Guten Tag
Zu erst hoffe ich im richtigen Thema zu sein
Meine Frau und ich,haben eine 14 Jährige Tochter,die wegen fehltage in der Schule eine Einladung zur Jugendhilfe (Jugendamt) hatte.
Dort wurden neben ihr ,auch wir als Eltern gehört.
Da es wohl durch massive Probleme in der Schule dazu führte das sie fort weg blieb,hat man sich nun auch von der Jugendhilfe versucht mit der Schule in Verbindung zu setzen doch leider ohne Erfolg.
Nun ist die Schule an mich (Vater ) heran getreten und bittet um eine Schweigepflichtsentbindung, damit 2 Lehrer plus Jahrgangsleitung so wie Vertrauenslehrer mit dem Jugendamt sprechen darf.
Ich habe dies unterschrieben alleine.Nun stellt sich heraus das vieles verdreht wird von der Schule und eine Aussage gegen die andere da steht.Meine Frau möchte nun gerne bei dem nächstem Gespräch dabei sein was die Schule ablehnt .
Daher die Frage
Verheiratet zusammen lebend gemeinsame Kind und Sorgerecht aber verschiedenen Nachnamen
Kann die Schweigepflichtsentbindung auch gültig sein wenn nur ich unterschrieben habe?Und hat meine Frau ein Recht bei dem Gespräch dabei zu sein von der Schule mit dem Jugendamt. Ich darf auch nicht dabei sein laut Schule.
Oder ist durch Ihre fehlende Unterschrift das ganze eh hinfällig ?
Vielen dank
Schweigepflichtsentbindung für das Jugendamt wann gültigen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein. Es stellt sich aber die Frage, wozu diese überhaupt benötigt werden soll. Bei (drohender) Kindeswohlgefährdung kann die Schule auch ohne das Jugendamt informieren.ZitatKann die Schweigepflichtsentbindung auch gültig sein wenn nur ich unterschrieben habe? :
Kommt drauf an, worum es in dem Gespräch geht. Für die Schnittstelle Schule/Jugendamt ist die Anwesenheit der Eltern nicht immer zielführend und nach meiner Kenntnis auch nicht vorgeschrieben.ZitatUnd hat meine Frau ein Recht bei dem Gespräch dabei zu sein von der Schule mit dem Jugendamt. :
Bei der Jugendhilfe ist das anders. Dort müssen beide Eltern teilnehmen und bestimmen maßgeblich die Art und Dauer der Hilfe mit - sogenanntes Hilfeplangespräch.
Hallo,
Worauf zielt die Frage ab? Möchtest du die Schweigerpflichtentbindung nicht mehr? Dann zieh' sie doch einfach zurück.Zitat:Oder ist durch Ihre fehlende Unterschrift das ganze eh hinfällig ?
Das schon Gesagte kann aber nicht rückgängig machen ...
Wenn es dir darum geht, dass die Lehrer gar nichts hätten sagen dürfen, dann ändert das auch nichts an den Informationen (die sind dem Jugendamt nun bekannt und dürfen verwendet werden - selbst wenn die Auskunft unzulässig war).
Der Vertrauenslehrer kann imho nur von dem Kind selber der Schweigerpflicht entbunden werden (sogar gegenüber den Eltern). Aber das nur nebenbei.Zitat:Nun ist die Schule an mich (Vater ) heran getreten und bittet um eine Schweigepflichtsentbindung, damit 2 Lehrer plus Jahrgangsleitung so wie Vertrauenslehrer mit dem Jugendamt sprechen darf.
Stefan
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ZitatWorauf zielt die Frage ab? Möchtest du die Schweigerpflichtentbindung nicht mehr? Dann zieh' sie doch einfach zurück. :
Das schon Gesagte kann aber nicht rückgängig machen ...
Meine Frau ist nicht einverstanden das es zu einem Gespräch ohne sie kommt.In Vergangenheit, wurde meine Gespräche mit der Schule ,die Aussagen verdreht und so da gestellt als würde es am Kind allein liegen.
Es geht der Schule darum ein Gespräch zu suchen wie man dem Kind schulisch helfen kann .Ich hatte darum gebeten das das Kind die Klasse wiederholt was abgelehnt wurde .Die Jugendhilfe hat gefragt warum weshalb usw es abgelehnt wurde.
die Aussage der Schule ich hätte einen falschen Antrag gestellt ,was aber gar nicht an dem war.
Der Vertrauenslehrer kennt das Kind gar nicht .Soll einfach so zu dem Gespräch mit kommen
Hallo,
Meine Frage war eher, was dein Ziel ist. Wenn ihr euch aber einig seid, denn zieh' wie gesagt deine Schweigerpflichtentbindung zurück.Zitat:Meine Frau ist nicht einverstanden das es zu einem Gespräch ohne sie kommt.
Ob das etwas bringt, insbesondere ob die Schule überhaupt eine Schweigerpflicht gegenüber dem Jugendamt bzw. der Jugendhilfe hat, möchte ich nicht einschätzen.
Muss man jetzt ein "Sitzenbleiben" beantragen? Wäre mir neu.Zitat:Ich hatte darum gebeten das das Kind die Klasse wiederholt was abgelehnt wurde.
Wenn du aber sofort meinst, also ein Wechsel mitten im Schuljahr, dann weiß ich nicht mal ob das überhaupt geht. Und ob ihr damit eurer Tochter etwas gutes tut möchte ich auch bezweifeln (schon normale Sitzenbleiber haben es manchmal nicht leicht, wer da dann mitten im Jahr aus der Klasse fliegt* ...); da braucht es schon eine Story dazu, etwa eine längere Krankheit, ein Todesfall etc.
*so werden es die Mitschüler wohl auffassen
Ok, kann ich nachvollziehen. Der Vertrauenslehrer soll ja auch vermitteln, sowohl zwischen den Schülern als auch zwischen Schülern und Lehrern/Schule.Zitat:Der Vertrauenslehrer kennt das Kind gar nicht .Soll einfach so zu dem Gespräch mit kommen
Als Fazit möchte ich sagen, dass die Schweigepflicht eher ein Randthema ist, ihr solltet euch auf die wirklichen Probleme konzentrieren.
Leider schreibst du ja nichts dazu. Also ob die Tochter beispielsweise gemobbt wird (dann würde ich sogar über eine andere Schulde nachdenken), oder ob sie nur überfordert ist (was für ein Wiederholungsjahr sprechen könnte, oder aktive Nachhilfe).
Wie sind denn ihre Noten?
Stefan
Ich sehe hier weniger ein juristisches Problem, eher ein menschliches. Euer Kind hat aus was für Gründen auch immer Probleme in der Schule. Daran soll gearbeitet werden; dem Kind soll geholfen werden. So, das ist die Ausgangsposition. Ihr seid zwar die Erziehungsberechtigten/Sorgeberechtigten. Es kann keine Entscheidung zur Lösung dieses Problem ohne Euch getroffen werden. Ich schließe mal Disziplinarmaßnahmen oder eine akute Kindeswohlgefährdung aus.
Aber, auch die Schule hat einen eigenständigen Erziehungsauftrag. Und es kann bei der Erforschung der Gründe für das schulische Versagen durchaus sinnvoll sein, mit den Eltern und dem Kind getrennt zu reden. Es geht nicht darum, irgendwelche Sachen zu widerlegen oder Vorwürfe zu machen. Nimm das Angebot so an, redet hinterher ohne Kind mit der Schule und erarbeitet dann gemeinsam eine Lösung. Du merkst schon: die eigentliche juristische Ebene kommt später.
wirdwerden
ZitatMuss man jetzt ein "Sitzenbleiben" beantragen? Wäre mir neu. :
Wenn du aber sofort meinst, also ein Wechsel mitten im Schuljahr, dann weiß ich nicht mal ob das überhaupt geht. Und ob ihr damit eurer Tochter etwas gutes tut möchte ich auch bezweifeln (schon normale Sitzenbleiber haben es manchmal nicht leicht, wer da dann mitten im Jahr aus der Klasse fliegt* ...); da braucht es schon eine Story dazu, etwa eine längere Krankheit, ein Todesfall etc.
Verstehe ich .Da es eine Intregrierte Gesamtschule ist,ist ein Sitzenbleiben nicht möglich, sondern nur auf Antrag der Eltern eine Wiederholung der Klasse durch eine Konferenz möglich.
ZitatLeider schreibst du ja nichts dazu. Also ob die Tochter beispielsweise gemobbt wird (dann würde ich sogar über eine andere Schulde nachdenken), oder ob sie nur überfordert ist (was für ein Wiederholungsjahr sprechen könnte, oder aktive Nachhilfe). :
Wie sind denn ihre Noten?
Die Noten sind seid einem halben Jahr so gesehen schlecht ,da das Kind 6 Monate die Schule geschwärzt hat also das gesamte letzte Halbjahr so gesehen. Das war der Grund für die Jugendhilfe
Gründe dazu die Nachweisbar sind war Mobbing der Lehrer wo ein Lehrer schon von der Schule verwiesen wurde ,auch wegen andere Schüler.
Gegen die Schweigepflicht allgemein haben wir nix.Wir möchten nur gerne bei dem Gespräch dabei sein was vom der Schule abgelehnt wird.Darum ging es mir im Grunde ob dies so möglich ist
Kleine Korrektur: auch auf anderen Schulen als Gesamtschulen kann man ein Kind nicht ohne weiteres zurück nehmen. Es gibt da feste Regularien. Da Schulrecht Landesrecht ist, musst Du schon selbst schauen, was bei Euch die Voraussetzungen sind. In "meinem" Land sind das ein Gespräch mit dem Klassenlehrer, eine saubere nachvollziehbare substantiierte Begründung. Lehnt dann die Schulkonferenz die Rückstufung ab, ist das ein Verwaltungsakt, gegen den mal dann bei der nächst höheren Behörde (bei uns ist es das Schulamt) einlegen. Der Vorgang dürfte auch in den anderen deutschen Ländern ähnlich sein.
Ich verstehe immer noch nicht, wieso Du bei der Ergründung des Problems dich so weigerst. Erst dann kann man doch verschiedene Alternativen durchsprechen. Die Schule und das Jugendamt dürfen alleine mit der Tochter sprechen. Es handelt sich nämlich nicht um ein formales Hilfeplangespräch. Und nach dem Gespräch bewegen wir uns auch auf der juristischen Ebene.
wirdwerden
ZitatIch verstehe immer noch nicht, wieso Du bei der Ergründung des Problems dich so weigerst. :
Ich schon....aber das ist ein anderes Thema
ZitatUnd hat meine Frau ein Recht bei dem Gespräch dabei zu sein von der Schule mit dem Jugendamt. :
Selbst wenn - halte ich das nicht für zielführend.
Das Jugendamt hört alle Beteiligten. Wenn Sie der Meinung sind, die Schule verdreht Dinge, dann sollen Sie diese Meinung natürlich äussern dürfen. Das Jugendamt wird ja auch Gespräche mit Ihnen führen
Hallo,
OK. Aber was habt ihr als Eltern dagegen getan? 6 Monate sind ja nicht nur ein paar Tage ...Zitat:Die Noten sind seid einem halben Jahr so gesehen schlecht ,da das Kind 6 Monate die Schule geschwärzt hat also das gesamte letzte Halbjahr so gesehen. Das war der Grund für die Jugendhilfe
Ich kann da schon verstehen, dass sich das Jugendamt einmischt, und auch, dass vielleicht Fehler oder Probleme der Eltern vermutet werden und diese daher erstmal außen vor bleiben sollen.
6 Monate Fehlzeit ist imho aber eindeutig ein Grund, die Klasse zu wiederholen (ich hatte ja schon eine Krankheit erwähnt, auch dann ist das sicher die Regel).
Nur musst du dich ernsthaft fragen, ob das zielführend ist. Eine komplett andere Schule halte ich für sinnvoller (neue Lehrer, neue Mitschüler, und die meisten wissen nichts von der Vorgeschichte), ist das nicht möglich?
Mobbing durch Lehrkräfte ist schon ein starkes Stück.Zitat:Gründe dazu die Nachweisbar sind war Mobbing der Lehrer wo ein Lehrer schon von der Schule verwiesen wurde ,auch wegen andere Schüler.
Da kann ich nun wieder dich verstehen, dass du das nicht quasi an dir/euch vorbei besprechen lassen möchtest. Die Schule ist da u.U. nicht objektiv.
Da kommt ja sogar das Strafrecht in Betracht.
Kannst du mal ein Beispiel nennen, was ein Lehrer gemacht haben soll?
Stefan
Das ist allein das Versäumnis eures Kindes. Euer Kind konnte schon längst VOR dem Schwänzen den V-Lehrer um Hilfe+Rat fragen.ZitatDer Vertrauenslehrer kennt das Kind gar nicht . :
Der ist nämlich genau dafür da.
Der V-Lehrer hat Erfahrung und kann nun noch evtl. vermitteln mit Lösungsmöglichkeiten.
Anders gefragt:
Wenn die Klasse wiederholt werden soll--- sollen dann erst die mobbenden Lehrer ausgetauscht werden? Es reicht ja nicht, dass einer schon weg ist...
ZitatDas ist allein das Versäumnis eures Kindes. Euer Kind konnte schon längst VOR dem Schwänzen den V-Lehrer um Hilfe+Rat fragen. :
Dass eine 13- oder 14jährige, die von einem Lehrer gemobbt wird, sich nicht hilfesuchend an einen anderen Lehrer wendet, finde ich absolut nachvollziehbar - was diese Schuldzuweisung überhaupt soll, erschließt sich mir dagegen nicht.
ZitatDass eine 13- oder 14jährige, die von einem Lehrer gemobbt wird, sich nicht hilfesuchend an einen anderen Lehrer wendet, finde ich absolut nachvollziehbar :
Ich nicht. Und es gibt evtl noch
- Sozialarbeiter an der Schule
- eine Schülervertretung
Und keine Bange: Ich kenne Mobbing an Schulen gut.
An die Eltern hat die 13- oder 14jährige sich auch anscheinend nicht gewendet, damit die früher mit der Schule sprechen oder sich gemeinsam Hilfe suchen.
Ich nicht. Der andere Lehrer ist nicht irgendeiner, sondern der VERTRAUENS-Lehrer.Zitatsich nicht hilfesuchend an einen anderen Lehrer wendet, finde ich absolut nachvollziehbar :
Der hat mal irgendwann von vielen Schülern dieser Schule das Vertrauen ausgesprochen bekommen.
Der soll genau die Vermittlung/Schnittstelle zwischen Schülern und Schule sein, bevor etwas hochkocht.
Und zwar, BEVOR eine Schülerin mal eben 6 Monate die Schule schwänzt, weil sie gemobbt wird.
In den meisten Schulen funktioniert diese Vor-Arbeit gegen das Schwänzen sehr gut und nicht nur unbedingt über den V-Lehrer. Die Eltern müssten längst über diese enormen Fehlzeiten informiert worden sein.
In vielen Bundesländern und Schulen gibt es überdies!! noch Schulsozialarbeiter. Die gehören nicht zum Lehrkörper, und auch an die kann und soll sich eine Schülerin wenden, wenn sie sich (von Lehrern und/oder Mitschülern) gemobbt fühlt.
Das Jugendamt und die Jugendhilfe--- sind ja hier vermutlich schon in *Notarzt-Funktion* unterwegs.
Das mag sein. Aber es gibt hier vermutlich mehrere Baustellen, sowohl in der Familie als auch in der Schule. Es gibt im Schulalltag ganz selten nur einen Schuldigen.Zitatwas diese Schuldzuweisung überhaupt soll, erschließt sich mir dagegen nicht. :
Ich frage mich schon die ganze Zeit, wieso diese Fehlzeiten in der Schule von den Eltern nicht bemerkt wurden. Natürlich kann Mobbing durch einen Lehrer ein Grund sein; es kann aber auch eine Kombination mit anderen Problemen vorliegen. Und das herauszuarbeiten, das ist doch ein guter Start. Und ein Anfang.
wirdwerden
Als erstes danke für die ganzen Antworten.Ich versuche im kurzem noch mal etwas besser zu beschreiben
8te Klasse war das Kind sehr gut mit einem Durchschnitt von 2,7
Anfang der 9ten Klasse gab es ein neuen Lehrer wo die Probleme mit anfingen,und das erste Halbjahr mit einem 4,1 Durchschnitt beendet wurde .
Darauf hatten wir mit der Schule ein Gespräch gesucht,um zu klären und zu erfragen wo die Probleme liegen.
Es gibt ein Schulprogramm wo die Kinded von der Schule Informationen oder Lehrmittel bekommen.Diverse Kinder haben da drüber bei Krankheit die Aufgaben erledigt.Unser Kind unter anderem hat nie welche bekommen ,erst immer nach Telefonat von uns.
Aussagen wie so wie du aussiehst wärst du besser am Bahnhof aufgehoben usw waren mehrfach vorhanden.Dann sollten sich unser Kind auf klo ausziehen und gefilmt werden von Mitschülern. Darauf ging sie zum Klassenlehrer der sagte hab ich ja gesagt das es so ist.
Darauf zum Vertrauenslehrer der für die 9te zuständig war.Leider ohne Erfolg
Mehrfache Gespräche von uns mit der Schulleiter und Lehrer führten kurz zur Besserung.
Dann ging es wieder los und unsere Tochter ist nicht mehr zur Schule gegangen. Darauf sind wir von allein zur Jugendhilfe. Dort wurde sie in einem Programm eingeführt die mit Kindern arbeiten begleiten usw.
Dort hat sie sich geöffnet und alles erzählt.Darauf gab es eine anhören von der Schule die alles abgestritten hat.
Unsere Tochter hat uns gebeten die Klasse zu wechseln oder die Schule.Da sind wir auf geschlossenen Ohren gelaufen bei der Schule.
Also hat sie die 6 Monate die ganzen schulischen Sachen bei dem Hilfeprogramm erledigt in Zusammenarbeit mit der Schule.Leider aber nicht regelmäßig
Es sollte 3x Dort 2x Schule sein.
Dann bat ich um Wiederholung der 9ten wo man sagte nein ihre Tochter schafft das usw.
Leider ist es nicht so.Sie geht zwar zur schule aber permanent weint sie oder anderes.
Nach weiteren Gesprächen von uns mit der Schule sagte diese nun man will allein mit der Jugendhilfe sprechen da es ihre Angelegenheit ist,da ich drauf bestehe auf eine Versetzung und ein Antrag bei der schulbehörde gestellt habe.
Man unterstellt mir das ich gezielt gegen die Schule agiere.
Ich habe 2 weitere Kinder auf der Schule mit einem 2er Durchschnitt bei dem einem und kurz vor dem Abi bei dem anderen.
Also ist es nicht so das ich gegen diese Schule bin.
Wenn Du eine andere Schule findest, die das Kind aufnimmt, ist das alles doch kein Problem.
wirdwerden
Man liest jetzt doch, dass das Kind schon in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist.Zitatnoch mal etwas besser zu beschreiben :
Es ist also vorher eine ganze Menge passiert, um das zu verhindern.
Es geht jetzt nicht mehr darum, was ihr oder die Tochter gemacht und gesagt habt und auch nicht mehr, was die Schule verdreht. Es geht jetzt um die Zukunft--- was noch möglich ist.
Ja.ZitatKann die Schweigepflichtsentbindung auch gültig sein wenn nur ich unterschrieben habe? :
Nein.ZitatUnd hat meine Frau ein Recht bei dem Gespräch dabei zu sein von der Schule mit dem Jugendamt. :
Richtig.ZitatIch darf auch nicht dabei sein laut Schule. :
Und jetzt?
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