo auf, oder nicht. ohne anfechtung nicht, hab ich richtig verstanden, oder? und mit anfechtung? dann ja? und wie ist dann die rechtslage?
gruß
maja

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#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo maja,

ich würde hier klare Verhältnisse schaffen und eine Vaterschtfsfeststellung durchführen lassen. Dann stände der leibliche Vater auch in der Geburtsurkunde.

Der leibliche Vater ist dann auch der rechtliche Vater.

Zur Zeit ist Dein Mann der rechtliche Vater. Sollte es irgendwann dann doch mal zu einer Trennung zwischen euch kommen, wäre der dem Kind auch zum Unterhalt verpflichtet. Darauf ist der dann bestimmt nicht scharf.

Also, alles in rechtlich unbedenkliche Bahnen lenken.

LG nero



-----------------
""

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#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo maja,
es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
1. Dein Mann steht in der Geburtsurkunde, das passiert sozusagen automatisch, das Gesetz sieht es so vor, dafür müßt ihr nichts unternehmen.
2. Du, oder dein Mann oder der leibl. Vater fechten die Vaterschaft an. Grundlage ist der §1600 des BGB , dann wird der leibl. Vater eingetragen
Welche der beiden Möglichkeiten ihr wählt, müsst ihr alle selbst wissen. Ich sehe in beiden Varianten Vor- und Nachteile. Ich möchte Nero da wiedersprechen, beide Lösungen sind rechtlich unbedenklich. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für einen davon. Das ist eher eine moralische Diskussion. Die müßt ihr selbst führen, das nimmt euch niemand ab.
Gruß
Andreas

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#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Andreas,

Du hast natürlich recht, es ist eher eine moralische Diskussion.

Der jetzt, rechtliche Vater sollte aber darauf hingewiesen werden, dass er der vrechtliche Vater in allen Belangen ist. Und nach Ablauf von 2 Jahren, nach Kenntnis der Nichtvaterschaft, kann die Vaterschaft auch nicht mehr angefochten werden.

LG nero

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