Hallo...
Mein Fall:
Ich bin jetzt 3 Jahre mit meiner Frau verheiratet. Wir wurden in dieser Zeit des öfteren mit kleinern Geldbeträgen zwischen 1000 und 3000 € von meinen Schwiegereltern unterstützt (um uns Möbel o.ä. zu kaufen oder das Konto auszugleichen) insgesamt kommt man da auf eine Summe von ca. 6000 €. Jetzt habe ich mich am 13.12. von meiner Frau getrennt...bin mir jetzt unsicher, was genau meine Schwiegereltern an Geld zurückfordern werden bzw. dürfen. Das Geld war nie alleine eine Schenkung für mich...sondern immer für uns beide.
Das Haus was ich habe...hatte ich schon vor der Ehe und läuft komplett auf mich alleine. Das Auto haben wir vor der Ehe gekauft...was fast komplett von meinen Schwiegereltern bezahlt wurde (vorzeitige Auszahlung des Erbes an meine Frau - so meine Schwiegereltern) - das Auto läuft aber auf mich. Meine Frau hat gesagt, dass ihr das Auto komplett alleine zusteht.
Meine Fragen wären jetzt genau...
1) Wann können die das zurück fordern? Jetzt schon oder erst wenn wir geschieden sind?
2) Wie viel oder was genau können sie zurückfordern?
3) Steht meiner Frau das Auto komplett alleine zu?
Vielen Dank schon einmal
Andreas Kursawe
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Schwiegereltern fordern Geld nach Trennung zurück
4. Januar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2011 | 16:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwiegereltern fordern Geld nach Trennung zurück
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#1
Antwort vom 4. Januar 2011 | 17:31
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 7x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 5. Januar 2011 | 10:51
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 5x hilfreich)
Es gibt ein neues BGH Gesetz, wo Schwiegereltern Geschenke zurückfordern können.
Urteil vom 04.02.2010
Da kannst du nachlesen, was fakt ist.
Gruß Chaospur
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#3
Antwort vom 5. Januar 2011 | 19:39
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
#Es gibt ein neues BGH Gesetz#
Seit wann erlässt der BGH Gesetze?
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#4
Antwort vom 5. Januar 2011 | 19:47
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 5x hilfreich)
Sorry, war ein Verschreiber. Natürlich erläßt BGH Urteile!
Gruß Chaospur
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#5
Antwort vom 5. Januar 2011 | 20:08
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hi,
wäre hier nachzulesen.
quote:
Das Haus was ich habe...hatte ich schon vor der Ehe und läuft komplett auf mich alleine.
Zum Zeitpunkt der Heirat auch vollständig bezahlt?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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