Schweiz

20. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Le_Urmel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Schweiz

Ich lebe in der Schweiz und verdiene auch das Schweizer Niveau, habe auch dem entsprechend die Schweizer Kosten zu tragen und sind 840€ Selbstbehalt teilweise sehr wenig. Kann ich diese höheren Kosten geltend machen ?

Ich habe für meine 4 Kinder jeweils eine Unterhalsurkunde mit 114% Regelsatz unterschrieben

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Le_Urmel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Kinder leben in Deutschland, nur ich brauch im Monat allein 1200 sFr um mein Leben zu finanzieren, sprich wohnen und essen, da habe ich noch keine Fahrkarte und die Autokosten etc abgezogen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Le_Urmel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

danke ich werde hier schreiben wie die Sache so läuft

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Le_Urmel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun die Sache mit den ehebingten Schulden ist der Hammer. Ihr Anwalt hat diesbezügliche Fragen meinerseits nie beantwortet. Kann ich eigentlich von mir selbst aus eine Überprüfung des Unterhaltes einleiten ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Le_Urmel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

ja das weiss ich nun auch :zoff: Ich habe letztes Jahr 22.000€ schon gezahlt :bang: :(

-- Editiert von Le_Urmel am 20.10.2008 12:22

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Le_Urmel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

also ich kann die Hälfte der ehebingten Restschulden abziehen, habe eben mit dem JA telefoniert, die haben es bestätigt

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Le_Urmel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Ne ich taste mich ja gerade auf das Gebiet vor, weil mich die Anwaltkosten sonst noch auffressen :(

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Le_Urmel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Hmmm, sie (das JA) hat nur allgemein von den Schulden gesprochen, so als Tipp. Sie war sehr hilfreich und eigentlich auch hatte sie Verstädnis für meinen Fall.

Aber wenn das so ist, könnte ioch theortisch ja auch die 20.000€ die scon auf einen Schlag gezahlt habe auch rückwirkend geltend machen können ??!?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Le_Urmel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Guter Tipp immer kurz vor der Mittagszeit anrufen, beste Empfehlung 11:45 ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Le_Urmel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Werte D.romedar, ich weiss nicht wie Deine Erfahrungen mit deutschen Beamten ist. Aber meine ist, dass sie per se nicht mit allen Auskünften herausrücken und auch Rechtshinweise gar nicht gerne in Schreiben packen. Das Gespräch wurde erst effektiver als den §1605 BGB anführte, diesen Hinweis erhielt hier im Forum um 11:22 von Dir, daraufhin habe ich spontan angerufen ;)
Und ich kann lesen, schreiben und telefonieren gelichzeichtig ;)

Ausserdem hat das JA nichts von der Möglichkeit der Rücksetzung der Unterhaltsurkunden gesagt, das habe ich hier erst erfahren

-- Editiert von Le_Urmel am 20.10.2008 14:05

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Le_Urmel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Sry Herr D.romedar, nix für ungut ;)

Aber mich interessiert wo es genau steht mit den 900,-€ Selbstbehalt oder ist dieser genauso verbindlich wie die Düsseldorfer Tabelle ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Le_Urmel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Habe es gerade gegoogelt:

Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt
der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen
monatlich 900 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger
Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.

Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden,
wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.

Dieser letzte Satz ist doch sehr entscheidend, denn die facto habe ich den selben Job und Postion wie in Deutschland. Verdiene zwar 20% mehr, aber um ebensoviel sind die Lebenshaltungskosten höher als in Deutschland

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Le_Urmel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Habe aber gewisse Befürchtungen, da das JA sprach es gehe von 900€ Selbstbehalt. es hätte es in einem ähnlichen Fall, der in Österreich handelt auch so gemacht.
Nun kommen meine Befürchtungen; das JA in NRW angesiedelt hat einfach keine Ahnung. Sprich ich habe es erstmal übr die schweizer Sozialversicherung aufklären müssen. Wenn es um das Schweizer Steuerrecht geht bekomm ich schon das kalte Grausen. Ist eigentlich meine Pflicht dies zu tun?

@D.romedar
Es kommt die typische Antwort, suchen sie sich eine billigere Wohnung, dann muss ich erklären, dass die Standards in der Schweiz doch anders sind, dass der Leerstand unter 1% ist etc und ich werde alles geltend machen. habe erstmal eine Fristverlängerung von 14 tagen erreicht und sammel gerade alle Arztrechnungen etc.

Langsam fängt mir an die Sache Spass zu machen ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.705 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.708 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen