Hallo,
ich weiß das das hier nur ein Forum ist, daher ist meine Frage auch nicht so speziell gedacht.
Ich zahle für 2 kleine Kinder Unterhalt (derzeit 482€)
und habe noch einen 11 jährigen Sohn, der bei mir lebt, da seine Mutter tot ist.
Mein Einkommen schwankt sehr. Da ich viele Überstunden und Zusatzdienste mache, liege ich normalerweise bei 1800 und kann daher den Unterhalt bezahlen.
Wenn ich keine Zusatzdienste machen würde, wäre mein Einkommen nur bei 1400€
Nun habe ich meine Abrechnung für Februar bekommen.
Da das ein kurzer Monat war, konnte ich nicht soviel Extraarbeiten.
Daher bekomme ich nächsten Monat nur 1600€.
Da ja für meinen bei mir lebenden Sohn auch Unterhaltszahlungen angerechnet werden, würde ich nun unter den Selbstbehalt rutschen.
Meine Frage ist nun:
Gibt es das, das Unterhalt jeden Monat neu berechnet wird, oder wie wird das in so einem Fall gehandhabt?
MfG
Stephan
Schwankendes Einkommen / Unterhaltszahlungen
15. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 15. März 2011 | 08:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwankendes Einkommen / Unterhaltszahlungen
#1
Antwort vom 15. März 2011 | 08:51
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1267x hilfreich)
Hallo Stephan,
den Unterhalt jeden Monat neu berechnen ist nicht üblich. Bei stark schwankendem Einkommen wird i.d.R. der Durschnitt der letzten drei Jahre errechnet. Danach würde sich dann der zu zahlende Unterhalt richten.
LG nero
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#2
Antwort vom 15. März 2011 | 08:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wo ist denn da die Logik?
In den letzten 3 Jahren war mein Einkommen höher, da LSK 3.
Trotzdem danke für die Antwort.
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#3
Antwort vom 15. März 2011 | 09:06
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1267x hilfreich)
Hallo,
dann müsste das Einkommen wohl nach StKl. 1 berechnet werden.
LG nero
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#4
Antwort vom 15. März 2011 | 10:39
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 24x hilfreich)
Regelmäßig wird bei Angestellten das / ein Jahreseinkommen als Grundlage der Berechnung genommen.
Der große Sohn könnte ggf. Halbweisenrente erhalten, wenn die Mutter die Anwartschaftszeit erfüllte.
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