Hallo Zusammen,
bisher habe ich noch keine Definition / Rechtssprechung des Umfanges der Personen gefunden, die einen Schwiegerelternregress nach einer Scheidung
einfordern können.
Der Name lässt na klar sehr vermuten, dass nur Schwiegereltern geschenkte z.B. Geldgeschenke zurückfordern können unter bestimmten umständen.
Jetzt kommt die Frage, wie verhält sich dieses mit Tanten, Onkel und Cousine ect. ?
Gibt es hierzu eine Rechtssprechung respektive in welcher Rechtssprechung oder Gesetzt ist der Umfang der Personen definiert im Verwandschaftsverhältnis.
Vielen Dank für Feedback
Schwiegerelternregress auch gültig für die Verwandtschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ok ganz einfach können Tanten / Onkel auch Schwiegelternregress einfordern .
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ES gibt keinen Schwiegerelternregress. Es gibt allerdings die Möglichkeit, eine Schenkung (einerlei von wem geleistet) unter gewissen Voraussetzungen rückgängig zu machen. Wo die wann vorliegen, das ist eine Einzelfallentscheidung.
wirdwerden
Hmmm komisch warum den Anwälte dieses in dem Kontext benutzen und es auch Urteile hierzu gibt ?
Warum Anwälte irgendwelche Begriffe verwenden, das müsste man direkt diese Anwälte fragen, nicht uns. Im Übrigen sind Gerichtsentscheidungen Einzelfallentscheidungen, dann gemünzt eben auf diese Schwiegereltern. ES gelten nunmal die allgemeinen Grundsätze für den Widerruf einer Schenkung.
wirdwerden
ZitatHmmm komisch warum den Anwälte dieses in dem Kontext benutzen und es auch Urteile hierzu gibt ? :
Google Suche:
Zitat:Keine Ergebnisse für Schwiegelternregress gefunden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten