Person A (Schweizer Bürger mit Schweizer Pass) heiratet Person B (Ukrainerin). Person B möchte nach der Eheschliessung zu Person A in der Schweiz ziehen und macht von der Familienzusammenführung gebraucht, indem sie bei der zuständigen Schweizer Botschaft ein Visa beanträgt.
Ich lese überall von Anforderungen an die Wohnung und an das Einkommen. Muss ich als Schweizer Bürger für uns beide bezahlen können, ohne dass einer von uns Sozialhilfe oder sonstige Ergänzungsleistungen beziehen muss, oder habe ich in jedem Fall das Recht auf Familiennachzug?
Gelten diese Anforderungen nur Personen, die sich mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten?
Noch etwas persönliches: Ich verdiene 5000.- Brutto pro Monat, die Miete beträgt ungefähr 1500.- inkl Nebenkosten. Schulden sind keine Vorhanden. Ist dies ihrer Meinung nach ausreichend, um den Ehepartner nachzuziehen?
[Schweiz] Recht auf Familiennachzug in jedem Fall?
9. Februar 2011
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Frage vom 9. Februar 2011 | 12:14
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 4x hilfreich)
[Schweiz] Recht auf Familiennachzug in jedem Fall?
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#1
Antwort vom 9. Februar 2011 | 15:13
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo Netik,
im Forum Ausländerrecht wärst du mit deinen Fragen besser aufgehoben.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#2
Antwort vom 9. Februar 2011 | 15:29
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo Loddar
Alles klar, ich habe den Thread dort erstellt.
Kann ein Moderator diesen Thread hier löschen?
Viele Grüsse
Netik
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#3
Antwort vom 9. Februar 2011 | 15:29
Von
Status: Schüler (192 Beiträge, 48x hilfreich)
Bezüglich des Anspruchs auf Familiennachzuges am besten bei deinem kantonalen Ausländeramt erkundigen.
Hättet Ihr in der Schweiz geheiratet, wäre es einfacher.
Zum Geld, ja es sollte reichen. (ca. 1200 Grundbetrag pro Person plus Miete).
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